Wolfgang Kubicki: Beamtengehälter in Zeiten knapper Kassen vor dem Zugriff panischer Finanzminister bewahren
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 139/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 9. Mai 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLWolfgang Kubicki: Beamtengehälter in Zeiten www.fdp-sh.de knapper Kassen vor dem Zugriff panischer Finanzminister bewahren In seiner Rede zu TOP 24 (Sonderzuwendungen für Beamtinnen und Beamte) sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Am 14. November 2002 demonstrierten vor den Türen des Landeshauses über 10.000 Polizeibeamte und Lehrer gegen die von dieser Landes- regierung mit initiierten und damals noch geplanten „Öffnungsklauseln“ im Beamtenbesoldungsrecht.Mittlerweile hat der Bundesrat am 14. März dieses Jahres durch sein Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften die „Öffnungsklauseln“ beschlossen.Den Ländern wurde damit die Möglichkeit eingeräumt, die Höhe der Sonderzuwendungen für Beamte also das Weihnachtsgeld und darüber hinaus auch das Urlaubsgeld abweichend vom Bundesrecht festzulegen. Schleswig-Holstein hat diesem Gesetz im Bundesrat zugestimmt.Nun versucht Finanzminister Dr. Stegner zwar eine einheitliche Linie mit norddeutschen Bundesländern zu finden, aber eins hat auch er in der Finanzausschusssitzung vom 24. April klar gemacht. Es ist beabsichtigt beim Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beamten zu sparen.Meine Fraktion hat bereits mit einem Dringlichkeitsantrag in der Novembersitzung klargestellt, dass wir die Öffnungsklauseln und auch die beabsichtigten Kürzungen ablehnen und ich möchte Sie auch noch einmal daran erinnern, aus welchem Grund die Länder sich 1971 für einheitliche Regelungen bei der Beamtenbesoldung aussprachen.Seinerzeit waren 5 % Abweichungen bei der Besoldung ausreichend, um befürchten zu müssen, dass es zu Wanderungen von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern in die besser bezahlenden Länder kommtChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 und eine einheitliche Qualität der öffentlichen Dienstleistung in der Bundesrepublik gefährdet sei.Durch die nunmehr aus rein fiskalischen Gründen getroffene Möglichkeit, unterschiedliche Sonderzuwendungen auszuzahlen, kann eine weit größere Diskrepanz in der Besoldung zwischen den einzelnen Bundesländern entstehen. Und ich rede hier bewusst von einer unterschiedlichen Besoldung, denn für die Beamtinnen und Beamten ist das Weihnachts- oder Urlaubsgeld einfach ein Teil ihres Einkommens – nicht mehr und auch nicht weniger.Wir begrüßen daher den Antrag der CDU im Grundsatz. Die Union hat den Vorschlag des Deutschen Beamtenbundes aufgegriffen, das Weihnachtsgeld zu splitten und auf die Monatsgehälter zu verteilen, um es damit den Öffnungsklauseln zu entziehen.Das ist ein guter Vorschlag. Wie die CDU richtig erkannt hat, wird dadurch das ursprüngliche Weihnachtsgeld ruhegehaltsfähig. Dies stellt natürlich einen Extravorteil dar, der dann auch durch die im Antrag vorgeschlagene Abzinsung neutralisiert werden kann.Wir werden diesen Vorschlag unterstützen, weil es auch für uns die einzige Möglichkeit ist, das Beamtengehalt in Zeiten knapper Kassen vor dem Zugriff panischer Finanzminister zu bewahren.Das Urlaubsgeld hat die CDU nicht noch extra in ihrem Antrag aufgeführt.Ich habe mir aber versichern lassen, dass die Christdemokraten beabsichtigen, auch weiterhin am Urlaubsgeld festzuhalten, daher haben wir auch keine Änderung zu diesem Antrag vorgelegt.Der Punkt Verlängerung der Lebensarbeitszeit bzw. eher Nichtverlängerung der Lebensarbeitszeit ist auch uns sehr wichtig. Und die CDU nennt hier das Beispiel Polizeivollzugsbeamte, bei denen schlichtweg eine Arbeitszeitverlängerung wegen der körperlichen Belastung nicht in Frage kommt. Das sehen wir ähnlich. Ich will das auch noch einmal an dem verdeutlichen, was mir in vielen persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitern der Polizei immer wieder erläutert wurde.Viele der Polizeibeamten in unserem Land registrieren einen erheblichen Teil ihrer Überstunden gar nicht mehr, weil sie wissen, dass diese nicht mehr vergütet werden und weil sie auf der anderen Seite ihre Überstunden gar nicht mehr abbummeln, da sie von ihren Kollegen gebraucht werden; diesen die Mehrarbeit nicht zumuten wollen. Sie machen ihre Überstunden nicht zuletzt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Die Mehrarbeit, die manche Kollegen aus den Regierungsfraktionen ihnen anscheinend aufdrücken wollen, haben sie schon während ihres regulären Arbeitslebens abgeleistet.Was uns aber am meisten am Modell der längeren Lebensarbeitszeit stört, ist, dass die Verfechter dieses Modells eigentlich egal ist, ob die Beamten das reguläre Pensionsalter erreichen. In erster Linie ist das Ziel doch, die Pensionen kürzen zu können, wenn jemand bereits mit 63 aus gesundheitlichen Gründen aussteigen muss.Der CDU Antrag weist in die richtige Richtung.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/