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18.06.03
15:15 Uhr
SPD

Helmut Jacobs zu TOP 4: Das Landwassergesetz wird die kommunale Ebene stärken

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 18.06.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 4 Änderung des Landeswassergesetzes

Helmut Jacobs:

Das Landeswassergesetz wird die kommunale Ebene stärken!

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeswassergesetzes ist am 13. Dezember 2002 im Landtag in erster Lesung behandelt worden, und in fünf Sitzungen hat sich der Umweltausschuss damit befasst. Die jetzige Novelle war wegen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie notwendig. Der Bund hat seine Aufga- be bereits im Juli letzten Jahres erfüllt und die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes verabschiedet. Diesem Rahmengesetz haben wir jetzt unser Landeswassergesetz bis Ende 2003 anzupassen.

Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist uns verordnet worden, unsere Gewässer bis zum Jahre 2015 in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Um diesen zu errei- chen, wurden neben chemischen auch strukturelle und biologische Güteziele gesetzt. Das Ziel der Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern hat zwar wei- terhin einen hohen Stellenwert, aber nicht den Vorrang vor anderen Zielen. Um die Güteziele zu erreichen, müssen auf dem Gebiet des Gewässerschutzes neue Wege gegangen, alle Gewässer als eine Einheit betrachtet und die neuen Bewirtschaftungs- konzepte für die Gewässer innerstaatlich verbindlich gemacht werden. In den drei Flussgebietseinheiten unseres Landes müssen mit den Menschen vo r Ort Maßnah- menprogramme und Bewirtschaftungspläne aufgestellt werden, um die Flüsse, aber auch die Seen, Küstengewässer und das Grundwasser besser zu schützen und zu entwickeln. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Anfang März fand an zwei Tagen eine umfangreiche Anhörung statt. Während z. B. die Naturschutzverbände, Bauernverband, die Wasser- und Bodenverbände, der Landes- sportverband und der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag einzelne Formulierungen der Paragraphen kritisierten, verzichteten die Vertreter des Landkreistages auf inhaltli- che Änderungsvorschläge des Gesetzentwurfes und beschränkten sich darauf, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu kritisieren. Man bezweifelte, dass die Über- tragung dieser Aufgabe an die Wasser- und Bodenve rbände richtig sei und erinnerte daran, bereit gewesen zu sein, die gesamte Aufgabe zu übernehmen. Die Aufgabe wäre besser bei den Kreisen aufgehoben, weil der Landrat ohnehin die Behörde sei, die später als Genehmigungsbehörde das Ganze umsetzen solle. Ich stelle fest, dass vor mehr als einem Jahr aus g uten Gründen anders entschieden worden ist. Ich be- dauere, dass die Kreise sich zur Zeit in einem Schmollwinkel befinden und sich nicht an den Arbeitsgruppen beteiligen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses sich nach Inkrafttre- ten des Gesetzes ändert.
Der Landestauchsportverband hat seine alte Forderung wieder aufgestellt, den Tauc h- sport als Gemeingebrauch ins Gesetz aufzunehmen. Nach ausführlicher Abwägung kann der Zulassung des Tauchsports pauschal an allen in öffentlichem und privatem Eigentum befindlichen oberirdischen Gewässern nicht zugestimmt werden. Nicht alle Seen sind für den Tauchsport z.B. aufgrund geri nger Tiefe, Wasserqualität, Gefähr- dung durch Munitionsablagerungen aus dem Zweiten Weltkrieg oder aufgrund von Fi- scherei-Nutzung geeignet. Meine Fraktion hat sich in der Vergangenheit für vertragli - che Regelungen zwischen der Landesregierung und den im Tauc hsportverband orga- nisierten Tauchern ausgesprochen. Das ist zwischenzeitlich geschehen.

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hatte große Bedenken zum § 33 Abs. 3, wonach die Indirekteinleitergenehmigung und -überwachung den Trägern der Abwas- serbeseitigung übertragen werden soll. Von den Gemeinden sei ein spezieller Sach- und Fachverstand erforderlich, der nicht vorgehalten werden könne. Da dieses ein Er- -3-



gebnis der abgestimmten Funktionalreform ist und das LANU bei der Beratung fachli- cher Probleme beratend tätig sein wird, haben wir diese Bedenken nicht akzeptiert.

