Wolfgang Kubicki: "Die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten in der Verfassung ist eben nur das Alibi für die Erhöhung der Diäten."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 094/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 2. April 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Wolfgnag Kubicki: „Die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten in der Verfassung ist eben nur das www.fdp-sh.de Alibi für die Erhöhung der Diäten.“ In seiner Rede zu TOP 5 (Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Gratulation an SPD und CDU! Nachdem wir im Dezember letzten Jahres nur einen dünnen Entschließungsantrag zur Verkleinerung des Landtages von Ihnen vorgelegt bekamen, bekommen wir nun zumindest einen einseitigen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vorgelegt. SPD und CDU wollen die Zahl der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages in der Verfassung auf 69 festschreiben.Wir haben uns aber gefragt, was denn mit der ebenfalls beabsichtigten Verringerung der Wahlkreise ist. Die Anzahl der direktgewählten und über Listenplätze gewählten Abgeordneten im Landtag wird nämlich im Landeswahlgesetz geregelt. Bisher stehen im Gesetz noch 45 direkt gewählte Abgeordnete und 30 Parlamentarier, die über Liste gewählt wurden.Beabsichtigt waren im Dezember aber noch eine Verringerung der Direktwahlkreise auf 40 und die Anzahl der Listenplätze auf 29. Hierzu haben SPD und CDU noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Das war vielleicht – zumindest aus Sicht der Sozialdemokraten - auch weise so.Die Kommunalwahl hat den Freunden von der SPD nämlich gezeigt, was alles passieren kann, wenn man alle Wahlkreise verliert. Da bleiben dann nicht mehr viele Mandate über die Liste. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder vorgeschlagen, die Anzahl der Direktwahlkreise und der Listenplätze anzugleichen. Eine Forderung, die nun auch den Sozialdemokraten attraktiv erscheinen sollte.Wir waren gegen diese Änderung der Verfassung. Wir haben als FDP die Anzahl von 75 Abgeordneten für sinnvoll gehalten. Diese verfassungsmäßig vorgeschriebene Anzahl von 75 wird aber durch die nunmehr fünf im Landtag vertretenen Parteien faktisch nicht mehr erreicht.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Da wir davon ausgehen, dass auch in der Zukunft, diese Parteien wieder im Landtag vertreten sein werden, haben wir eine Möglichkeit vorgeschlagen, die garantiert, dass die Anzahl von 75 Abgeordneten regelmäßig erreicht wird.Wir wollten das Verhältnis Direktwahlkreise zu Listenplätzen auf ein Verhältnis von 38 zu 37 bringen. Das hätte in der Vergangenheit mit großer Wahrscheinlichkeit verhindert, dass es zu einer Überschreitung der Anzahl von 75 Abgeordneten gekommen wäre. Der Landeswahlleiter hat diese Auffassung bestätigt.Der Entwurf von SPD und CDU hingegen hat den Mangel, dass wir bereits vom aktuellen Landtag gewusst hätten, dass er mit 77 Abgeordneten bereits über der jetzt vorgeschriebenen Anzahl von 75 gelegen hätte und damit acht über dem selbst angepeilten Soll.Die Frage, die die Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU aber immer noch nicht beantwortet haben, ist die Frage aufgrund welcher Tatsachen sie nunmehr auf die Zahl von 69 Abgeordneten gekommen sind.Bis kurz vor der Dezembersitzung hatte die CDU noch die Anzahl von 75 Abgeordneten für sinnvoll gehalten. Dann bahnte sich auf einmal eine Mehrheit für das von FDP und auch der CDU favorisierte Modell der Annäherung von Direkt- und Listenplätzen an.Plötzlich war dieses acht Jahre lang für sinnvoll befundene Modell nicht mehr vorzugswürdig. Die CDU handelte das neue Modell mit der SPD aus. Aus welchen Gründen diese Verhandlungen nun zu einem Modell eines Landtages mit 69 Abgeordnete geführt haben, ist nicht bekannt. Sachliche Gründe gibt es hierfür nicht. Insbesondere nicht das Verhältnis von der Anzahl der Abgeordneten zur Bevölkerungszahl. Die Bevölkerung in unserem Land nimmt geringfügig, aber stetig zu. Es gibt also immer mehr Bürger pro Abgeordneten.Die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten in der Verfassung ist eben nur das Alibi für die Erhöhung der Diäten.Vielleicht hat die CDU aber vergessen, dass im Koalitionsvertrag einige Punkte aufgezählt sind, die die SPD bei einer Verfassungsänderung mit Rücksicht auf die Grünen zu berücksichtigen hat. Wieso sollten eigentlich die Grünen in Ruhe mit ansehen, dass CDU und SPD mal eben die Verfassung zur Verkleinerung des Landtages ändern und Sinti und Roma immer noch nicht als anerkannte Minderheit in der Verfassung stehen?Und wenn wir schon die Verfassung ändern, dann bitte mit der Aufnahme des Tierschutzes, des besonderen Rechts der Behinderten und Pflegebedürftige und schließlich eines eigenen Landesverfassungsgerichts. Da wird die Union dann noch einige Verhandlungen führen müssen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/