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23.05.03
09:55 Uhr
CDU

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Das Wasser muss für Simonis bis zum Hals stehen!

Nr. 225/03 23. Mai 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Das Wasser muss für Simonis bis zum Hals stehen! Das Wasser muss Frau Simonis bis zum Hals stehen, wenn Sie nunmehr dem Untersuchungsausschuss sogar die Einsicht in ihren Terminkalender verwehren will und der Ausschuss – bei Stimmenthaltung, nicht etwa Ablehnung der SPD – sogar die Beschlagnahme des Terminkalenders der Ministerpräsidentin beantragen muss.“ Mit diesen Worten kommentierte der CDU-Obmann im II. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am gestrigen späten Nachmittag.
Kerssenbrock wies darauf hin, dass die Ministerpräsidentin noch am 23.9.2002 in einem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden ausdrücklich das nunmehr beantragte Verfahren, dass nur die Obleute der Fraktionen Einsicht in die Terminkalender Frau Simonis´ nähmen, ausdrücklich „für vertretbar“ erklärt habe. Wenn jetzt dieses Verfahren für unverhältnismäßig erklärt wird, spreche dies Bände für die veränderte Einschätzung der „Gefahrenlage“ für die Ministerpräsidentin in ihrer Umgebung, sagte der CDU-Politiker.
Es gehe jetzt, wo die Regierungschefin sich mit immer neuen Vorwürfen der Falschaussage vor einem Parlamentsausschuss auseinanderzusetzen habe, um Grundsätzliches: Auch die Berufung auf den notwendigen Schutz des exekutiven Kernbereichs, der durch die Offenlegung der Terminkalender verletzt werde, könne nicht verfangen, erklärte Kerssenbrock. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne dies nicht für längst abgeschlossene Vorgänge gelten. Wenn das Verhalten der Regierung Schule mache oder sogar Bestand hätte, wären ganze Teile des Regierungshandelns dauerhaft der parlamentarischen Kontrolle entzogen. „Das wäre eine Gefährdung der Demokratie“, meinte Kerssenbrock.