Jost de Jager: Hochschulautonomie sicherstellen
Nr. 334/03 28. August 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Bildungspolitik TOP 18 Jost de Jager: Hochschulautonomie sicherstellen„Weitgehende Autonomie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen. Nur so können sie als selbständige Institutionen agieren und damit • das Verhältnis zwischen Hochschule und Staat als ein Verhältnis zweier Partner und nicht als Verhältnis einer nachgeordneten Behörde zum Staat gestalten, • sich für die sie am besten geeignete Verfassung geben, • ihre Entscheidungs- und Strategiefestlegung vom Staat unabhängig fällen und so • die notwendige Excellenz entwickeln, um im internationalen Wettbewerb Führungspositionen einzunehmen.“Diese Sätze könnten aus der Begründung für unseren Antrag stammen, tun sie aber nicht, sondern sie sind aus einem gemeinsamen Papier der Hochschulrektorenkonferenz und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zur Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen. Sie beschreiben darin ein Szenario, von dem die Realität schleswig-holsteinischer Hochschulen Lichtjahre entfernt ist.Deregulierung wird für die Hochschule zur Schicksalsfrage im internationalen Wettbewerb wecken. Das zeigen nicht zuletzt Zeitungsberichtet über den Brain- Drain.Dies sind die großen Anliegen unseres Antrages:1. Wir wollen eine größere Staatsferne unserer Hochschulen und wir wollen weniger staatliche Regulierung. Wir haben Vertrauen in unsere Hochschulen, dass sie mit dieser Verantwortung umgehen können und wir wollen ihnen die Luft zum Atmen geben, die sie dringend brauchen. Wir wollen weniger Bürokratie im Hochschulwesen und brauchen damit weniger Beamte in dem Ministerium. 2. Wir wollen den Hochschulen mehr Eigenverantwortung und mehr Autonomie geben. Zu viel von dem, was die Hochschulen in eigener Verantwortung regeln können, steht derzeit noch unter einem Genehmigungsvorbehalt durch das Ministerium. Wir glauben, dass die Zeit darüber hinweggegangen ist. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Hochschulen selber entscheiden sollen, welche Studierenden sie aufnehmen, mit welchen Professoren sie forschen und lehren und mit welchen Prüfungsordnungen das Studium organisiert werden soll.3. Parallel zur Autonomie der einzelnen Hochschule wollen wir aber durch die Einführung eines Landeshochschulrates ein landesweites Steuerungsinstrument. Es muss ein Ende haben, dass jede Hochschule sich unabhängig von den anderen und ohne Koordinierung – in welche Richtung auch immer – fortentwickelt. Schleswig-Holstein darf sich nicht als Summe seiner Einzelstandorte verstehen, sondern als Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein insgesamt.Mit diesem Antrag nimmt die CDU-Fraktion Vorschläge der Erichsen-Kommission auf bzw. konkretisiert sie. Es muss verhindert werden, dass die Vorschläge der Kommission zur inneren Entwicklung der Hochschulen genauso im Nirvana landet wie die zur Strukturentwicklung. Das fällt uns in weiten Teilen deshalb leicht, weil eine Reihe von Vorschlägen von der CDU-Fraktion bereits vor einigen Jahren eingebracht worden sind. So haben wir die Einführung eines Landeshochschulrates und die Einführung eines Innovationspools, noch unter dem Begriff „High-Potential- Pool“, bereits im Jahr 2001 im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass die Vorschläge der Erichsen-Kommission nicht im Sande versickern, sondern dass sie genommen werden als Initialzündung für eine Modernisierung der Hochschulen, die dringend erforderlich ist.Im Einzelnen:Autonomie Wir haben volles Vertrauen in die Fähigkeit der Hochschulen, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln und deshalb wollen wir sie vom Gängelband ministerieller Beaufsichtigung befreien. Wir wollen in Schritten die volle Eigenauswahl der Studierenden durch die Hochschulen selbst bewirken, wo es ja schon erste Schritte in die Richtung