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18.06.03
16:14 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe ist überfällig!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 169/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 18. Juni 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Innen/ Wohnungspolitik/ Fehlbelegungsabgabe Veronika Kolb, MdL


Wolfgang Kubicki: „Abschaffung der Fehlbelegungs-



www.fdp-sh.de abgabe ist überfällig!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 6 (Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bei der Landesregierung für diesen Gesetzentwurf bedanken. Er ist der erkennbare Beweis dafür, dass es anscheinend doch möglich ist, aus der Opposition heraus die Regierungsfraktionen zu überzeugen – wenn auch erst Jahre später. Aber das liegt wohl daran, dass in der Politik Argumente und Vorschläge immer dann schlecht sind, wenn sie vom politischen Gegner kommen. Das ist eben so. Wir leben zwar alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.
Bisher war die Fehlbelegungsabgabe eine der heiligen Kühe von rot-grün in Schleswig-Holstein. Vor zwei Jahren debattierten wir das letzte Mal über eine Änderung des Gesetzes zur Fehlsubventionierung im Wohnungswesen. Die CDU legte seinerzeit einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieses Gesetzes vor. Rot-grün wollte dem nicht folgen. Dabei lagen die Voraussetzungen für eine Streichung der Abgabe bereits damals vor.
Schon lange standen der Verwaltungsaufwand und der Ertrag in einem unangemessenen Verhältnis.
Nur zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom Juni 1998 den Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe dann für zulässig erklärt, wenn die Verwaltungskosten den durchschnittlichen Anteil von zehn bis 15 Prozent erheblich übersteigen.
Seit Mitte der Neunziger Jahre bewegen wir uns bei den Verwaltungskosten in einer Größenordnung von 30-40 Prozent. 2001 lag der Verwaltungsaufwand im Vergleich zu den Einnahmen ziemlich genau bei 36 Prozent.
Die letzte Pressekonferenz des Innenministers brachte nun hervor, dass dieser Anteil schon bei 44 Prozent liegt. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Es ist also höchste Zeit zu handeln, denn glaubt man Minister Buß, so würde diese Quote sich in naher Zukunft sogar noch verschlechtern.
Das liegt zum einen daran, dass Immer mehr Wohnungen in Zukunft aus der sozialen Bindung herausfallen. Zum anderen wird - so der Innenminister - bei anhaltender Wirtschaftsflaute und hoher Arbeitslosigkeit die Tendenz weiter verstärkt, dass die Zahl der zahlungspflichtigen Mieter für die Abgabe weiter zurückgeht.
Das ist interessant.
Herr Buß räumt damit selbst ein, dass durch die verfehlte rot-grüne Wirtschaftspolitik in Berlin und Kiel immer mehr Menschen zu Sozialfällen werden, so dass die „Fehlbelegung“ wegfällt. Das ist eine ehrliche Analyse, Herr Minister. Die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe ist ebenfalls überfällig um einer unausgewogenen Entwicklung vieler Nachbarschaften des sozialen Wohnungsbaus zu begegnen. Dies gilt insbesondere für die Städte.
Auch vor zwei Jahren bestand schon die Gefahr, dass immer mehr Familien, kleinere Facharbeiter und Beamte mit regelmäßigem Einkommen die Sozialwohnungen verlassen und nur soziale Randgruppen zurückbleiben. Dabei sind es insbesondere die erstgenannten Gruppen, die zur Stabilisierung einer ausgewogenen Nachbarschaft beitragen.
Durch die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe können wir die Sozialwohnungen als Wohnort für breite Bevölkerungsschichten erhalten und schützen stabile Bewohnerstrukturen. Das war im übrigen einer der Hauptgründe, warum die SPD-Fraktion im Berliner Senat zusammen mit der PDS-Fraktion zum 01. September 2002 die Fehlbelegungsabgabe vollständig abgeschafft hat. In Schleswig-Holstein haben wir auch hier Zeit verloren.
Durch das Wohnraumförderungsgesetz sind die Fördermöglichkeiten viel flexibler geworden. Das ist gut so. Ziel einer zukunftsorientierten Förderpolitik muss aber die Einführung der sogenannten Subjektförderung sein. Wir müssen weg von den Belegrechtsbindungen und hin zu einem personenbezogenen Wohngeld. Die verhältnismäßig wenigen Mittel, die wir für zur Verfügung haben, müssen so effizient wie möglich eingesetzt werden. Das geschieht am besten bei den Betroffenen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/