Klaus Schlie (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP): Jetzt ist die Staa tsanwaltschaft gefordert
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPressemitteilung PARLAMENTARISCHER Christian Albrecht GESCHÄFTSFÜHRER Pressesprecher FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Heinz Maurus, MdL Landeshaus Landeshaus 24171 Kiel Düsternbrooker Weg 70 Telefon: 0431/988-1488 24100 Kiel Telefax: 0431/988-1497 Telefon 0431-988-1440 E-mail: presse@fdp-sh.de Telefax 0431-988-1444 Mittwoch, 19. Februar 2003Klaus Schlie (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP): Jetzt ist die Staatsanwaltschaft gefordert Auf Antrag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU, Klaus Schlie aus Mölln, hat heute der Landeswahlleiter des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Dieter Lutz, als Vertreter des Innenministers in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses einen Bericht über die „Konsequenzen aus dem offensichtlich manipuliert eingereichten Listenwahlvorschlag der SPD in der Stadt Mölln für die Kommunalwahl am 2. März 2003“ erstattet.Der Vertreter des Innenministeriums kommt nach einer vorläufigen Prüfung der Vorgänge in Mölln, ohne allerdings die Akten zu kennen, zu dem Ergebnis, dass die Kommunalwahl in der Stadt Mölln auch mit dem offensichtlich manipulierten Listenwahlvorschlag der SPD stattfinden muss. Weitere rechtliche Konsequenzen durch den Wahlprüfungsausschuss, die Stadtvertretung in Mölln oder Betroffene bzw. Bürger können erst nach der Wahl gezogen werden. Der Landeswahlleiter hat in der Sitzung auch auf die zu klärenden Fragen nach der Haftung zu diesem gesamten Vorgang und mögliche strafrechtliche Konsequenzen hingewiesen.Klaus Schlie und Wolfgang Kubicki erklärten nach der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses, dass die strafrechtliche Relevanz dieser offensichtlichen Wahlmanipulation nun umgehend geprüft werden müsse.Im Mittelpunkt der Kritik stehen neben den Vertretern der örtlichen SPD, die den manipulierten Wahlvorschlag eingereicht haben, vor allem der Gemeindewahlleiter der Stadt Mölln, Bürgermeister Wolfgang Engelmann (SPD).Der Bürgermeister hat nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (§ 24, Abs. 1) die eingereichten Wahlvorschläge umfassend zu prüfen. Dieser umfassenden Prüfungspflicht ist der Möllner Bürgermeister offensichtlich überhaupt nicht nachgekommen. Dies sei, nach Auffassung von Wolfgang Kubicki und Klaus Schlie, umso unverständlicher, da der Bürgermeister als SPD-Mitglied auch Leiter der SPD-Mitgliederversammlung war, die die Liste für die Stadtvertreterwahl aufgestellt hat.„Es wird zu klären sein, welche Motive bei der Manipulation des Listenwahlvorschlages der SPD in Mölln eine Rolle gespielt haben. Dies muss nun die Staatsanwaltschaft klären. Es riecht nach einem handfesten Skandal.“