Der Bauernverband und die Wasser- und Bodenverbände kritisierten insbesondere die §§ 38, 38a und 51. Sie behaupteten, die Gewässerunter-haltung sei allein auf ökologi- sche Bewirtschaftungsziele ausgerichtet und eine Regelbreite des Uferrandstreifens von 10 m zum Schutz der Gewässer sei fachlich nicht zu rechtfertigen. Auf einer In- formationstagung zum Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hatten die Wasser- und Bodenverbände insbesondere den § 51 zum Thema gemacht. Sie sahen in der neuen Regelung, die auch die rein ökologische Gewässerunterhaltung mit ein- bezog, eine Kürzung der Landeszuschüsse um ca. 1 Mio. €, die sich zu 80 % auf die klassische Gewässerunterhaltung auswirken würde. Sie vertraten die Auffassung, dass ökologische Unterhaltungsmaßnahmen, von denen ihre Verbandsmitglieder kei- nen Vorteil hätten, von der Allgemeinheit, d.h. vom Land, bezahlt werden müssten. Wir haben diese Kritik aufgegriffen und einen Formulierungsvorschlag eines Unterverban- des übernommen. Mit dem rot-grünen Änderungsantrag wird im Gesetzesentwurf eine Korrektur vorgenommen, die diesen Verbänden entgegenkommt. Er zeigt, dass wir die vorgetragenen Kritikpunkte während der Anhörung sehr ernst genommen haben.

Mit den weiteren Änderungsvorschlägen in unserem Antrag tragen wir der Tatsache Rechnung, dass das Gesetzgebungsverfahren bereits länger läuft. So wurden inzwi- schen Formulierungen von neuen Verordnungen eingeholt, entsprechende Verweise im Landeswassergesetz hinfällig und Änderungen redaktioneller Art notwendig.

Es ist sehr lobenswert, dass sich der SSW offensichtlich intensiv mit dem Gesetzent- wurf beschäftigt und Bereitschaft gezeigt hat, Vorschläge der Verbände in Antragsform aufzunehmen. Wir halten die Vorschläge des SSW für sehr einschneidend und kei- neswegs für so klein wie vom SSW angekündigt. Wir haben im Vorfeld ausführlich darüber diskutiert, zumal die Hinweise durch verschiedene Verbände geäußert wur- den. Wir können dem Antrag unsere Zustimmung nicht geben. Da die Wasserrahmen- -4-



richtlinie eine Privilegierung für den Wasserabfluss nicht vorsieht, wollen wir das auch nicht ins Gesetz hineinschreiben.

Wir begrüßen, dass auditierte Betriebe Erleichterungen für Teile des Verwaltungsver- fahrens und die Gewässerüberwachung erhalten. Diese Erleichterungen sind aus- drücklich neu in die Gesetzesnovelle aufgenommen worden. Aber es muss auch Grenzen geben. Wenn ernsthaft das Ziel eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer verfolgt werden soll, dann können die Erleichterungen sich nicht auf die Aufgabenwahrnehmung an sich beziehen. Die Gewässerunterhaltung sowie die Un- terhaltung von Deichen und Dämmen und auch Schöpfwerken folgt wasserwirtschaftli- chen und ökologischen Erfordernissen. Weitere Erleichterungen würden nach unserer Ansicht das Wohl der Allgemeinheit und die Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie gefährden.

Von den anderen Oppositionsparteien gab es während der jüngsten Umweltaus- schusssitzung leider keine inhaltlichen Beiträge und keine Änderungsvorschläge. Von der CDU wurde geäußert, dass man aus Zeitmangel noch keine Anträge gestellt habe, diese aber noch vor der Landtagssitzung einbri ngen werde. Es wurde versprochen, diese uns Abgeordneten einige Tage vorher zukommen zu lassen. Heute morgen um 10 Uhr fand ich einen CDU-Antrag als Tischvorlage. Das ist unkollegial! Der Antrag in seiner Größe ist eine Zumutung. Ich meine, wer zweieinhalb Monate Zeit hatte, sich mit den Vorschlägen der Anzuhörenden zu beschäftigen, und diese erst wenige Stun- den vor der Abschlussdebatte aufgreift, der ist nicht ernsthaft daran interessiert, einen Beitrag zur Verbesserung des Landeswassergesetzes zu leisten. Im Übrigen hat mei- ne erste Durchsicht der 15 Vorschläge ergeben, dass fast alle nur Geld kosten. Wir lehnen den Änderungsantrag der CDU ab.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Gesetzentwurf der Landeswasser- gesetznovelle im Lande überwiegend positiv aufgenommen worden ist. Sowohl die Forderungen der Naturschutzverbände nach einer stärkeren Berücksichtigung der Be- lange des Naturschutzes als auch die Wünsche der Verbände der Grundstückseigen- -5-



tümer nach besseren Entschädigungsregelungen haben ihren Niederschlag gefunden. Mit dem neuen Gesetz werden Genehmigungspflichten zurückgeführt, Verwaltungs- verfahren vereinfacht und Teile der Funktionalreform realisiert. Das Gesetz wird die kommunale Ebene stärken und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie fördern.