Thomas Rother zu TOP 17: Keine Vermischung polizeilicher und militärischer Aufgaben
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 19.02.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 17 – Einsatz der Bundeswehr im InnernThomas Rother:Keine Vermischung polizeilicher und militärischer AufgabenDen Vorfall vom 5. Januar 2003, als ein offenbar Verwirrter ein Kleinflugzeug entführt und gedroht hatte, sich damit auf ein Frankfurter Hochhaus zu stürzen, hatten manche Politiker zum Anlass genommen, abermals eine Zuständigkeit der Bundeswehr im In- nern zu fordern, was eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich machen würde. Bereits nach den Anschlägen des 11. September 2001 war eine entsprechende Initia- tive der Unionsparteien im Bundesrat gescheitert.Im Zuge des Vorfalls im Januar nun machte sich Bundesverteidigungsminister Peter Struck ebenfalls derartige Gedanken und erhielt dafür noch die Rückendeckung der neuen Grünen-Vorsitzenden Angelika Beer. Es ging dabei allerdings nur um die Mög- lichkeit, Flugzeuge im besonderen Notfall zum Schutz der Bevölkerung abschießen zu können. Polizeiliche Aufgaben – wie von der CDU gefordert für den Schutz von Flug- häfen und Industrieanlagen – sollten die Streitkräfte laut Struck nicht übernehmen.Nach dem Grundgesetz, Artikel 35, dürfen die Streitkräfte nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall oder zur Amtshilfe für die Länder bei Naturkatastrophen – wie zum Beispiel bei der Flut letztes Jahr – oder größeren Unglücksfällen im Innern eingesetzt werden. Hinzu kommen die Notstands-Artikel 92a und 87a. Fälle ähnlich dem in Frank- furt sind dort nicht eindeutig definiert. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Als Ergebnis der Diskussion nach Frankfurt sollen nun klare Regelungen für die Amts- hilfeleistungen durch die Bundeswehr durch ein neues Gesetz des Bundes getroffen werden. Eine Grundgesetzänderung ist dafür nicht erforderlich.Die Innenministerkonferenz hat am 06.12.2002 – also vor dem Frankfurter Vorfall – beschlossen, dass die Bundeswehr im Rahmen der „Neuen Strategie für den Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ dem Katastrophenschutz der Länder mit ihrem Wis- sen und ihren Ressourcen zur Vorbereitung auf terroristische Angriffe und zu deren Abwehr zur Verfügung steht, soweit dies nach dem Grundgesetz möglich ist“. Da geht es um Optimierungsmöglichkeiten bezüglich des Anforderungsverfahrens. Und dage- gen kann eigentlich auch niemand etwas haben. Vor dem Hintergrund dieser ver- schiedenen Aspekte können wir also guten Gewissens dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen.Die allgemeine Übertragung von polizeilichen Aufgaben auf das Militär – wie es einst 1993 ein Innenminister Schäuble forderte – ist und bleibt verantwortungslos, denn Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzmethoden von Polizei und Bundeswehr unter- scheiden sich grundlegend.Das Grundgesetz unterscheidet ganz klar zwischen militärischen und polizeilichen Auf- gaben, und eine Vermischung wollen wir auf gar keinen Fall.