Ekkehard Klug: Konzept zu Bezirksfachklassen muss noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 233/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, den 29. August 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdLBerufsbildende Schulen/Bezirksfachklassen Veronika Kolb, MdLEkkehard Klug: Konzept zu Bezirksfachklassen www.fdp-sh.de muss noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden In seinem Redebeitrag zu TOP 20 – Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen - erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Vorab eine Bitte an die Kollegen der anderen Fraktionen: Ich halte eine Überweisung der vorliegenden Anträge an den Bildungsausschuss für dringend geboten. Der zuständige Ausschuss sollte sich vor einem Votum des Parlaments über das von der Regierung vorgelegte Konzept noch einmal mit der Materie befassen, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern.Vordergründig klingt es sehr plausibel, für Ausbildungsberufe mit einer geringen Zahl von Auszubildenden vermehrt Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen einzurichten.Mit starren Vorgaben geht das Konzept des Ministeriums haarscharf an der Realität im Bereich der Berufsschulen vorbei. Dies betrifft insbesondere die Regelung, dass Bezirksfachklassen dann eingerichtet werden sollen, wenn in den beiden ersten Jahren in einem Ausbildungsberuf die Mindestzahl von 30 Berufsschülern nicht erreicht werden kann. Damit würde eine durchschnittliche Mindestklassenstärke von 15 Schülern vorgeschrieben.Weshalb ist das im Sinne eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes unter Umständen nicht sinnvoll? Ich will das an einem Beispiel erläutern: • Die Berufsschule A erreicht in einem Ausbildungsberuf die Mindestklassenstärke 15. Weil die Schüler aber sehr unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen mitbringen, muss im fachpraktischen Unterricht zum Teil differenziert in getrennten Lerngruppen unterrichtet werden. Dies bedeutet: pro Woche fallen neben 8 gemeinsam unterrichteten Stunden 2 x 4 getrennt unterrichtete Stunden an; die Schule „verbraucht“ also insgesamt 16 Lehrerwochenstunden. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ • Die Berufsschule B hat nur 12 Schüler in diesem Ausbildungsberuf, aber diese 12 können ohne weiteres durchgehend gemeinsamen Unterricht erhalten. Die Schule „verbraucht“ also 12 Lehrerwochenstunden. Für jeden, der rechnen kann, dürfte klar sein, dass es Unsinn wäre, der zweiten Schule ein solches Bildungsangebot zu verbieten und dieses Verbot auch noch mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit zu begründen. Nach meiner Ansicht sind die Schulen schon aufgrund des Personalbemessungsverfahrens gezwungen, mit ihren Personalressourcen sparsam zu wirtschaften. Sie haben dies in der Vergangenheit in vielen Ausbildungsberufen auch dadurch getan, dass der Berufsschulunterricht ‚kleinerer’ Ausbildungsberufe zusammengelegt wurde, wo immer dies machbar gewesen ist. Eine zu starre Vorschrift von Seiten des Landes stände im übrigen auch im Widerspruch zu dem Ziel, die eigenverantwortliche Nutzung vorhandener Ressourcen zu stärken, ganz besonders auch im Rahmen der Regionalen Berufsbildungszentren. Das Versprechen der Landesregierung, Verordnungen und Erlasse im Schulbereich möglichst einzuschränken, würde durch neue starre Regelungen über Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen zu einem bloßen Lippenbekenntnis. Schließlich darf man eines nicht übersehen: Ist ein Berufsschulangebot vor Ort erst einmal abgeschafft, so wird man dies kaum noch rückgängig machen können. Erhebliche Investitionen der Schulträger, z.B. in den Bauberufen, erwiesen sich dann als nutzlos. Und es außerdem zu befürchten, dass Ausbildungsplatzangebote in den nicht mehr durch ein örtliches Berufsschulangebot unterstützten Berufen an manchen Standorten entweder gar nicht zustande kommen oder nicht mehr wahrgenommen werden - weil Auszubildende auf andere Berufe ausweichen oder gleich den Ausbildungsort wechseln.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/