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18.06.03
09:01 Uhr
CDU

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Einsichtnahme nur durch Vorsitzenden und seinen Stellvertreter wäre unzulässig

Nr. 257/03 18. Juni 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Untersuchungsausschuss Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Einsichtnahme nur durch Vorsitzenden und seinen Stellvertreter wäre unzulässig Zu dem Artikel „Simonis legt alle Karten offen und bringt CDU ins Dilemma“ vom heutigen Tag im sh:z erklärt der CDU-Obmann im 2. Parlamentarischen. Untersuchungsausschuss:
1. Der Untersuchungsausschuss hat sich bereits vor Wochen nach sorgfältiger Debatte dazu entschlossen, das Obleuteverfahren für die Einsichtnahme in von der Regierung als besonders schutzwürdig gekennzeichnete Unterlagen zu handhaben. Für die bloße Einsichtnahme durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter fehlt eine gesetzliche Grundlage im Untersuchungsausschussgesetz. Alle kleinen Fraktionen hatten seinerzeit dem Vorsitzendenverfahren widersprochen. Dann wäre es, so hatte der wissenschaftliche Dienst seinerzeit erklärt, unzulässig gewesen.
2. Wenn nunmehr die Regierung hinter das auch von ihr selbst vormals angebotene Obleuteverfahren zurückgehe – und in ihrem Gefolge sogar die Grünen, deren Obmann dann keine Einsicht bekäme – dann wird offenbar, dass dieses ausschließlich dem Ziel dienen soll. dem Beschlagnahmeverfahren, das der Ausschuss eingeleitet hat, das Rechtsschutzbedürfnis zu nehmen. Dieser Trick wird der Landesregierung nicht gelingen.
3. Mit dem Vertrauen der CDU-Fraktion in den von ihr gestellten Ausschussvorsitzenden hat dies nicht das geringste zu tun. Auch SSW und FDP haben am vergangenen Montag in der Ausschusssitzung die Einsichtnahme nur durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter deutlich abgelehnt.