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21.02.03
13:47 Uhr
CDU

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Ergänzung des Untersuchungsauftrages - Es kreißte der Berg und gebar noch nicht einmal eine Maus!

Nr. 101/03 21. Februar 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Untersuchungsausschuss TOP 55 Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Ergänzung des Untersuchungsauftrages Es kreißte der Berg und gebar noch nicht einmal eine Maus! „Die – rechtlich nicht notwendige – Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der nunmehr vom Innen- und Rechtsausschuss beschlossenen Fassung ist ein deutlicher Beleg für den einzigen Zweck, den die Vollbremsung der Landesregierung gegenüber dem Untersuchungsausschuss im Januar 2003 je gehabt hatte. Man wollte auf keinen Fall unangenehme Vernehmungen im Untersuchungsausschuss vor der Kommunalwahl mehr erdulden müssen.“ Dies erklärte der CDU-Obmann im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, in der Landtagsdebatte über die Ergänzung des Untersuchungsauftrages des Ausschusses.
„Es kreißte der Berg und gebar noch nicht einmal ein Mäuslein“, so Kerssenbrock. Der Untersuchungsausschuss habe auch schon bisher keinerlei andere Gegenstände als Gegenstand bearbeitet als die nunmehr vom Landtag zu beschließende. Hätte man es auf einen Rechtstreit um die Zulässigkeit des bisherigen Untersuchungsgegenstandes ankommen lassen, wäre der Ausschuss, wie wahrscheinlich von der Landesregierung durch die Verweigerung von Aussagegenehmigungen angestrebt, für lange Zeit lahmgelegt gewesen. So habe man die „Bremswirkung“ auf 1 ½ Monate beschränken können.
Es werde sich nun erweisen, ob die großspurigen Ankündigungen der Mehrheitsfraktion, nunmehr die Verwirklichung des Untersuchungsauftrages zu betreiben, zum Nennwert genommen werden könnten und die von ihr getragene Landesregierung nunmehr wieder amts- und pflichtgemäß dem Untersuchungsausschuss die verlangten Beweismittel zur Verfügung stelle und an als Zeugen zu vernehmende Mitarbeiter Aussagegenehmigungen erteile. Insbesondere müsse die Landesregierung nunmehr unverzüglich alle staatsanwaltlichen Ermittlungsakten, die bei ihr bereits verfügbar seien, unverzüglich dem Ausschuss zur Verfügung stellen, erklärte Kerssenbrock.