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21.02.03
15:21 Uhr
B 90/Grüne

Gruene SH Fraktion 03-049.pdf

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 55 – Zweiter Parlamentarischer Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Untersuchungsausschuss Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der Obmann Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Detlef Matthiessen: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 049.03 / 21.02.2003 CDU-Fehler geheilt
Wir werden der vorgelegten Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses mit der notwendig gewordenen Korrektur des von der CDU vorgelegten Antrages zu- stimmen. Wir halten den neuen Untersuchungsauftrag und den dann darauf basierenden Einsetzungsbeschluss nunmehr für verfassungsrechtlich stabil.
Damit ist der bisherige Auftrag als geheilt anzusehen vor dem Hintergrund der Besorgnis, dieser könnte dem Erfordernis der Bestimmtheit nicht genügen und wäre damit verfas- sungsrechtlich nicht zulässig.
Aufgrund der bisherigen Diskussion gehen wir davon aus, dass diese Besorgnis begrün- det ist. Dieses haben wir bereits dargelegt. Der Fehler der bisherigen Beschlusslage ist der antragstellenden Partei – hier der CDU – anzulasten. Paradoxerweise hat die CDU selber den verändernden Antrag gestellt, obwohl sie behauptet, auch bisher mit ihrem Ursprungsantrag dem Bestimmtheitsgebot zu genügen. Diesen Standpunkt machen wir uns nicht zu eigen.
Da wir also von einer begründeten Besorgnis der Verfassungswidrigkeit ausgehen, ste- hen wir auch in der Pflicht, den fehlerbehafteten bisherigen Antrag heilen zu müssen.
Dass die CDU nicht viel gelernt hat, und mit dem vorgelegten Antrag wieder dem Be- stimmtheitsgebot nicht entsprochen hat, wirft wiederum ein Licht auf die juristische Kom- petenz der Opposition. Dieser mögliche weitere Fehler im zweiten Anlauf konnte durch einen Änderungsantrag verhindert werden.
Anrede, wir sind nach der Verfassung verpflichtet, dem Begehren auf Einsetzung und Beauftragung eines Untersuchungsausschusses auf Antrag einer qualifizierten Minder- heit zuzustimmen. Wir werden daher so verfahren.
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