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03.04.03
16:58 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Ladenschluss

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 23 – Liberalisierung des Ladenschlusses Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 080.03 / 03.04.2003

Die Realität im Einzelhandel sieht anders aus!
Der Bundesratsantrag des Bundeslandes Hamburg, dem auch das schleswig- holsteinische Kabinett zustimmen wollte, hat im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Es war ein Antrag vom Freistaat Sachsen zum Ladenschluss, der eine Mehrheit erhalten hat.
Danach soll das Gesetz über den Ladenschluss aufgehoben werden, und zwar ersatzlos. Die Begründung lautet: Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesge- biet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit ist im gesamtstaatlichen Inte- resse eine bundeseinheitliche Regelung zum Ladenschluss nicht erforderlich. Jedes Bundesland soll durch Landesrecht selber entscheiden, wie jeweils der Ladenschluss geregelt wird.
Die Spielregeln von Bundesrat und Bundestag sind klar, der Beschluss des Bundesrates geht nun zurück an den Bundestag. Nach unseren Informationen wird vom Bundestag wieder die alte Vorlage beschlossen, mit den erweiterten Öffnungszeiten an Werktagen.
Es ist bekannt, dass wir Grüne gerne eine differenzierte Regelung für den Ladenschluss hätten, bei dem die Innenstädte gegenüber der „Grünen Wiese-Einkaufszentren“ deutlich bevorteilt werden, genauso wie die kleinen „Tante Emma-Läden“ im Familienbetrieb ge- genüber Filialbetrieben.
Die Auseinandersetzung um den Ladenschluss geht so in die nächste Runde. Der Ge- setzesentwurf aus Hamburg sah die vollständige Aufhebung der Ladenschlusszeiten vor. Für die Beschäftigten im Einzelhandel bedeutet das eine Verschlechterung bei ihren ar- beitszeitlichen Anforderungen. Eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kaum noch gegeben. Wir sollten nicht ver- gessen, dass die überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten im Einzelhandel Frauen sind, die immer noch mehr in die Familienarbeit eingebunden sind als Männer.
Im Bundesrat gab es eine Antrag von NRW, der vorsah, dass bei der Aufgabe des La- denschlusses eine Kommission eingesetzt wird, die die Entwicklung und die Auswirkun- gen der Ladenschlusszeiten begleiten sollte.
Die Punkte 2-4 des CDU-Antrages sind konsensfähig. Wenn es irgendwann eine Aufhe- bung der Ladenschlusszeiten oder eigenständige Länderregelungen geben sollte, dann macht es Sinn sich mit Hamburg abzustimmen. Die Bäderregelung und die Regelungen für Sonn- und Feiertages sollten beibehalten werden. Auch das ist bei uns Konsens.
Wir müssen nun die weitere Entwicklung abwarten. Die Tendenz hin zu einer weiteren oder generellen Freigabe der Öffnungszeiten ist klar. So sehr die VerbraucherInnen das befürworten werden, es bleibt eine Illusion, dass damit die Konsumausgaben steigen. Warum sollten sie auch, die Familienbudgets bleiben gleich.
Die bisherige Regelung einer werktäglichen Öffnung bis 20.00 Uhr hat eines gezeigt: Die letzte Stunde ist der Zeitraum mit dem geringsten Umsatz am Tag. Die Kosten sind aber genauso hoch wie in umsatzstarken Stunden. In der Kieler Innenstadt hat das dazu ge- führt, dass von Montag bis Freitag ein einheitlicher Ladenschluss von 19.00 Uhr einge- führt wurde. Soweit zur Realität des Einzelhandels.

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