Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten zu "Fehlfahrten im Rettungsdienst" und "Klärung der Altfälle"
26/2003 Kiel, 19. Februar 2003Die Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille-Handels, zu „Fehlfahrten im Rettungs- dienst“ und „Klärung der Altfälle“Kiel (SHL) - Wie den aktuellen Pressemitteilungen entnommen werden kann, gibt es zwischenzeitlich eine Regelung zwischen den Trägern des Rettungs- dienstes und den Krankenkassen bezüglich der so genannten „Fehlfahrten“ im Rettungsdienst. Zukünftig soll es demnach keine Gebührenbescheide mehr für Bürgerinnen und Bürger geben, sofern eine so genannte „Fehlfahrt“ vorliegt. Dies ist nach Auffassung der Bürgerbeauftragten nur zu begrüßen, da die Bürgerinnen und Bürger jetzt endlich Klarheit und auch Rechtssicher- heit haben.Bedauerlich ist jedoch, dass für die Vergangenheit keine umfassende und alle Personengruppen betreffende Lösung gefunden wurde. Derzeit scheint es so zu sein, dass nur diejenigen eine Kostenerstattung erhalten, die gezahlt und rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben. Für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die gezahlt haben, weil sie von der Rechtmäßigkeit des Gebührenbe- scheides ausgegangen sind aber auch auf die Gleichbehandlung aller in die Gebührenpflicht genommenen Personen vertraut haben, scheint sich keine Lösung in Bezug auf eine Kostenerstattung anzudeuten.„Dies ist mehr als bedauerlich. Bürgerinnen und Bürger, die ordnungsgemäß ihre Gebühren bezahlt haben, sind nun zum Spielball formaljuristischen Ver- waltungshandelns geworden. Es kann nicht sein, dass wer ordentlich handelt, letztendlich der Dumme ist. Auch für diesen Personenkreis muss zeitnah eine gerechte Lösung im Sinne der Gleichbehandlung aller Gebühren“schuldner“ gefunden werden.“