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28.08.03
18:19 Uhr
SSW

Juristenausbildung: Stärkerer Praxisbezug ist positiv

Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82

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Kiel, den 28.08.2003 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort


TOP 9 Juristenausbildungsgesetz (Drs. 15/2837)

Vermutlich werden die wenigsten Menschen es besonders aufregend finden, dass wir hier im
Landtag über die Ausbildung der Juristen diskutieren. Ich finde es aber wichtig, dass allen in-
nerhalb und außerhalb dieses Hauses bewusst ist: Hier geht es um mehr als die Regelung ei-
ner beruflichen Ausbildung. Es geht um einen Berufsstand, deren Vertreter teilweise sehr
große Verantwortung für andere Menschen bekommen – sei es nun, in dem sie als Staatsdie-
ner Einfluss auf unsere Gesellschaft bekommen oder als Richter Entscheidungen mit sehr
schwerwiegenden Konsequenzen für einzelne Menschen fällen. Wir alle sollten ein großes In-
teresse daran haben, dass diese Menschen optimal für diese Tätigkeiten ausgebildet sind.

Bereits im April diesen Jahres haben wir uns mit der Juristenausbildung beschäftigt. Damals
hat die Justizministerin den heute vorliegenden Gesetzentwurf angekündigt. Der vorgelegte
Bericht der Justizministerin wurde im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert. Da bereits im
Juli die erwarteten bundesrechtlichen Vorgaben in Kraft traten, muss jetzt auch das Land
Schleswig- Holstein diesen Rahmen ausfüllen. Dies geschieht mit der heutigen ersten Lesung
des Juristenausbildungsgesetzes.

Auch in der neuen Ausbildung bleibt es bei der Zweistufigkeit. Die reformierte Ausbildung
orientiert sich aber stärker an der anwaltlichen Tätigkeit und aber auch an den tatsächlichen,
praktischen Erfordernissen. Das Ausbildungsziel orientiert sich weiterhin am Bild des Ein- 2



heitsjuristen. Hinzu kommt aber der obligatorische Erwerb weiterer Schlüsselqualifikationen,
außerdem gibt es die Schwerpunktsetzung. Das begrüßen wir alles, denn angesichts der schon
eingangs erwähnten Bedeutung dieses Berufsstandes ist sowohl die Praxisnähe wie auch die
vertiefte Kenntnis besonderer Zusammenhänge eine wichtige Voraussetzung.

Zu begrüßen ist auch, dass der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen vorgesehen ist. Aller-
dings ist es noch offen, wie die juristische Fakultät an der Christian Albrechts Universität die
neuen Aufgaben erfüllen soll. Gerade die Schlüsselqualifikationen – wie z. B. die Mediation,
die Rhetorik und insbesondere die Sprachkompetenz – erfordern Personalressourcen, die so-
wohl juristisches Fachwissen haben als auch den juristischen Schwerpunkt lehren können. Hierfür müssten sicherlich Lehraufträge erteilt werden. Ich wage zu bezweifeln, dass die
Antwort der Justizministerin auf diese offene Frage – dass auch die Universität die Freiheit
des neuen Gesetzes nutzen sollte – ausreichend ist.

Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht unproblematisch, dass die Schwerpunktbereiche
nach § 5 von der Universität per Satzung festgelegt werden, dass diese Satzung aber auch
ausdrücklich vorsehen kann, dass bei Kapazitätsproblemen kein Anspruch auf Teilnahme in
einem bestimmten Schwerpunktbereichsstudium besteht. Diese Satzung ist zwar genehmi-
gungspflichtig, offensichtlich werden die Probleme aber schon einkalkuliert.

Nach § 6 können auch Lehrveranstaltung im Rahmen der fachspezifischen Fremdsprachen-
ausbildung angeboten werden. Dies begrüße ich ausdrücklich. Gerade wir im Grenzland erle-
ben immer wieder, dass Probleme über Sprachgrenzen und Rechtsordnungen hinweg immer
noch an großen Verständigungs- und Verständnisproblemen scheitern können. Zwar bietet
das internationale Privatrecht eine Grundlage zur Lösung von grenzüberschreitenden Proble-
men, aber es sind die tatsächlichen Problemstellungen, die auf unterschiedlichen Rechtsver-
ständnissen beruhen, die Probleme bereiten können. Deshalb hoffen wir natürlich, dass die
Sprachenausbildung nicht nur das Englische oder das Spanische umfassen, sondern auch den
skandinavischen Sprachraum berücksichtigen. Hier könnte sich die Universität Kiel ein Al-
leinstellungsmerkmal erarbeiten.
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