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24.06.03
16:04 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Entwurf für ein Gefahrhundegesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Stellvertr. Pressesprecherin Anja Koch Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 174.03 / 24.06.2003


Endlich eine Regelung, die die Verantwortung denen gibt, die sie tragen müssen: den Hundehaltern
Zum Entwurf für ein Gefahrhundegesetz erklärt die rechtspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Irene Fröhlich:


Der vom Innenminister vorgelegte Gesetzentwurf bringt die Vernunft in die Debatte zur Lö- sung von Problemen mit gefährlichen Hunden zurück.
Denn nicht die Hunde sind das Problem, sondern Herrchen und Frauchen. Diese müssen zukünftig einen Sachkundenachweis ablegen und durch einen Wesenstest nachweisen, dass ihre Hunde sozial verträglich sind. Auch die von uns schon immer geforderte Haftpflichtversi- cherung wird in dem Gesetz enthalten sein. Wir begrüßen dies sehr.
Der Zwang zur Einigung in der Innenministerkonferenz bringt zwar eine neue Art von „Rasse- liste“ in das Gesetz, jede HundehalterIn wird aber die Möglichkeit haben, die Ungefährlichkeit ihres Hundes mit dem Wesenstest unter Beweis zu stellen.
Wir unterstützen Innenminister Buß in seinem Vorhaben und hoffen, dass auf diese Weise endlich verhindert werden kann, dass Hunde Menschen erschrecken, angreifen oder gar ver- letzen.