Bernd Schröder zu TOP 5: Ein gutes Zeichen in schwieriger wirtschaftlicher Lage
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 20.06.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 5 – MittelstandsförderungsgesetzBernd Schröder:Ein gutes Zeichen in schwieriger wirtschaftlicher LageIch begrüße ausdrücklich, dass wir heute gemeinsam mit allen Fraktionen des hohen Hauses ein Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz beschließen. Gerade in einer schwierigen konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage setzen wir damit ein gemein- sames Zeichen für den Mitte lstand in Schleswig-Holstein. Es hat sich also gelohnt, sich für einen gemeinsamen Gesetzesentwurf einzusetzen.Wir haben hier immer wieder festgestellt, dass der Mittelstand die tragende Säule der Wirtschaft in Deutschland und in besonderem Maß in Schleswig-Holstein ist. Das wird schon an wenigen Zahlen deutlich: • unsere Wirtschaft ist zu 98 Prozent und damit nahezu vollständig mitte lständisch strukturiert, • rund 85 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein sind in kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigt, • rund 80 Prozent aller Auszubildenden werden in kleinen und mittleren Unterne h- men ausgebildet und • die kleinen und mittleren Unternehmen tragen in unserem Land rund 45 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bei. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Neben den genannten Zahlen ist aber das Wichtigste, dass es gerade die kleineren und mittleren Unternehmen sind, die für die innovative und wettbewerbsstarke Wirt- schaft Schleswig-Holsteins stehen. Es sind nicht in erster Linie die Großen und die bei uns vertretenen internationalen Konzerne, sondern es sind die kleinen und mittleren Unternehmen hier in Schleswig-Holstein, die gerade in den Zukunftsbranchen ausge- sprochene Stärken zeigen und sich auch auf i nternationalen Märkten zu behaupten wissen.Insbesondere gilt dies, wie Sie wissen, für Produkte und Diens tleistungen vor allem in den Zukunftsfeldern wie Life Science, Neue Medien, Informations- und Kommunikati- onstechniken und Elektronik, erneuerbare Energieträger, Lebensmittelverarbeitung und Gesundheitswirtschaft. Unternehmen dieser Branchen sind in Schleswig-Holstein stark vertreten, sie gelten als ausgesprochen wettbewerbstark und sie sind – natürlich – allesamt kleine oder mittelständische Unternehmen. Darunter auch viele zukunfts- trächtige Dienstleister – in Schleswig-Holstein sind i nzwischen mehr als 70 Prozent der Beschäftigten in Dienstleistungsunternehmen beschäftigt.Da ist es also nicht nur aller Ehren wert, die Anliegen der kleinen und mittleren Unter- nehmen zu einem zentralen Bestandteil unserer Politik zu machen. Es liegt vielmehr in unserem ureigensten Interesse, sich der KMU in besonderer Weise anzunehmen. Na- türlich liegt es zum einen im Interesse der Unternehmen selbst, aber es liegt auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht zuletzt und in ganz be- sonderem Maße im Interesse des Landes Schleswig-Holsteins.Wir, die Menschen unseres Landes profitieren davon, wenn der Mittelstand stark ist – wenn er Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze schafft. Die mittelstä ndischen Unterneh- men verdienen deshalb nicht nur die besondere Aufmerksamkeit der Politik, sondern sie müssen durch die Politik in besonderer Weise gefördert werden. -3-Ich denke, wir sind uns hier einig: wohlmeinende Proklamationen und Loblieder auf den Mittelstand helfen nicht weiter. Es muss stattdessen um ganz konkrete Politik für den Mittelstand gehen, es muss darum gehen, die Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen sich der Mittelstand in Schleswig-Holstein weite rentwickeln kann, ihnen beispielsweise bei der Präsentation auf