Thomas Rother zu TOP 55: Die Arbeit des Untersuchungsausschusses darf kein Selbstzweck sein
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 21.02.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 55 – Zweiter Parlamentarischer UntersuchungsausschussThomas Rother:Die Arbeit des Untersuchungsausschusses darf kein Selbstzweck seinIch möchte kurz die Position meiner Fraktion zum Antrag der CDU-Fraktion zur Neu- formulierung des Untersuchungsauftrages des zweiten parlamentarischen Untersu- chungsausschusses sowie zur Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsaus- schusses darlegen. Warum beraten wir heute noch einmal zu diesem Thema? Wir be- raten heute zum wiederholten Male das Thema „Untersuchungsausschuss“, weil die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion einen fehlerhaften Untersuchungsauf- trag formuliert haben.Dazu will ich den Geschehensverlauf bis heute kurz skizzieren: Im April 2002 setzte der Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion den Zweiten Parlamen- tarischen Untersuchungsausschuss ein. Soweit durch diesen Ausschuss die Aktivitä- ten des ehemaligen EXPO-Beauftragten Dr. Karl Pröhl untersucht werden sollten, äu- ßerte der SPD-Fraktionsvorsitzende schon in der Plenardebatte Zweifel an der verfas- sungsrechtlichen Zulässigkeit des Antrages. Diese Zweifel an der ausreichenden Be- stimmtheit des Untersuchungsgegenstandes, die das Verfassungsrecht und das Un- tersuchungsausschussgesetz fordert, sah die SPD-Fraktion durch ein Gutachten des unabhängigen Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages bestätigt. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Die CDU-Fraktion nahm diese rechtlichen Bedenken nicht auf, sondern beharrte auf ihrem unbestimmten Antrag. Die SPD-Fraktion stimmte dem Antrag trotz der geäußer- ten Zweifel aus verfassungspolitischen Erwägungen heraus, eben des Schutzes der parlamentarischen Minderheit, zu.Die CDU-Fraktion nahm ihr Minderheitenrecht nicht nur bei der Einsetzung des Unter- suchungsausschusses in Anspruch, sondern pochte auch im Untersuchungsverfahren während der Beweiserhebungen auf ihre verfassungsmäßigen Minderheitenrechte. Sie weitete den Kreis der Untersuchungen immer weiter aus, wollte immer mehr Zeugen aus dem Randgeschehen vernehmen und gar Todesermittlungsakten der Staatsan- waltschaft einsehen.Diese ausufernde Praxis der CDU-Fraktion veranlasste den Anwalt eines Betroffenen, die Unbestimmtheit des Untersuchungsauftrages zu problematisieren. Die Landesre- gierung schloss sich dieser Rechtsauffassung an und zog sämtliche Aussagegeneh- migungen für die Regierungsmitglieder und ihre Mitarbeiter zurück. Akten wurden e- benso zurückgefordert.Daraufhin stellte die CDU-Fraktion selbst den Antrag, ihren selbst formulierten Unter- suchungsauftrag zu verändern. Als sozusagen „mit-gebrannte“ Kinder wollten wir über die Einbeziehung des Innen- und Rechtsausschusses eine sorgfältige Prüfung der Neuformulierung vornehmen und haben Fragen • zur Bestimmtheit der Neuformulierung, • zu der Wirkung eines neuen Einsetzungsbeschlusses und • zur Verwertung der bisherigen Untersuchungsergebnisse gestellt, die rasch vom Wissenschaftlichen Dienst, dem ich hier ausdrücklich dafür danken möchte, bearbeitet wurden.Der Innen- und Rechtsausschuss hat daher auf dieser Grundlage auf unseren Antrag hin den Untersuchungsauftrag verändert und damit präzisiert. Denn leider war auch -3-der zweite Versuch der CDU-Fraktion schlampig formuliert. Und nun, meine Damen und Herren von der CDU, sollten Sie mit der Präzisierung Ihre Strategie im Ausschuss aufgeben, sich auf selbstdefinierten Nebenkriegsschauplätzen auszutoben und uns von unserer eigentlichen Arbeit in Ausschuss und Parlament abzuhalten. Wir werden Ihnen in dieser Hinsicht stärker auf die Finger schauen und notfalls auch hauen.Die Ihnen vorliegende Fassung genügt nach Ansicht der SPD-Fraktion nunmehr dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit. Der Untersuchungsausschuss kann seine Ar- beit wieder aufnehmen. Wir gehen davon aus, dass nun Aussagegenehmigungen und Aktenvorlagen durch die Landesregierung wie bisher gewährt werden können.Aus unserer Sicht kann nun eine zügige Weiterarbeit im PUA erfolgen. Ich hoffe, dass auch bald Herr Pröhl zum Abschluss des ihn betreffen Teilauftrages gehört werden kann. Im nächsten Schritt können wir dann hoffentlich bald den Sachverhalt „Mittelbe- wirtschaftung und Kosten-Leistungs-Rechnungs-System“ klären.Ich fordere die CDU auf: Wir müssen durch unsere Arbeit – unseren Arbeitsstil – deut- lich machen, dass die Tätigkeit des PUA kein Selbstzweck geworden ist. Bitte richten Sie sich danach! Widerstehen Sie dem parteipolitisch motivierten Versuch, die Arbeit des PUA bis 2005 zu verschleppen.