Wolfgang Kubicki: Das Aufenthaltsverbot kann von der CDU so nicht gemeint sein
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 170/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 18. Juni 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLWolfgang Kubicki: Das Aufenthaltsverbot kann von www.fdp-sh.de der CDU so nicht gemeint sein In seiner Rede zu TOP 8 (Änderung des Landesverwaltungsgesetzes) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Wenn man zugleich zwei Werke tut, dann werden selten zweie gut. (Freidank)So liegt es hier. Die CDU will mit ihrem Entwurf zum Landesverwaltungs- gesetz eine spezielle Bestimmung für das sogenannte „Wegweiserecht“ für gewälttätige Ehegatten schaffen und mischt in diese Problematik zugleich das sogenannte „Aufenhaltsverbot“ mit hinein, welches eine völlig andere Materie regelt.Kommen wir zunächst zum Wegweiserecht.Verkürzt dargestellt regelt es die Fälle, in denen bei häuslicher Gewalt der Täter bis zu 14 Tagen aus der mit dem Opfer gemeinsamen Wohnung verwiesen werden kann. Es wird damit sichtbar, dass häusliche Gewalt kriminelles Unrecht ist und im Rahmen von Gewaltbeziehungen der Täter weichen muss und nicht das Opfer zu flüchten hat.Vor knapp drei Jahren haben wir hier im Parlament mit einem interfraktionellen Antrag die Einführung eines Modellversuchs beschlossen, der aufgrund der geltenden Bestimmungen mit untergesetzlichen Ausführungsbestimmungen den Erfolg des sogenannten Wegweiserechts testen sollte. Dieser Modellversuch wurde am 01.12.2001 in der Polizeidirektion Nord (PD-Nord) gestartet.Die Erfahrungen dieses Modellversuchs hat die Landesregierung in ihrem Bericht im August letzten Jahres vorgestellt und zutreffend positiv bewertet. Immerhin wurden im Bereich der PD-Nord in acht Monaten knapp 59 Wegweisungen verfügt. Es bedarf daher auch keiner Diskussion mehr, dass es bei uns nicht beim Modellversuch bleiben darf. Vielmehr muss dasChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wegweiserecht für prügelnde Ehe- oder Lebenspartner landesweit eingeführt werden.Eine Eingriffsermächtigung für die Wegweisung besteht bereits heute. Es gibt die polizeiliche Generalermächtigung in § 176 Landesverwaltungsgesetz. Der vom Innenministerium in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Justizministerium sowie dem Generalstaatsanwalt erarbeitete Erlass zur Durchführung der Wegweisung hat sich aus unserer Sicht bewährt. Insofern stellt sich für uns die Frage, ob und warum wir hierzu eine spezialgesetzliche Regelung brauchen. Diese Frage ist für uns noch nicht abschließend geklärt.Grundsätzlich sehen wir das Anliegen positiv.Anders verhält es sich allerdings beim von der CDU beabsichtigten neuen § 201 Absatz 3 des Landesverwaltungsgesetzes. Hier soll ein Aufenthaltsverbot von bis zu zehn Wochen für einen Bereich ausgesprochen werden können, der ein ganzes Gemeindegebiet umfassen kann. Voraussetzung hierfür sollen Tatsachen sein, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Person in diesem Bereich eine Straftat begehen wird. Das muss die CDU einmal genauer erklären. Definieren Sie doch einmal, ab wann Sie diese Voraussetzungen für gegeben halten.Wir haben hier erhebliche rechtsstaatliche Bedenken. Selbst bei Platzverweisen, die zu einem Aufenthaltsverbot für einen bestimmten Ort für einen wesentlich kürzeren Zeitraum führen können, wird zumindest eine im Einzelfall unmittelbar bevorstehende Gefahr verlangt.Darüber hinaus ist das von der CDU vorgeschlagene Aufenthaltsverbot schlichtweg nicht vollziehbar. Voraussetzung hierfür wäre nämlich, dass die Polizei imstande ist, ein solches Verbot zu überwachen.Haben Sie sich überhaupt ein paar Gedanken darüber gemacht, was dies im Einzelfall für Kräfte binden kann? Es müßten im schlimmsten Fall Beamte dafür abgestellt werden, ein Gebiet von einer ganzen Gemeinde für einen Zeitraum von zehn Wochen dahingehend zu überwachen, ob sich eine bestimmte Person dort aufhält. Das würde dann für eine Person gelten, die möglicherweise, vielleicht, theoretisch einmal eine Straftat – also auch eine Beleidigung – begangen hätte.Das kann nicht ernst gemeint sein. Das ist völlig unverhältnismäßig. Das stärkt auch nicht das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, sondern mehrt höchstens die Zweifel an der innen- und rechtspolitischen Kompetenz der Union.Uns ist bekannt, dass es beispielsweise in Hessen – dort von der FDP – oder Nordrhein-Westfalen – dort unter anderem von der SPD - konkrete Initiativen oder Überlegungen für vergleichbare Gesetzesinitiativen gibt oder gegeben hat. Wir kennen auch die dazugehörigen Begründungen. Da war zunächst von der effektiven Vorgehensweise gegen „Klaukindern“, gegen „aggressiver Bettelei“, gegen „Angehörige offener Drogensszenen“ die Rede. In einem anderen Gesetzentwurf wurde die sogenannte „Hütchenspielerproblematik“ angesprochen, die durch eine solche Regelung gelöst werden sollte. Wir haben dies immer, wenn wir gefragt wurden, scharf kritisiert. Das Ordnungsrecht ist für uns kein Mittel, soziale Missstände zu bekämpfen.Dabei bleiben wir auch heute.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/