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08.05.03
15:36 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zum Umweltzustandsbericht

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 133/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 8. Mai 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL


Günther Hildebrand zum Umweltzustandsbericht



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 27 (Umweltzustandsbericht) sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
der von der Landesregierung auf Antrag der CDU vorgelegte Umweltzustandsbericht enthält Zahlen, Daten und Fakten zur Qualität von Boden, Wasser, Luft, Natur und Landschaft, macht Aussagen zu Abwasser, Abfallwirtschaft, Lärm und Umwelterkrankungen sowie zu der Strahlenbelastung, zu Chemikalien, zu Schadstoffen und auch zur Gentechnologie.
Es ist insgesamt ein umfassendes Werk und eine gute Grundlage für die weitere Arbeit aller Fraktionen. Insoweit geht unser Dank an die CDU-Fraktion als Antragsteller und auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums für die Erarbeitung dieses Werkes.
Insgesamt muss man aufgrund dieses Berichts zu dem Ergebnis kommen, dass es mit dem Zustand der Umwelt in unserem Land nicht zum schlechtesten bestellt ist, obwohl es allerdings auch einige Problemfelder gibt.
Beispiel Waldbereich. Die Landesregierung führt hierzu aus, dass die relative Waldarmut in Schleswig-Holstein intensive Bemühungen zum Schutz und zur Erhaltung sowie zur Waldflächenvermehrung erforderlich macht. Die Praxis sieht aber häufig anders aus. So hat die Landesregierung erst im letzten Jahr die Neuauffrostungsprämie für private Waldbesitzer drastisch gekürzt. Da darf sich die Landesregierung nicht wundern, wenn sie gegen die selbst eingeräumte Waldarmut nicht ankommt.
Die Problematik, die durch einseitige Bevorzugung des FSC-Gütesiegels durch die Landes- und die Bundesregierung gegenüber dem PEFC-Gütesiegel entsteht, ist ein weiterer Punkt. Im nationalen Bereich verspricht das FSC- Gütesiegel gegenüber PEFC keinen erkennbaren Vorteil bei der Qualität der naturnahen Waldbewirtschaftung und der Einhaltung ökologischer Standards. FSC hat aber durch die obligatorische Beteiligung mehrerer Umweltverbände einen wesentlich höheren Bürokratieaufwand, so dass die Kosten, Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 insbesondere für private Kleinwaldbesitzer, ein ökonomisch profitables Bewirtschaften der eigenen Wälder nicht möglich macht. Das muss berücksichtigt werden. Lassen wir doch den Markt zumindest in der einheimischen Holzwirtschaft entscheiden.
Über das Thema Baumschutzsatzungen will ich nur kurz Stellung nehmen. Das ist eine kommmunale Angelegenheit, die von den kommunalen Vertretungen entschieden werden muss. Dass es die Möglichkeit zum Erlaß solcher Satzungen gibt, ist grundsätzlich in Ordnung. Allerdings hat die Handhabung mit den Baumschutzsatzungen vielerorts dazu geführt, dass Bäume, die in Gefahr liefen, in den Schutz hinein zu wachsen, vorher ge- oder erlegt wurden. Die löbliche Intention, die dieser Satzungsmöglichkeit zugrunde lag, führt also häufig zu gegenteiligen Wirkungen in der Praxis, ist also kontraproduktiv.
Kommen wir zum Bereich Abfall. In der letzten Sitzung haben wir bereits über die Große Anfrage des SSW zum Thema Abfallwirtschaft debattiert. Auch im Umweltzustandsbericht wird noch einmal festgestellt, dass ab dem Jahr 2005 nach heutiger Planung Entsorgungsanlagen mit Kapazitäten von etwa 500.000 Tonnen fehlen. Wenn aber im Bericht ausgeführt wird, dass wir mehr Abfall aus anderen Bundesländern importieren als exportieren und dies ein Ausweis dafür sei, dass ausreichende Entsorgungskapazitäten für den eigenen Abfall bestehen, ist das nur ein Teil der Wahrheit. Es verbietet sich nämlich mit Entsorgungskapazitäten zu kalkulieren, die bereits vertraglich anderweitig vergeben sind.
Über die Lärmproblematik in unserem Land haben wir auch erst im Dezember in diesem Hause debattiert. Im damaligen Bericht der Landesregierung ist von der erheblichen Belastung einiger Lehrkörper in Schulen die Rede, die durch die räumliche Gestaltung der Klassenzimmer und den Lärm der Schüler höheren Belastungen ausgesetzt sind, als z. B. Industriearbeiter. Leider haben wir immer noch nicht erfahren, wo bzw. an welchen Schulen die Landesregierung diese Erfahrungen gemacht hat. In diesem Bericht wird dieses Problem leider nicht angesprochen.
Interessant war auch insbesondere der Themenbereich Strahlenbelastung. Vor dem Hintergrund der kostenintensiven Untersuchungen möglicher Leukämieerkrankungen durch Strahlenbelastungen im Bereich des Kernkraftwerkes Krümmel, sind die Ausführungen dieses Berichts bemerkenswert. Die Landesregierung stellt hierzu fest (Seite 151):
