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12.02.03
09:41 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki und Christel Aschmoneit-Lücke:"Tariftreuegesetz wegen Verdachts auf Verfassungswidrigkeit noch nicht beschließen!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 047/2003 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kiel, Mittwoch, 12. Februar 2003 Günther Hildebrand, MdL
Wirtschaftspolitik/Tariftreue Veronika Kolb, MdL


Wolfgang Kubicki und Christel Aschmoneit-Lücke:



www.fdp-sh.de “Tariftreuegesetz wegen Verdachts auf Verfassungswidrigkeit noch nicht beschließen!“ Zur geplanten 2. Lesung des Entwurfes eines Schleswig-Holsteinischen Tariftreuegesetzes und den heutigen Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Wirtschaftsausschuss des Landtages erklärten der Vorsitzende und innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Das geplante Tariftreuegesetz ist nicht nur ökonomisch widersinnig, sondern wahrscheinlich auch verfassungswidrig. Beim Bundesverfassungsgericht ist hierzu ein Verfahren über ein gleichartiges Gesetz des Landes Berlin auf Vorlage des Bundesgerichtshofes anhängig.
Das gleiche Schicksal blüht auch dem Schleswig-Holsteinischen Tariftreuegesetz. Deshalb sollte der Landtag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten und noch nicht über das Tariftreuegesetz entscheiden“, forderten Kubicki und Aschmoneit-Lücke.
„Ferner besteht der begründete Verdacht, dass der vorliegende Entwurf des Tariftreuegesetzes europarechtswidrig sein könnte. Auf die Steuerzahler könnten hohe Schadenseratzforderungen zukommen, wenn das Gesetz in der vorliegen Form angewendet würde. Das ergibt sich aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages, das die FDP-Fraktion in Auftrag gegeben hat und dessen Ergebnis sie den beratenden Ausschüssen des Landtages zugeleitet hat.
Dieses Risiko unterstreicht unsere Forderung, den Beschluss über das Gesetz zu verschieben, bis die Fragen geklärt sind“, stellten Kubicki und Aschmoneit-Lücke fest.
„Verfassungswidrige Gesetze beschließen zu wollen, wird bei rot-grün vor der Kommunalwahl anscheinend zur Methode: Die gleiche Entwicklung zeichnet sich auch schon beim Korruptionsregistergesetz ab“, meinte Aschmoneit- Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Lücke.*
“Die regierungstragenden Fraktionen sollten an die eigenen Gesetzentwürfe mindestens den gleichen Maßstab anlegen, an dem sie die Entwürfe anderer messen.
Legt man den Maßstab der entrüsteten rot-grünen Erklärungen zur angeblichen Verfassungswidrigkeit des Auftrages für den 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss an die rot-grünen Gesetzentwürfe zur Tariftreue und zum Korruptionsregister an, dann müsste rot-grün beide Entwürfe sofort zurückziehen“, meinte Kubicki abschließend.
* Zur Verfassungswidrigkeit des Entwurfes zum Korruptionsregistergesetz siehe auch FDP-Presserklärung Nr. 32/2003 vom 29.Januar 2003.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/