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09.05.03
12:16 Uhr
CDU

Monika Schwalm: Flexibilisierung der Beamtenbesoldung; Sicherung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Nr. 207/03 09. Mai 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Innenpolitik TOP 24 Monika Schwalm: Flexibilisierung der Beamtenbesoldung; Sicherung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld Der 14. März dieses Jahres war kein guter Tag für die Beamtinnen und Beamten in Deutschland. An diesem Tag stimmte der Bundesrat – mit Ausnahme des Landes Rheinland-Pfalz - einem Gesetzentwurf zu , der den Ländern eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei den jährlichen Sonderzuwendungen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld geben soll. Diskutiert unter dem Stichwort „Öffnungsklausel“. Die Zustimmung des Bundestages steht noch aus – aber es gibt keinen Zweifel, dass sie in den nächsten Wochen erfolgen wird.
Was sich mit dieser Flexibilisierung der Beamtenbesoldung als moderne Weiterentwicklung anhören könnte, führt in der Tat zu Einkommensverlusten für Beamtinnen und Beamte. Die Länder können selbst die Höhe des jährlichen Weihnachtsgeldes bis zu einer bundesgesetzlich festgelegten Obergrenze eigenverantwortlich regeln. Dabei kann auch die Zahlungsweise und der Rechtscharakter dieser Leistung individuell geregelt werden. Beim Urlaubsgeld beschränkt sich der Gestaltungsspielraum auf die Höhe der Leistung – also komplette Streichung ist möglich. Der Finanzminister hat schon deutlich gemacht, dass die Landesregierung diese neuen Spielräume nutzen wird – zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten. Darüber werden wir sicher heute noch etwas vom Finanzminister hören.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich bereits im November 2002 gegen die Öffnungsklauseln ausgesprochen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind für die Betroffenen längst zu Einkommensbestandteilen geworden. Beamtinnen und Beamte haben gegenüber den Tarifangestellten schon jetzt erheblich finanzielle Nachteile, wenn es um die Übernahme der Tarifabschlüsse geht. Zeitverzug in der Umsetzung bedeutet Ungleichbehandlung, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Wir wollen nicht, dass das Weihnachtsgeld je nach Finanzlage in jedem Jahr wieder ein Unsicherheitsfaktor für die Bediensteten wird.
Wir wollen nicht, dass zukünftig finanzstarke Gebietskörperschaften guten Nachwuchs auf dem Markt anwerben und finanzschwache Länder das Nachsehen haben.
Wir wollen nicht, dass es einen Besoldungswettbewerb unter den Ländern gibt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, führt zu sozialem Unfrieden unter den Beschäftigten und den Ländern.
Schon jetzt befürchten wir, dass die Öffnungsklauseln auch Auswirkungen auf den Tarifbereich haben werden. Was für Beamte gilt, werden die Arbeitgeber auch für Angestellter und Arbeiter durchsetzen wollen. Damit würde der gesamte öffentliche Dienst einem negativen Wettbewerb ausgesetzt.
Daher wollen wir, dass das Weihnachtsgeld ab 2004 nicht mehr im Dezember als Einmalbetrag gezahlt , sondern in das Jahreseinkommen eingerechnet wird und auf 12 Monate verteilt wird. Dies hat den Vorteil, dass das Weihnachtsgeld nicht mehr der Beliebigkeit unterliegt und schafft Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wollen auch, dass dieser Einkommensteil zukünftig an der linearen Einkommenssteigerung teilnimmt und außerdem soll er nach unseren Vorstellung ruhegehaltsfähig werden. Dies sind eindeutige Vorteile für die Beamtinnen und Beamte. Zur Kompensation muss auf der Grundlage eines Abzinsfaktors eine Anpassung beim Weihnachtsgeld, gestaffelt nach Einkommensgruppen, vorgenommen werden.
Das Urlaubsgeld soll nach unserer Auffassung erhalten bleiben. Es ist schon jetzt nach Besoldungsgruppen gestaffelt und beträgt bis zur Besoldungsgruppe A 8 in den alten Bundesländern 332,34 Euro, ab Besoldungsgruppe A 9 255,65 Euro. Eine einheitliche Streichung des Urlaubsgeldes würde bei den unteren Besoldungsgruppen wesentlich stärker ins Gewicht fallen als bei den höheren. Deshalb soll das Urlaubsgeld weiterhin individuell an die Beamtinnen und Beamten ausgezahlt werden.
Noch eine kurze Anmerkung zu dem zweiten Punkt unseres Antrages: Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Wir wollen die gar keinen Zweifel aufkommen lassen, dass für uns eine Verlängerung der Lebensarbeitzeit vor allem für Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte im Außendienst nicht in Frage kommt.
Schaffen Sie Sicherheit für die Beamtinnen und Beamte unseres Landes. Sie haben es verdient. Meine Damen und Herren, wir erwarten Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.