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27.08.03
17:34 Uhr
CDU

Jost de Jager:Freie Schulen sind eine Bereicherung für das schulische Angebot

Nr. 332/03 27. August 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Bildungspolitik TOP 3 Jost de Jager: Freie Schulen sind eine Bereicherung für das schulische Angebot
Vor ziemlich genau einem Jahr hat die CDU-Fraktion einen Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes mit dem Ziel eingebracht, die Gründung und Angebotserweiterung bzw. Profiländerung freier Schulen zu erleichtern. Im Einzelnen sah der Gesetzentwurf vor, die Wartefrist für eine staatliche Bezuschussung bei Neugründungen von Schulen von vier auf zwei Jahre zu reduzieren und bei Profiländerung bzw. Angebotserweiterung bestehender Ersatzschulen in freier Trägerschaft auf Null zu reduzieren.
Wir haben damit auf einen offensichtlichen Bedarf an freien Schulen in Schleswig- Holstein reagiert. Wir sind in Schleswig-Holstein mit freien Schulen unterversorgt. Dieses zu ändern, hat auch etwas mit Wettbewerb im Schulwesen zu tun und mit Vielfalt. Freie Schulen sind eine Bereicherung für das schulische Angebot in Schleswig-Holstein. Sie bieten inhaltliche Profile und Orientierungen, die öffentliche Schulen gar nicht bieten dürfen und können. Freie Schulen sind eine von mehreren Antworten auf eine immer differenzierte Nachfrage von schulischer Bildung, wie wir sie anhand der gesellschaftlichen Veränderungen vorfinden. Hier wollten wir als CDU-Fraktion ein positives Signal setzen.
Die Fraktionen von Rot-Grün haben sich ein Jahr lang damit schwer getan, die Roten schwerer als die Grünen, die unseren Gesetzentwurf aus innerer Überzeugung unterstützten, aber aus Koalitionsraison nicht recht konnten. Herausgekommen ist ein Kompromiss, der exemplarisch für die Politik hier im Lande steht. Nicht vier, sondern drei Jahre sollen freien Schulen nun warten, bis die staatliche Förderung einsetzt. Das ist ein echter Mittelweg; nicht Fisch, nicht Fleisch; nicht richtig dafür, nicht richtig dagegen. Viel Gutes bewegt dieser Formelkompromiss nicht. Damit ist eine weitere Chance in der schleswig-holsteinischen Schulpolitik verpasst worden. Aus dem Grunde wird die CDU-Fraktion gegen den rot-grünen Kompromiss stimmen, nicht weil wir nicht für eine Verkürzung der Wartefrist um ein Jahr wären, sondern weil wir glauben, dass diese Verkürzung um ein Jahr keine adäquate Antwort auf den qualitativen Vorschlag ist, den wir gemacht haben. Denn in der Anhörung sind Stellungnahmen eingegangen, die uns dazu ermuntern, auf unsere Position zu bestehen und ich zitiere aus der Stellungnahme der Kaufmannschaft zu Lübeck: „Die Verkürzung der Wartefrist auf zwei Jahre würde ein Meilenstein auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Förderung von öffentlichen und privaten Schulen in Schleswig-Holstein bedeuten. Bereits in den Jahren 1998 und 1999 führte die Kaufmannschaft zu Lübeck mit der evangelischen und katholischen Kirche Gespräche über die Möglichkeit der Gründung einer leistungs- und praxisorientierten Ganztagsschule mit starker ethischer bzw. religiöser Ausrichtung. Nach intensiver Prüfung unter betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Aspekten kamen die Partner jedoch zu dem Schluss, dass eine Wartezeit von vier Jahren, wie sie derzeit für Privatschulen im Land besteht, auch bei einem sehr intensiven finanziellen Engagement der Partner und auch unter Einbeziehung der Bereitschaft bei Unternehmen und Bürgern, sich für diese gute Sache zu engagieren, nicht darstellbar gewesen wäre. Die Partner haben daher nach Vorlage der Prüfergebnisse von ihren Überlegungen, eine gemeinsame Privatschule zu gründen, wieder Abstand genommen. Eine kürze Wartefrist von zwei Jahren hätte damals eine völlig andere Basis für unsere Denkmodelle und Kalkulation bedeutet und hätte die von uns avisierte Schulgründung wahrscheinlich möglich gemacht“.
Neben dem – wie eben gehört – gescheiterten Versuch in Lübeck wissen wir von anderen Interessenten, die neue Schulen gründen wollen bzw. eine Ausweitung ihres Angebotes überlegen oder überlegt haben.
Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas zu dem Vorschlag der LAG der Freien Waldorfschulen sagen, die integrative Beschulung behinderter Kinder in freien Schulen im Zuge dieser Gesetzesänderung mit den Bedingungen im staatlichen Schulwesen gleichzustellen. Wir haben uns als CDU-Fraktion am Ende entschieden, diesen Vorschlag nicht mit aufzunehmen. Nicht weil wir glauben, dass man ihn so oder so ablehnen müsste. Sondern wir haben ihn abgelehnt, weil er zum einen nicht in die Systematik dieses Antrages passt, sondern er im Zuge einer großen Schulgesetznivellierung unter dem Stichwort Integration erneut behandelt werden müsste. Zum anderen hätte diese Ergänzung die Kostenträchtigkeit unseres Gesetzentwurfes erheblich erhöht. Wir sind uns darüber im klaren, dass mit diesem Gesetzesentwurf zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso klar ist aber auch, dass diese zusätzliche Belastung sich in Grenzen hält. Es ist sogar so, wenn man es nicht kameralistisch rechnet, Schüler von freien Schulen am Ende weniger Kosten als die an staatlichen.
Mit der Beschlussempfehlung von Rot-Grün wird es zu einer leichten Verbesserung der Situation in Schleswig-Holstein kommen. Ein positives Signal in Richtung freie Schulen gibt diese Regierung damit aber nicht.