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22.08.03
12:03 Uhr
Landtag

Nach Gespräch mit Flüchtlingen in Neumünster: Beauftragter Frenz fordert Verbesserungen

95/2003 Kiel, 22. August 2003


Nach Gespräch mit Flüchtlingen in Neumünster: Beauftragter Frenz fordert Verbesserungen
Kiel (SHL) - In der zugeordneten Gemeinschaftsunterkunft (ZGU) des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten in Neumünster befindet sich seit dem 30. Juli der 28jährige Iraker S. im Hungerstreik. Weitere Flüchtlinge haben sich mit ihm solidarisiert. Ein für morgen, 23. August, vorgesehenes Sommerfest wurde seitens des Landesamtes abgesagt. Pastor i.R. Helmut Frenz, Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, hat in der Unterkunft ein Gespräch geführt. Anschließend äußerte Frenz Verständnis für das Anliegen der Flüchtlinge:
„Auf bundesgesetzlicher Ebene besteht dringender Handlungsbedarf, die Rechtssituation und Lebensverhältnisse von Asylbegehrenden zu verbessern. Aber auch auf Landesebene muss und kann mehr unternommen werden“, fordert Frenz.

„Der Bundesgesetzgeber muss das Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Asylverfahrensgesetz reformieren, damit Asylbegehrende angemessenere finanzielle Leistungen erhalten und nicht nur ein sehr kleines Taschengeld“, so Frenz. Das auf ein Jahr befristete Arbeitsverbot für Asylbegehrende müsse ebenso aufgehoben werden wie die Verpflichtung, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens den zugewiesenen Aufenthaltsbereich nicht zu verlassen. „Diese Regelungen sind angesichts der mitunter jahrelangen Dauer der Verfahren inhuman“, betont Frenz.

Für die Landesunterkunft in Neumünster empfiehlt der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen die Einrichtung einer Verfahrens- beratung sowie die Herausgabe muttersprachlicher Informationsblätter. Darin sollte über den Ablauf des Lebens in den Unterkünften, deren voraussichtliche 2


Dauer des Aufenthaltes und die entsprechenden Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert werden.

An Gesprächen mit Flüchtlingen, die begünstigende oder belastende Verwaltungsakte betreffen oder rechtsverbindliche Auskünfte beinhalten, sollte zudem ein ausreichend qualifizierte Dolmetscher teilnehmen.

Frenz empfiehlt abschließend, eine Stelle beim Landesamt einzurichten, an die sich die Flüchtlinge im Falle von Konflikten wenden können.

Der Beauftragte betont: „Es gibt auf Landesebene weitere Möglichkeiten, den Menschen in der Zeit unmittelbar nach ihrer Flucht und Ankunft in Deutschland zu helfen. So könnte beispielsweise für die Dauer des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung und in der Gemeinschaftsunterkunft ein Dolmetscher- dienst eingerichtet werden, der bei Arztbesuchen in Anspruch genommen werden kann. Außerdem sollte den Wünschen der Flüchtlinge nach Zuweisung auf die Kreise und kreisfreien Städte soweit wie möglich entsprochen werden.“

„Den Flüchtlingen mit dem nötigen Respekt und der üblichen Höflichkeit zu begegnen ist darüber hinaus eine Maßnahme, die keinerlei Kosten verursacht und selbstverständlich sein sollte. Fakt ist dagegen leider, dass diese Menschen oft als lästige Bittsteller abgefertigt werden“, stellt Frenz fest. Dabei sollte stets berücksichtigt werden, dass die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft aufgrund ihrer Fluchterlebnisse sich in einer besonderen Stresssituation befinden. „Menschliche Zuwendung muss an erster Stelle der ‚Betreuung’ stehen“, fordert Helmut Frenz.

Unabhängig vom weiteren Fortgang des Hungerstreiks des irakischen Staatsangehörigen und der mit ihm sich solidarisch erklärenden weiteren Flüchtlinge und Flüchtlingsorganisationen wird der Flüchtlingsbeauftragte das Gespräch mit dem Landesamt und weiteren Verantwortlichen im Gespräch bleiben, um für eine Verbesserung der Lebensumstände der schutzsuchenden Menschen einzutreten.