Karl-Martin Hentschel zur Handwerksordnung
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus TOP 24 - Handwerksordnung Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der Fraktionsvorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 162.03 / 19.06.2003Reformbedarf ist nicht zu leugnenDie von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement angestoßene Änderung der Hand- werksordnung hat für viel Wirbel gesorgt und wird unterschiedlich eingeschätzt. Während die Handwerksverbände und auch die CDU Sturm läuft, wird die Reform von Wissenschaftlern sehr gelobt. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft hat die Lockerung des Meisterzwangs als richtigen Schritt bezeichnet, um die verkrusteten Strukturen im Handwerksgewerbe zu lo- ckern.Die schleswig-holsteinische Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat sich bisher immer für den Erhalt der Meisterfunktion in den Handwerksbetrieben eingesetzt. Für uns hat die gesicherte Qualität der handwerklichen Arbeiten große Bedeutung, ebenso wie die quali- tativ hochwertige Ausbildung in den Meisterbetrieben.Dass es Reformbedarf gibt, zeigt allein schon der Blick nach Europa. Wenn ein ausländi- scher Handwerker mit fünf Jahren Berufserfahrung sich in Deutschland selbstständig ma- chen darf, nicht aber ein deutscher Geselle mit der gleichen Berufserfahrung, dann schreit das nach Veränderung.Über den grundsätzlichen Reformbedarf und den Kabinettsbeschluss zur Änderung der Handwerksordnung habe ich ausführlich mit den Vertretern der Handwerkskammern von Lü- beck und Flensburg gesprochen. Neben der prinzipiellen Kritik am Gesetzesentwurf und am Vorgehen des Bundesministers haben die Handwerksverbände konkrete Änderungswünsche vorgetragen, die für mich nachvollziehbar sind und für die ich mich im weiteren Verfahren einsetzen will. Die einzelnen Forderungen, auf die ich gleich noch eingehe, werden wir in ge- eigneter Form der Bundesregierung vortragen - mit der Bitte, diese daraufhin zu prüfen, ob sie in den Gesetzestext aufgenommen werden können. Die neuen „einfachen handwerklichen Tätigkeiten“ sollten nach meiner Auffassung den Handwerkskammern zugeordnet werden. Sie gehören sachlich eher zum Handwerk als zu den IHKs, u. a. auch wegen der Notwendigkeit von einheitlichen Qualifikations- und Fortbil- dungsmöglichkeiten. Es ist von Regierungsseite vorgesehen, dass nur diejenigen Mitglied der Handwerkskammern sein sollen, die ein Gewerbe nach den Anlagen A und B ausüben. Die Personen, die sogenannte „einfache handwerkliche Tätigkeiten“ ausüben, sollen Mitglied der Industrie –und Handelskammern werden. Das halte ich für falsch.Die handwerklichen Berufe und Betriebe dürfen nicht atomisiert und durch Zerstückelung in mehrere „einfache Tätigkeiten“ unterlaufen werden. Diese Tätigkeiten sind zu definieren und in einer Positivliste aufzunehmen. Das Ansammeln einfacher Tätigkeiten zu einem Quasi- Angebot eines Meisterbetriebs ist zu verbieten, zumindest aber zu sanktionieren. Die sicher politisch nicht gewollte Zerstückelung von Handwerkstätigkeiten muss begrenzt werden. Für die handwerksähnlichen Berufe in der Anlage B zur Handwerksordnung müssen Aus- und Fortbildungsordnungen neu geschaffen werden.In Zukunft muss es eine Durchlässigkeit bei den dann drei handwerklichen Berufsgruppen in jeder Richtung geben, also Berufe mit Meisterbriefvorbehalt, Berufe, in denen ausgebildet wird, unabhängig davon, ob der Betriebsinhaber eine Meisterprüfung hat, und den neuen Berufen der einfachen handwerklichen Tätigkeiten. Da es auch bei der letztgenannten Gruppe technologische Entwicklungen geben wird, können dort Modulausbildungen not- wendig sein. Dem Antrag der CDU können wir nicht zu stimmen. Der Gesetzentwurf wird in der weiteren Beratung noch Veränderungen erfahren. Es ist aber richtig, eine Reform erst einmal auf den Weg zu bringen. Das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen, der sogenannte „small business act“, ist sehr sinnvoll und darf nicht gestoppt werden. ***