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09.05.03
10:36 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum Abschlussbericht des 1. PUA

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 137/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 9. Mai 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL

Wolfgang Kubicki zum Abschlussbericht



www.fdp-sh.de des 1. PUA In seiner Rede zum Abschlussbericht des 1. PUA der 15. Wahlperiode sagte der FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki:
„Zunächst möchte sich die FDP-Fraktion beim Vorsitzenden, Herrn Astrup und bei seinem Stellvertreter, Herrn Geißler, für die Arbeit im 1. PUA der 15. Wahlperiode bedanken. Sie haben es geschafft, auch bei Streitigkeiten eine sachliche und entspannte Atmosphäre herzustellen, die für eine übergreifende Arbeit der Fraktionen in einem Untersuchungsausschuss erforderlich ist und beispielhaft war. Dafür herzlichen Dank an dieser Stelle.
Die alte schleswig-holsteinische Untersuchungsausschuss-Tradition, dass sich die jeweilige Landesregierung bei der erforderlichen Zusammenarbeit mit dem Ausschuss – freundlich formuliert – zurückhält – kennen wir ja schon. Untersuchungsausschüsse sind nun einmal ein Instrument der Opposition. Sie sind durch Gesetz demokratisch legitimiert und dienen der Kontrolle der jeweiligen Regierung. Man sollte sich deshalb daran gewöhnen und als Landesregierung nicht die Aufklärungsarbeit der Untersuchungsausschüsse erschweren. Es könnte der Eindruck entstehen, dass die Regierungsarbeit u.a. in gezieltem Boykottieren des berechtigten Aufklärungsinteresses der Bürger besteht.
Es soll deshalb an dieser Stelle an die Landesregierung appelliert werden, sich ihrer Mitwirkungspflicht gem. § 13 Untersuchungsausschussgesetz bewusst zu werden und in Zukunft entsprechend zu handeln, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst in Zukunft zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, wenn mein Gedächtnis mich nicht täuscht, war es sehr schnell im Anschluss an das Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Wirtschaftsminister Bernd Rohwer, einen BestrA-Vermerk an seinen Staatssekretär, der Betroffener war, weitergeleitet zu haben, parteiübergreifender Konsens, die Richtlinien über den Umgang mit BestrA-Vermerken zu überarbeiten. Allen war klar, dass es eine Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 konsequente Regelung geben muss für die Frage, unter welchen Voraussetzungen Berichte der Staatsanwaltschaft dienstrechtlich verwertet und vor allen Dingen an welche Personen sie von wem weitergeleitet werden dürfen. Bereits bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses am 15. November 2000 haben wir das an dieser Stelle gemeinsam diskutiert. Die FDP-Fraktion war davon ausgegangen, dass im Justizministerium an einer entsprechenden Richtlinien-Änderung gearbeitet wird. Zumindest für den heutigen Tag hatten wir wenigstens erwartet, dass uns entsprechendes vorgelegt wird. Mit Erstaunen, ja eigentlich mit Empörung, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass fast 2 ½ Jahre später nichts, aber anscheinend auch gar nichts in dieser Richtung passiert ist. Ich frage die Ministerpräsidentin: haben Sie überhaupt einen entsprechenden Auftrag ans Innenministerium bzw. Justizministerium erteilt? Oder liegt wieder mal ein Fall des Nichtstuns der Landesregierung vor, die ja in derlei Dingen der Bundesregierung in nichts nachsteht? Müssen wir, müssen die Bürger wieder mal feststellen: außer Ankündigungen nichts gewesen! ?
Und liebe Kollegen von der SPD-Fraktion: Wieso steht in Ihrem Votum zum Abschlussbericht, „....ist zu p r ü f e n, ob als Schlussfolgerung aus der Untersuchung eine Überarbeitung der BestrA-Regelungen erfolgen muss.“? Eine so lasche Formulierung, nach allem was allen hier im Hause vor zweieinhalb Jahren schon klar war – da kann ich nur sagen: da gibt’s nichts mehr zu prüfen! Da muss gehandelt werden und zwar schnell. Das Landesregierungstypische Verhalten –ankündigen, abwarten, nichtstun –muss endlich ein Ende haben.
Das bringt mich zum Verhalten des Wirtschaftsministers Rohwer in dieser Affäre: er hat nicht abgewartet, er hat sich erkundigt , und dann allerdings – f a l s c h - gehandelt.
Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: nach Prüfung aller j u r i s t i s c h e n Gesichtspunkte ist dem Wirtschaftsminister keine r e c h t l i c h e Verfehlung vorzuwerfen. Aber, meine Damen und Herren, zwei Punkte müssen in diesem Zusammenhang deutlich hervorgehoben werden:
1. Politisch handelte der Wirtschaftsminister unkorrekt und unsensibel. Dass nicht weiterer Schaden entstanden ist, z.B. Strafvereitelung, ist allein dem umsichtigen Verhalten der Staatsanwaltschaft Lübeck zu verdanken.
2. Den Mitarbeitern im Wirtschaftsministerium und in der Staatskanzlei fehlt es an grundlegenden Kenntnissen im Datenschutz und an einer kritischen Grundeinstellung zu ministeriellem Handeln.
Hier hätte vielleicht Schaden abgewendet werden und ein Untersuchungsausschuss weniger in Schleswig-Holstein sein können, wenn diese Mitarbeiter Aufträge und Tun des Ministers hinterfragt hätten. Auch dass sich niemand Gedanken über das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen Staatssekretärs Mantik gemacht hat, gibt zu denken.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Zitat: „Von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes (und erst recht von Kabinettsmitgliedern) aber kann die Öffentlichkeit Bereitschaft zur Kritik selbst dann erwarten, wenn der Chef der Regierung zu solcher Kritik nicht ermuntert.“ Zitatende.
Das Zitat stammt aus dem Votum der SPD-Fraktion im Abschlussbericht des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 11. Wahlperiode(Barschel-Pfeiffer-Affäre) zum Themenkomplex „Werkzeuge der Machterhaltung“. Meine lieben Kollegen der Regierungspartei, man muss sich doch an dieser Stelle fragen, warum ein von Ihnen formulierter Anspruch immer nur für andere gelten soll! Warum drängt sich mir der Eindruck auf, dass es nach 14 Jahren SPD-Grünen Regierung mit der Kritikfähigkeit der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gegenüber ihrem Minister nicht einen Deut besser bestellt ist, als zu Barschel/Pfeiffer/Engholm-Zeiten? Woher nehmen Sie, verehrte SPD-Kollegen, immer wieder die Arroganz mit dem Finger auf andere zu zeigen ohne sich an die eigene Nase zu fassen?
Nun haben wir es im vorliegenden Fall nicht nur nicht mit kritischen Mitarbeitern im Wirtschaftsministerium zu tun. Nein, ohne Zweifel schießt das Verhalten des Wirtschaftsministers selbst über einige verfassungsrechtliche Regeln unserer Demokratie hinaus: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsergebnisse, die seinen eigenen Staatssekretär betreffen, werden dem nicht nur mündlich, nein, gleich schriftlich in Kopie inklusive dem Hinweis auf beginnende Hausdurchsuchungen überreicht! Wer sich einmal mit den demokratischen Grundregeln der Gewaltenteilung befasst hat, darf eigentlich nicht auf die Idee kommen, einen Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft einem verdächtigen Täter in die Hand zu drücken. Sämtliche versuchten Begründungen und Entschuldigungen des Wirtschaftsministers zeugen von einer naiven und unsensiblen Grundeinstellung zu diesem Thema. Das mag man nun nicht so schlimm finden, wenn es doch juristisch kein vorwerfbares Verhalten ist. Aber die Frage sei erlaubt: Wenn in einem solchen Fall schon ein relativer Realitätsverlust hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von Regierungsmitgliedern und Bürgern herrscht, was haben wir in Zukunft von der SPD-Regierung zu erwarten? Mit welcher Privilegierung von Regierungsmitgliedern haben wir in Zukunft noch zu rechnen? Und um auf den Beginn meiner Rede zurückzukommen: Müssen wir aus dem bisherigen Nichtstun der Landesregierung hinsichtlich der Überarbeitung der BestrA-Richtlinien etwa schließen, dass eine Konkretisierung gar nicht gewollt ist, damit man sich in der kuscheligen Priviligierten-Ecke der Regierungsmitglieder weiter heimelig fühlen kann, falls die Staatsanwaltschaft gegen ein solches ermittelt?
Ich hoffe, dass ich mich irre. Aber seien Sie alle hier versichert, dass die FDP das Regierungsverhalten insbesondere im Hinblick auf demokratische Grundregeln und Gewaltenteilung weiterhin intensiv beobachten wird.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/