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12.06.03
13:40 Uhr
CDU

Kerssenbrock zum BGH-Urteil über Stromeinspeisung aus Windkraftanlagen:Schub in die falsche Richtung!

Nr. 252/03 12. Juni 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Energiepolitik Kerssenbrock zum BGH-Urteil über Stromeinspeisung aus Windkraftanlagen: Schub in die falsche Richtung! „Dies ist Schub in die falsche Richtung!“ Mit diesen Worten kommentierte der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, die heutige BGH-Entscheidung, wonach die Energieversorger auch künftig unvermindert Strom aus Windkraftanlagen zu erhöhten Preisen abnehmen müssen.
Das Urteil werde, so Kerssenbrock, die Landesregierung zu den falschen Schlüssen veranlassen. Das gegenwärtige Förderungsvolumen der Windenergieförderung habe die volkswirtschaftlich kaum mehr vertretbare Dimension von z. Zt. 1,4 Milliarden Euro jährlich auf Kosten des Stromverbrauchers und der Wirtschaft erreicht. Dennoch werde nicht ein einziges Kraftwerk durch noch so viel Förderung der Windenergie überflüssig, weil die Windenergie nicht grundlastfähig sei. Die Landesregierung aber werde sich durch diese Entscheidung ermutigt fühlen, ihren Weg in die falsche Richtung fortzusetzen und nun auch noch für Hunderte Millionen Euro von der Stromwirtschaft den Ausbau des Stromnetzes verlangen, dessen Kosten natürlich auf den Verbraucher und die Wirtschaft abgewälzt würden.
„Die welt- und europaweiten Wettbewerbsnachsteile der stromintensiven deutschen Wirtschaft werden verstärkt, Arbeitsplätze gefährdet und ein nennenswerter Beitrag zum Klimaschutz nicht erreicht“, erklärte Kerssenbrock. Er bleibe bei seiner Linie, sich für eine zunehmend stärkere Degression der Förderung der Windenergie als bisher vorgesehen einzusetzen, damit der Druck zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Energieträgers erhöht werde. Deshalb müsse das EEG novelliert werden – aber in vollkommen anderer Richtung, als von Bundes- und Landesregierung bisher geplant.