Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.06.03
17:13 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen: "Obmann in der Trutzphase"

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 156.03 / 18.06.2003

Obmann in Trutzphase
Schon wieder eine Pressemitteilung des Chefaufklärers! Zu den erneuten Äußerungen von Dr. Trutz Kerssenbrock zur Einsichtnahme von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Zwei- ten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Detlef Matthiessen:

Die Ministerpräsidentin hat dem Vorsitzenden des Zweiten Parlamentarischen Untersu- chungsausschuss (PUA), Herrn Stritzl (CDU), und seinem Stellvertreter, Herrn Fischer (SPD), angeboten, die vom Ausschuss angeforderten internen Dokumente einzusehen. Im Interesse einer zügigen Aufklärung sind wir mit diesem Verfahren einverstanden und trauen den beiden Vorsitzenden zu, dem Ausschuss neutral zu berichten.
Dieses Angebot hatte der CDU-Obmann wohl nicht einkalkuliert. Statt dieses konstruktive Verfahren anzunehmen, verhält er sich wie ein Kind in der Trotzphase: „Ich will es aber sel- ber sehen.“, statt seinem CDU-Kollegen zu vertrauen.
Wir können verstehen, dass er sich schlecht behandelt fühlt, wollte ihm doch schon seine ei- gene Partei auf dem letzten Parteitag nicht zuhören, weil wohl auch dort niemand mehr ver- steht, was Kerssenbrock der Ministerpräsidentin eigentlich vorwirft.
Übersehen hat der promovierte Jurist offenbar auch, dass das Vorsitzendenverfahren genau so wenig gesetzlich vorgesehen ist wie das Obleuteverfahren oder das bereits praktizierte Geschäftsführerverfahren.

***