internationalen Märkten zu helfen, und es muss darum gehen, die mittelständischen Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen, wie z.B. beim Tariftreuegesetz.Das Mittelstandsförderungsgesetz beschreibt klar das Fördergebot: • es verweist auf die jeweiligen Förderrichtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die der dynamischen Entwicklung der Wirtschaft fortlaufend an- gepasst werden, • es enthält den klaren Auftrag zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung, im dualen System, • es berücksichtigt Existenzgründungen und Betriebsübernahmen sowie die gera- de für die kleinen und mittleren Betriebe unerhört notwendige wirtschaftsnahe For- schung und Entwicklung, • es verweist auf den Kampf gegen die Schwarzarbeit und, • es beschreibt klare Regelungen für öffentliche Ausschreibungen und die öffentli- che Auftragsvergabe.Damit in der kommunalen Familie keinerlei Irritationen auftreten, will ich auch an dieser Stelle deutlich machen, dass das Mittelstandsförderungsgesetz z. B. im Paragraphen 4 ganz klar und eindeutig die geltende Rechtslage für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen berücksichtigt. Wir haben damit keinerlei Änderungen vor. Das ist klar. Wie Sie wissen, gibt es dazu unte rschiedliche politische Auffassungen, aber wir haben uns in diesem Gesetz eindeutig darauf verständigt, dass die jetzt geltende Rechtslage nicht verändert wird. -4-Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren konsequent und umfassend ins- besondere die Politik für den Mittelstand umgesetzt. Wie Sie wissen, sind die gesetzli- chen Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse und die Förderprogram- me beispielhaft für andere Bundesländer. Es ist ein Instrumentarium an Förderhilfen aufgebaut worden, die gezielt dem Mittelstand dienen.Die einzelnen Maßnahmen der Förderungen sind Ihnen bekannt – ob die Bürgschaften der Bürgschaftsbank, die Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft, die Sonderdarlehen der Investitionsbank, die Förderung durch den Technologie- und Innovationsfonds Nord und auch die Programme zur Existenzförderung. Dazu zählen natürlich auch - ich habe es bereits erwähnt - das Tariftreuegesetz und weitere Maßnahmen.Die Erfolge, die wir in Schleswig-Holstein mit unserer Mittelstandspolitik erreicht ha- ben, dürfen nicht darüber hi nwegtäuschen, dass es noch eine Menge zu tun gibt für die mittelständische Wirtschaft. Auch der vorliegende und zu beschließende Geset- zesentwurf – ich darf es noch einmal betonen: den ich für eine ausgezeichnete und vor allem zeitgemäße Basis halte – kann kein Schlusspunkt, sondern nur Ausgangspunkt für die weitere Ausgestaltung einer Politik für den Mittelstand sein.In der konjunkturellen Schwächephase, die wir immer noch durchlaufen, werden die Probleme, mit denen insbesondere der Mittelstand zu kämpfe n hat, besonders deut- lich. So zeigt sich, das bei vielen kleineren und mittleren Unternehmen die Kapitalde- cke zu dünn ist. Es wird also darum gehen müssen, die Kreditvergabe an die KMU weiter zu sichern. Die Lohnnebenkosten sind zu hoch, also werden wir auch für die Betroffenen schmerzliche Einschnitte nicht verhindern können, damit die Arbeit billiger wird.Und zu Recht beklagen die Unternehmen – übrigens nicht nur die kleinen und mittle- ren – eine oftmals überbordende Bürokratie, also muss es heißen: bürokratischer Bal- last über Bord, schlankere Verwaltungsverfahren, schnellere Entscheidungen. Daran -5-werden wir zu arbeiten haben, das Gesetz das wir heute beschließen, wird dafür mit seiner Zielbeschreibung eine gute Grundlage sein.Ich bin froh darüber, dass es uns gelungen ist, das Mittelstandsförderungsgesetz auf den Weg zu bri ngen. Wir setzen damit ein Zeichen für die mittelständische Wirtschaft in Schleswig-Holstein.