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18.06.03
17:16 Uhr
SPD

Jutta Schümann: Wahrheit "light", Dr. Graf Kerssenbrock?

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 18.06.2003, Nr.: 107/2003


Jutta Schümann:

Wahrheit „light“, Dr. Graf Kerssenbrock?

Zur heutigen Presseerklärung der CDU-Fraktion erklärt die stellvertretende Obfrau der SPD-Fraktion im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Jutta Schümann:

Zum wiederholten Male setzt der Obmann der CDU die Wahrheit auf Diät, indem er ei- ne leicht gekürzte Version der tatsächlichen Verhältnisse präsentiert, wenn er seine Ablehnung des konstruktiven Vorschlages der Ministerpräsidentin mit dem Hinweis auf eine fehlende gesetzliche Grundlage des sog. „Vorsitzendenverfahrens“ begründet und dieses gar als unzulässig verteufelt. Hierbei verschweigt er geflissentlich, dass auch das von ihm geforderte „Obleuteverfa hren“ im Untersuchungsausschussgesetz keine Stütze hat, mithin nach dieser Auffassung auch unzulässig sein müsste. Viel- leicht sollte auch Dr. Graf Kerssenbrock gelegentlich den Inhalt seiner Erklärungen auf gröbere logische Webfehler überprüfen.

Tatsächlich sind beide Verfahren nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung a n- wendbar, wenn der Untersuchungsausschuss sein umfassendes Akteneinsichtsrecht durch Beschluss freiwillig auf Einsichtnahme durch Vorsitze nde oder Obleute be- schränkt, um damit die berechtigten Interessen der Landesregierung an der Vertrau- lichkeit interner Unterlagen sicherzustellen.

Zudem ist der Wunsch der Ministerpräsidentin durchaus nachvollziehbar, diese Unter- lagen nicht jedem Mitglied des Ausschusses zur Einsicht vorzulegen, weil in den letz- ten Wochen internes Material des Untersuchungsausschusses immer wieder an die Öffentlichkeit geliefert wurde. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Zwar sind sowohl Obleuteverfahren als auch Vorsitzendenverfahren verfahrenstech- nisch nicht unproblematisch, da eine Kontrolle der Einsichtsberechtigten durch die üb- rigen Ausschussmitglieder kaum möglich ist. Hierzu hat die SPD-Fraktion jedoch einen konkreten Verfahrensvorschlag unterbreitet, den Dr. Graf Kerssenbrock ebenfalls un- terschlägt.

Wir wollten den Vorsitzenden durch einen im Ausschuss zu beschließenden Vorga- benkatalog einen konkreten Arbeitsauftrag erteilen, der nur durch gemeinschaftliche Missachtung unterlaufen werden könnte. Wir haben jedoch soviel Vertrauen in die per- sönliche Integrität der Kollegen Thomas Stritzl und Rolf Fischer, dass wir diesen Fall ausschließen können. Seine Kollegen von der CDU haben damit offenbar Probleme.

Zum Handeln der Landesregierung bleibt aus unserer Sicht nur noch nachzutragen, dass ihre „Tricks“ wohl nur dazu dienen, die Erfüllung von solchen Bedürfnissen zu vereiteln, die keine Rechtsordnung schützt: Der Wunsch der Opposition, es werde schon etwas hängen bleiben.