Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.08.03
13:03 Uhr
SSW

Änderungen des Landespressegesetzes sind das mindeste

Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82

PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05

Kiel, den 29.08.2003 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort


TOP 8 Änderung des Landespressegesetzes (Drs. 15/2835)

„Die Journalistik […] ist die treuherzige und unverfängliche Kunst, das Volk von dem zu un-
terrichten, was in der Welt vorfällt. Sie ist eine gänzliche Privatsache, und alle Zwecke der
Regierung, sie mögen heißen, wie man wolle, sind ihr fremd.“ So schreibt Heinrich von Kleist
1809 in seinem „Lehrbuch der französischen Journalistik“, in dem er die staatliche Einfluss-
nahme des Staatsmannes Talleyrand auf die Zeitungen anprangert. Heute ist das Problem der
staatlichen Einmischung nicht mehr so groß; die folgenden zwei Jahrhunderte haben uns letzt-
lich mit Demokratie und Pressefreiheit gesegnet. Es gibt heute immer noch Problemfelder,
wie z. B. den Lauschangriff. Es gibt auch immer noch Machthaber, die die Berichterstattung
kontrollieren möchten. Aber unsere Rechtsordnung respektiert die journalistische Freiheit. Sie
ist ein so hohes Gut, dass andere Grundsätze wie der des Datenschutzes dagegen aufgewogen
werden müssen. Deshalb ist es richtig, die Anforderungen an den Datenschutz in den Redak-
tionen den Bedürfnissen einer freien Berichterstattung anzupassen.

Aber es hat sich auch ein anderes Problem entwickelt, das mindestens genau so viel Beach-
tung verdient wie der Einfluss staatlicher Macht auf die Medien: Medienmacht ist bei Men-
schen konzentriert, die nicht unbedingt ein politisches aber mit Sicherheit ein ökonomisches
Interesse haben. Das Phänomen ist auch nichts Neues. Ferdinand Lassalle schrieb schon 1863
einen Ausfall gegen die Kommerzialisierung der Presse: „Wenn jemand Geld verdienen will, 2



so mag er Cotton fabrizieren oder Tuche, oder auf der Börse spielen. Aber dass man um
schnödes Gewinnstes willen alle Brunnen des Volksgeistes vergifte und dem Volke den geisti-
gen Tod täglich aus tausend Röhren kredenze, -- es ist das höchste Verbrechen, das ich fassen
kann!“ Heute haben wir zwar ein anderes Bild von der Pluralität privater Unternehmer in der
Medienlandschaft; wir leben in einer Mediengesellschaft, die Lassalle vermutlich in den
Selbstmord getrieben hätte. Trotzdem gilt es heute umso mehr, aufmerksam die Einflüsse zu
beachten, die die Medienlandschaft prägen. Die wirtschaftliche Konkurrenz ist enorm, die In-
teressenlagen sind verworren und die aufklärerischen journalistischen Ideale eines von Kleist
oder eines Lassalle lassen sich in vielen privaten Medien nicht einmal mehr ansatzweise er-
kennen.
Ich finde, es ist eine bedenkliche Entwicklung, dass es mittlerweile schon möglich ist, in na-
hezu allen Printmedien fremdproduzierte Nachrichten und Berichte unterzubringen, ohne dass
diese als solche gekennzeichnet werden. Es ist das mindeste, dass solche Zeitungen, die re-
gelmäßig ganze Seiten von Dritten beziehen, dieses kenntlich machen müssen. Angesichts der
Tatsache, dass Schleswig-Holstein dieses erst als vorletztes Bundesland in sein Presserecht
einführt, muss man auch sagen: endlich. Ob das dann auch wirklich ausreichend ist, können
wir an anderer Stelle diskutieren.

Eben so richtig und wichtig ist es, dass die Zeitungen und Zeitschriften zukünftig im Impres-
sum veröffentlichen müssen, welche Inhaber und Beteiligungen hinter dem Medium stehen.
Die starke Konzentration, die auf diesem Markt stattgefunden hat und gegenwärtig noch statt-
findet, stellt eine Bedrohung gegen die Vielfalt von Meinungen und Themen dar. Deshalb ist
es notwendig, dass solche Verflechtungen öffentlich gemacht werden, um auf mögliche Inte-
ressenlagen eines Presseorgans hinzuweisen. Auch hier hat Schleswig-Holstein nach Bekun-
den der Landesregierung einen im Ländervergleich eher moderaten Weg gewählt - auch hier
gilt: Das ist das mindeste. Diese und die anderen Regelungen des Gesetzentwurfs stellen aber
eindeutig Verbesserungen dar, und deshalb wird der SSW sie unterstützen können.
www.ssw-sh.de - info@ssw-sh.de