Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
09.05.03
12:23 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 24: Veränderungen im Besoldungsrecht nur im norddeutschen Verbund

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 09.05.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! aktuell Sperrfrist: Redebeginn

TOP 24 – Sonderzuwendungen für Beamtinnen und Beamte / Verlängerung der Lebensar- beitszeit:

Thomas Rother:

Veränderungen im Besoldungsrecht nur im norddeutschen Verbund

Bundesweit wird derzeit eine Debatte um die Fortentwicklung des öffentlichen Dienst- rechts geführt. Die Themenbreite reicht

o vom beabsichtigten Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft der Länder, wie dies einige süddeutsche Länder nach Berliner Vorbild vorhaben, o über die verzögerte Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtenbesoldung, o über die Öffnungsklauseln für Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Beamten, o über die Verlängerung von Lebens- und Wochenarbeitszeit für die Beamten,

bis hin zu den Vorschlägen der nordrhein-westfälischen Regierungskommission zur Zukunft des öffentlichen Dienstes unter der Leitung des hier ja bestens bekannten Hans Peter Bull. Mit diesen Vorschlägen wird ja für viele Aufgabenbereiche des öffent- lichen Dienstes das Erfordernis der Tätigkeit von beamteten Kräften wieder mal in Frage gestellt.

Mit dem vorliegenden Antrag zu den Themen Sonderzuwendungen für Beamtinnen und Beamte und Verlängerung der Lebensarbeitszeit greift die CDU-Fraktion nun zwei Punkte aus dieser Grabbelkiste heraus.
Schleswig- Zum Ersten Punkt, Sonderzuwendungen: Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Die CDU greift hier einen Vorschlag des Deutschen Beamtenbundes auf, mit dem ver- sucht wird, das Weihnachtsgeld von einer Sonderzuwendung zu einem festen Ge- haltsbestandteil zu machen. Der DBB möchte hier auf trickreiche Weise den Rechts- status der Sonderzuwendung verbessern – nämlich Verfassungsrang erreichen –, eine Wieder-Ankoppelung an die allgemeine Besoldungsentwicklung erwirken und die leidi- ge Diskussion um Weihnachtsgeld für Pensionäre beenden. Ob das überhaupt mög- lich sein wird, steht aber noch gar nicht fest. Erst muss der Bundestag ein entspre- chendes Öffnungsgesetz beschließen, und ob das so wird wie die Bundesratsvorlage, ist noch gar nicht raus. Daher kann das jetzt und hier noch gar nicht entschieden wer- den.

Zum zweiten Punkt, Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte: Diesem Punkt könnten wir eigentlich ganz einfach so zustimmen. Wir würden uns da- mit aber selbst täuschen. Denn schon jetzt ist ja in begründeten Einzelfällen eine Ver- längerung der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte möglich. Daneben gibt es zum ei- nen ja tatsächlich eine Debatte um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit – Rürup- Kommission ist das bekannte Stichwort – ganz allgemein, und das Stoiber/Merkel- Papier vom Montag lässt das zur Zeit ja auch noch offen. Und den Ergebnissen dieser Debatte wird sich auch der beamtete öffentliche Dienst nicht entziehen können.

Zum anderen können die Ergebnisse der rheinland-pfälzischen Neuregelung erst ein- mal ganz in Ruhe abgewartet werden. Ob dort Einspareffekte eintreten oder ob – wie durchaus anzunehmen ist – Mehrkosten anfallen, weil die älteren Beamten sowohl als Aktive wie als Pensionäre teurer bleiben als Nachwuchskräfte, ist noch gar nicht raus. Hinzu kommen die besonderen Belastungen des Polizeidienstes, denen natürlich auch bei der Lebensarbeitszeit ganz zweifelsfrei Rechnung getragen werden muss.

Daher ist der CDU-Antrag insgesamt ganz einfach unzureichend. Wir sollten aber die Themen, die er berührt, im Innen- und Rechtsausschuss und im Finanzausschuss aus- führlich erörtern. -3-



Für unsere Fraktion möchte ich zusammenfassend feststellen: 1. Alle Verfahren, die zu Veränderungen im Landesbeamtenrecht führen, werden auf einem üblichen Regierungsentwurfsverfahren auf den Weg gebracht. Ein Aushe- beln der Mitwirkung, wie durch die Übernahme des Gesetzentwurfes zur Lebensar- beitszeit für Polizisten durch die SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, lehnen wir ab. Das war ganz schlechter Stil!

2. Es darf kein besoldungsrechtlicher Flickenteppich in Norddeutschland entstehen. Alle Veränderungen – auch in Bezug auf das Weihnachtsgeld – können nur sinnvoll im norddeutschen Verbund gelöst werden. Eine Konkurrenzsituation – und in Be- zug auf Hamburg besteht sie eigentlich auch schon – könnte in diesem Fall sicher überwiegend negative Folgen haben. Eine Senkung der Sonderzahlungen darf zu- dem nur unter Berücksichtigung sozialer Belange erfolgen.

3. Schleswig-Holstein muss in der Tarifgemeinschaft der Länder verbleiben und ver- suchen, diese Tarifgemeinschaft zu revitalisieren.

4. Wir müssen darauf achten, nicht „Öl ins Feuer zu gießen“, sondern gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Interessenorganisationen zu Lösungen zu kommen, die genauso der Haushaltslage Rechnung tragen wie einem modern arbeitenden öffentlichen Dienst.

5. Darüber hinaus müssen wir der dringend erforderlichen Reform des öffentlichen Dienstrechts auf die Sprünge helfen.