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16.06.03
12:41 Uhr
CDU

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Unrichtige dienstliche Erklä-rungen von Gärtner. Simonis wird aufgefordert, ein Diszipli-narverfahren einzuleiten

Nr. 254/03 16. Juni 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Zweiter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Unrichtige dienstliche Erklärungen von Gärtner. Simonis wird aufgefordert, ein Disziplinarverfahren einzuleiten Zu der heutigen Beweisaufnahme erklärte der Obmann der CDU-Fraktion im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Dr. Graf Kerssenbrock:
„Die heutige Beweisaufnahme hat ergeben, dass der ehemalige Chef der Staatskanzlei Klaus Gärtner gegenüber der Ministerpräsidentin Simonis seit März 2002 unrichtige dienstliche Erklärungen zu der sog. „Pröhl-Affäre“ abgegeben hat.
Die Ministerpräsidentin wird aufgefordert, wegen dieser Dienstvergehen gegen den heutigen Ruhestandsbeamten ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Gärtner hatte vor dem Ausschuss und in seinen Äußerungen gegenüber der Ministerpräsidentin bislang immer behauptet, dass er die Nebentätigkeiten des damaligen Mitarbeiters der Staatskanzlei Dr. Pröhl für das Hamburger Unternehmen B&B „übersehen“ habe.
Da er von Pröhls Nebentätigkeiten für B&B nichts gewusst habe, hätte er auch nicht dagegen einschreiten können.
Diese Darstellung von Gärtner wurde durch die heutige Zeugenvernehmung widerlegt.
Der Zeuge schilderte ausführlich, dass er und seine Frau sich mit dem Ehepaar Gärtner im Februar 2002 zum Tee trafen. Das Gespräch kam zustande, nachdem der Zeuge die Ehefrau Gärtners auf die Rolle Pröhls für das Projekt von B&B mit der West LB in Sachen Kieler Schloss angesprochen hatte. Der Zeuge bekundete, dass Klaus Gärtner beim Tee von sich aus ausdrücklich die Rolle von Pröhl thematisiert habe. Gärtner habe ihm gesagt: „Also, das mit dem Pröhl und der West LB, da ist nichts dran.“
Weiterhin sei ausführlich und kontrovers über das Konzept von B&B gesprochen worden. Das Ehepaar Gärtner habe sich für das Konzept von B&B eingesetzt.
Damit ist zum einen erwiesen, dass Gärtner früher von der Doppelrolle Pröhls in Sachen Kieler Schloss wusste, als er bislang zugegeben hat. Demnach kann er auch nichts „übersehen“, sondern muss die Aktivitäten von Pröhl gedeckt haben.
Da die Spitze der Staatskanzlei aktiv in die sogenannte „Pröhl-Affäre“ verstrickt war, kann die Begründung, die Gärtner der Ministerpräsidentin für seinen Rücktritt genannt hat, nicht stimmen.
Die Ministerpräsidentin wird aufgefordert, gegen den Ruhestandsbeamten Gärtner ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Das Dienstvergehen liegt darin, dass Gärtner seit März 2002 gegenüber seiner Vorgesetzten unrichtige dienstliche Erklärungen abgegeben hat, die sich die Ministerpräsidentin in ihren eigenen Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit zu Eigen gemacht hat.
Zum anderen hat die Beweisaufnahme ergeben, dass jedenfalls der damalige Chef der Staatskanzlei weit vor dem 28. Februar 2002 so ausführlich über das Konzept von B&B informiert war, dass er darüber eine ausführliche Diskussion führen konnte.
Will die Ministerpräsidentin tatsächlich die Einzige sein, die von dem Projekt von B&B nichts mitbekommen hat?“