gibt. Wir wollen die volle Zuständigkeit der Hochschulen für die Berufung von Professorinnen und Professoren ohne Zustimmung des Ministeriums. Denn zu oft hat dies dazu geführt, dass Besetzungslisten lange liegen bleiben, dass Stellen nicht freigegeben werden, dass Politik und Sparpolitik durch das Verzögern von Berufungsverfahren betrieben wurde. Das steht einer Profilbildung von Hochschulen im Wege und deshalb sollen die Hochschulen selber entscheiden dürfen.Sie sollen sich auch ihre Studien- und Prüfungsordnungen selber geben dürfen und sie sollen sich ihre Grundordnungen selber geben.Hochschulrat Wir wollen, dass die Hochschulbeiräte der einzelnen Hochschulen, wie wir sie derzeit haben, ersetzt werden durch einen Landeshochschulrat, der die landesweite Entwicklung der Hochschullandschaft im Auge hat. Dazu soll der § 19 a Hochschulgesetz geändert werden. Nach unseren Vorstellungen soll dieser Hochschulrat aus sieben renommierten Persönlichkeiten bestehen, die zwar im Bereich von Wissenschaft, Wirtschaft oder Hochschulverwaltung tätig sind, aber einer schleswig-holsteinischen Hochschule selbst nicht angehören. Wir wollen, dass sechs der sieben Persönlichkeiten von der Landesrektorenkonferenz benannt werden und wir wollen einen Vertreter des Parlamentes in diesem Hochschulrat haben, der seinerseits dem Parlament nicht angehören soll. Wichtig für die Glaubwürdigkeit eines solchen Landeshochschulrates ist, das er nicht in den Ruf kommt, ein verlängerter Arm der Regierung zu sein. Er ist Teil einer Selbstverwaltung der Hochschulen im Lande, aber nicht einzelner Hochschulen, sondern der Hochschulen insgesamt. Er soll eine Stellungnahme abgeben vor dem Abschluss von Zielvereinbarungen, er soll Vorschläge machen zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds, er soll von den Hochschulen bei ihrer Profilbildung und bei der Einführung neuer Studiengänge gehört werden, er soll sich mitnichten in die inneren Angelegenheiten der Hochschulen einmischen, sondern Hochschulpolitik aus einem Guss ermöglichen. Gleichzeitig darf er aber nicht zum zahnlosen Tiger werden.Eine der Aufgaben des Hochschulrates, wie gesagt, sollen Vorschläge zur Mittelvergabe aus dem Innovationsfonds sein. Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas zu diesem Innovationsfonds sagen: Wenn er wirklich Wirkung entfalten soll, ist es wichtig, dass mit den 5 Mio. €, die zur Verfügung stehen, nicht beliebig viele Projekte bezuschusst werden. Sinnvoll kann er nur dann sein, wenn er eine hohe Dosierung von Zuschüssen für einzelne Projekte gewährleistet und damit eine Mittelausstattung in den Projekten, die international wettbewerbsfähig sind und eine echte Profilbildung darstellen, gewährleistet. Es war in vergangenen Diskussionen von einer Aufteilung dieses Innovationsfonds in verschiedene Sparten usw. zu hören. Davon halten wir nichts. Er soll die Finanzierung von großen Forschungsvorhaben gewährleisten.Kooperation mit Hamburg: Letzten Endes ist der Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein nicht isoliert zu sehen von dem, was in unserer mittelbaren Nachbarschaft in Hamburg geschieht. Aus diesem Grunde will die CDU-Fraktion eine bessere Abstimmung der Hochschulplanungen in Hamburg und in Schleswig-Holstein. Und zu diesem Zweck wollen wir, dass künftig der Landeshochschulplan mit dem Nachbarland Hamburg abgestimmt werden muss, das eine gegenseitige Abstimmung pflichtmäßig vor der Einführung neuer Studiengänge bzw. der grundlegenden Änderung bestehender Studiengänge erfolgt und wir wollen, last but not least, gemeinsame Kapazitätsbestimmungen.Meine Damen und Herren, wir glauben, dass mit diesem Antrag die Grundlage für eine wirklich umfassende innere Reform der Hochschulen besteht. Die Zeit, wo wir uns hinter der Kommission verstecken können, ist vorbei. Wir müssen jetzt sagen, welche Vorschläge wir konkret umsetzen. Wir haben unseren Teil dazu heute erbracht.