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19.02.03
17:09 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Die Innere Sicherheit ist bei der Polizei gut aufgehoben."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 056/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 19. Februar 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Wolfgang Kubicki: „Die Innere Sicherheit ist bei der Polizei gut aufgehoben.“



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 17 (Einsatz der Bundeswehr im Innern) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Mit unserem Antrag wollen wir den Schleswig-Holsteinischen Landtag auffordern, ein klares Votum gegen die Ausweitung der Kompetenzen der Bundeswehr auf Polizeiaufgaben im Innern abzugeben.
Gerade in Wahlkampfzeiten, vor der Bundestagswahl und vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen wurde seitens der Union immer wieder eine Diskussion geführt über eine Änderung des Grundgesetzes, um Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr zu erweitern. Bayern hat sogar eine Bundesratsinitiative angekündigt. Geschehen ist bisher „Gott sei Dank“ zumindest im Bundesrat nichts. Jedoch können wir erwarten, dass diese Diskussion im Zusammenhang mit der Krise im Irak neu entbrennen wird.
Letztmaliger Anlass war der Vorfall in Frankfurt, wo ein verwirrter Pilot damit drohte seinen Segelflieger in ein Gebäude stürzen zu lassen. Unser Standpunkt ist, dass sich gerade in diesem Fall die bestehenden Strukturen bewährt haben. Denn bereits nach heutiger Konstellation des Grundgesetzes hat die Bundeswehr als ulitima ratio die Möglichkeit einzugreifen: Diese Möglichkeit wurde von den Beteiligten, dem hessischen Innenminister Bouffier und Bundesverteidigungsminister Struck auch in Erwägung gezogen.
Gerade im konkreten Fall stellte sich allerdings heraus, dass ein Abschuss völlig außer Betracht kam. Ein Abschuss wäre sogar das Dümmste gewesen, was man hätte tun können. Man hätte die Hochhäuser geräumt und wenn der Pilot mit der entführten Maschine in diese Häuser hineingeflogen wäre, dann hätte er nur sich selbst getötet. Hätte man den Motorsegler aber abgeschossen, hätte das einen unabsehbaren Schaden verursacht.
Der Abschuss wäre also aus polizeilicher Sicht nicht das geeignete Mittel gewesen. In einer anderen Situation könnte es einmal das letzte Mittel sein. Das ist abstrakt nicht zu beurteilen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Apropos Beurteilung der Lage. Eine Flugzeugentführung ist grundsätzlich mit einer Geiselnahme zu vergleichen. Dabei handelt es sich um Situationen, in denen der verhandelnde Beamte äußerstem psychologischen Druck ausgesetzt ist. Bei der Polizei und beim Bundesgrenzschutz gibt es Einheiten, die für eine solche Situation speziell ausgebildet sind - im Gegensatz zur Bundeswehr. Dort gibt es eine vergleichbare Ausbildung nicht. Wir brauchen und wir wollen aber Profis, wenn es um die Belange der Inneren Sicherheit geht.
Nächster Punkt. Der Vorfall in Frankfurt hat gezeigt, dass die Luftwaffe für vergleichbare Einsätze nur mangelhaft ausgerüstet ist. So verloren die Piloten in der Dämmerung ihr potenzielles Ziel aus den Augen. Auf dem Bordradar der Phantom werden sehr langsam fliegende Maschinen nämlich gar nicht dargestellt und Nachtsichtbrillen hatten die Piloten nicht. Was soll man also machen, wenn ein vergleichbarer Krisenfall bis zum Eintritt der Dunkelheit nicht gelöst wurde? Abschießen? Mit Sicherheit nicht. Der beste Ansatzpunkt zur Vermeidung von Flugzeugattacken ist im übrigen nicht der mögliche Abschuss der gekaperten Maschine, sondern die Vermeidung der Entführung. Darauf müssen wir uns konzentrieren. Dafür müssen die notwendigen Maßnahmen auf den Flughäfen getroffen werden. Da gibt es immer noch einiges zu tun.
Die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern birgt noch eine weitere Gefahr. Die Bundeswehr könnte zu einer Art Risikoreserve des Bundesgrenzschutzes und der Polizei werden. Mit dieser Reserve im Rücken wäre ein erheblicher Druck auf die Innenminister der Länder für eine umfassende und erstklassige Ausstattung der Landespolizeien genommen. Man könnte dann bei nicht ausreichender Kapazität der Polizeikräfte ohne Katastrophenfall die Bundeswehr hilfsweise heranziehen. Das ist zwar aus finanzpolitischer Sicht verlockend, aber das wollen wir nicht.
Wir müssen unsere Polizeibeamtinnen und –beamten sowie den Katastrophenschutz entsprechend ausstatten. Wir brauchen beispielsweise einen modernen Digitalfunk bei der Polizei, dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr! - und zwar möglichst vor dem geplanten Jahr der Einführung Jahr 2010.
Daran müssen wir arbeiten und nicht bestehende Mängel durch eine Erweiterung der Kompetenzen der Bundeswehr beheben. Das wäre zwar der einfache, aber auch der falsche Weg.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/