„Unter Zugrundelegung der Verwaltungsvorschriften und Richtlinien wurden in den Genehmigungen für die kerntechnischen Anlagen in Schleswig-Holstein Emissionsgrenzwerte fortgeschrieben. Sie gewährleisten, dass die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung für die effektive Dosis von 0,3 Millisievert (mSv) pro Jahr sicher eingehalten werden.“ Und im Klammerzusatz (für das Kernkraftwerk Krümmel wurde ein Wert für die effektive Dosis von 0,04 mSv pro Jahr festgelegt). Das KKW Krümmel unterschreitet die festgelegten Höchstwerte, die sich an der schädlichen Wirkung für die Gesundheit orientieren, um fast 90%. Ich hoffe, dass die Bevölkerung über diese beruhigenden Werte genauso informiert wird, wie über die immer wieder vorgehaltenen Gefahren von Kernkraftwerken.
Interessant sind dabei die Feststellungen des Gutachtens zu den gesundheitlichen Gefahren für Männer durch Fungizide und Herbizide im Bereich der Baumschulen. Aber auch hier sollten wir uns vor vorschnellen Urteilen schützen. Die Frage ist, ob das vorhandene Datenmaterial gesicherte Erkenntnisse zulässt. Auf jeden Fall scheinen diese Gefährdungen größer zu sein, als die Strahlenbelastung, die vom KKW Krümmel ausgeht.
Ähnliches gilt bei der Strahlenbelastung durch Mobilfunkmasten. In Schleswig-Holstein haben wir zur Zeit ca. 1600 Mobilfunkanlagen. Im Jahr 2005 sollen es durch die UMTS Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 – Einführung über 2100 Anlagen sein. Immer wieder treffen wir im kommunalen Bereich auf besorgte Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Mobilfunkmasten in unmittelbarer Nähe ihres Lebensmittelpunktes wehren. Auch diese Menschen sollten von den klaren Ergebnissen dieses Berichts informiert werden. So wird festgestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte, die sich ja immer an der gesundheitsschädlichen Wirkung von Strahlungen orientieren, bei keiner – ich betone bei keiner – Anlage überschritten wurden. Zwar ergäben sich deutliche Unterschiede zwischen gering und stark exponierten Orten in Schleswig-Holstein, aber auch in der am stärksten exponierten Wohnung wurden Werte unter 10 Prozent der gesetzlichen Grenzwerte festgestellt. Im Durchschnitt lagen die Werte innerhalb von Wohnungen sogar nur bei 2 Prozent der gesetzlichen Grenzwerte. Fazit der Landesregierung: (S. 163) „Die geltenden Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder beim Mobilfunk gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren.“ Auch diese Aussage ist beruhigend, obwohl wir uns sicher über die Festsetzung der Grenzwerte streiten können. Sind sie nach den technischen Möglichkeiten oder nach bewiesenen Beeinträchtigungen festgelegt worden? Auf jeden Fall werden die Grenzwerte nur bis max. 10 % ausgeschöpft und entsprechen damit auch den wesentlich schärferen Grenzwerten z. B. der Schweiz.
Im Gewässerschutz bleibt noch vieles zu tun. Es sind erhebliche Bemühungen notwendig, ab 2015 in Schleswig-Holsteins Gewässern die entsprechende Wasserqualität zu erreichen, die sich aus der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union ergeben. Insbesondere bei den Fließgewässern scheint noch erheblicher Handlungsbedarf zu bestehen. So ist selbst nach der vorläufigen Einschätzung der Landesregierung davon auszugehen, dass der erforderliche ökologische Zustand in den Fließgewässern überwiegend nicht erreicht wird.
Bei den Schleswig-Holsteinischen Seen erreichen immerhin 31 Prozent der größeren Seen eine gute ökologische Qualität und für weitere 40 Prozent schein dieses Ziel mit dem Seenschutzprogramm erreichbar, aber bei den restlichen 29 Prozent scheint dieses kurzfristig nicht erreichbar zu sein.
Der Sauerstoffmangel in der Ostsee des letzten Sommer hat ebenfalls hohe Wellen in der Öffentlichkeit geschlagen. Das liegt mit Sicherheit an den Einträgen, die besonders im dänischen Bereich in die Ostsee gelangen. Dennoch berücksichtigt der Bericht meiner Auffassung nach nicht die grundsätzliche ökologische Problematik der Ostsee. So gab es erst vor kurzem nach einer 10-jährigen Pause eine neue Auffrischung sauerstoffreichen Wassers aus der Nordsee über das Skagerrak in die Ostsee. Es ist also nicht nur die Landwirtschaft, die die Ostsee mit ihren Einträgen belastet, sondern auch der teilweise unzureichende Austausch des Meerwassers zwischen Nord- und Ostsee. Anrede, in der zur Verfügung stehenden Zeit konnte ich nur einige Punkte ansprechen. Im Ausschuss besteht zur Diskussion weitere Gelegenheit, die wir nutzen sollten.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/