Martin Kayenburg und Klaus Schlie: Wege aus der kommunalen Finan zkrise
Nr. 63/03 07. Februar 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik Martin Kayenburg und Klaus Schlie: Wege aus der kommunalen Finanzkrise„Die kommunalpolitische Bilanz von Rot-Grün auf Landesebene und Bundesebene ist vernichtend. Die verheerende Haushaltssituation in den Kommunen ist gekennzeichnet durch einen dramatischen Rückgang der Einnahmen und dem damit einhergehenden enormen Anstieg der Kredite, die die Gemeinden, Städte und Kreise in eine Schuldenspirale getrieben haben. Ursache für die Entwicklung sind immer neue Aufgaben, die auf die Kommunen übertragen werden, ohne entsprechende Mittel bereitzustellen und die Belastungen durch die rot-grüne Steuerreform“, erklären der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Martin Kayenburg, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Klaus Schlie, anlässlich der Vorstellung zweier Landtagsinitiativen zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit, die in der nächsten Landtagssitzung beraten werden sollen.Dabei handelt es sich um einen Gesetzentwurf zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Schleswig-Holstein und einen Antrag zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit.„Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion stimmt bis auf wenige Modifikationen mit den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände überein“, erklärt Martin Kayenburg. „Unsere Auffassungen sind so gleichgerichtet, dass wir keine Veranlassung gesehen haben, einen völlig eigenständigen Entwurf zu erstellen.Das neue Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, auf Antrag von bestimmten Standards befreit zu werden, soweit eine nach dem Zweck der entsprechenden Vorschrift ausreichende Erfüllung der Aufgabe des kommunalen Aufgabenträgers gewährleistet ist. Unsere Vorschläge sichern die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein.Sollten die Aufgaben, die die Kommunen zu erfüllen haben, in gleichem Umfang bestehen bleiben, werden diese ihre Handlungsfähigkeit verlieren,“ befürchtet der Fraktionsvorsitzende, „und das gilt es, mit allen Mitteln zu verhindern.“ „Das hohe Maß gesetzlicher Mindeststandards mit zum Teil erheblichen Kosten für Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände wird von der CDU-Landtagsfraktion und von den Verantwortlichen im kommunalen Bereich schon seit Jahren kritisiert. In unserem Positionspapier „Weniger Staat in Schleswig-Holstein“, immerhin aus dem Jahr 1996, haben wir bereits Standardöffnungen gefordert und im November 1998 hat die CDU-Landtagsfraktion einen Antrag zur Deregulierung und Standardabsenkung in den Landtag eingebracht, der allerdings von der rot-grünen Mehrheit abgelehnt wurde. Mit dem Vorgabenbefreiungsgesetz soll ein erneuter Versuch unternommen werden, eine Standardöffnung in Schleswig-Holstein zu erreichen,“ so Kayenburg.„Wir hoffen, dass das vorgelegte Vorgabenbefreiungsgesetz die Zustimmung der anderen Fraktionen finden wird und möglichst schnell in Kraft treten kann.“Ferner soll das Landesverwaltungsgesetz dahin gehend geändert werden, dass alle Verordnungen mit einer Geltungsdauer zu versehen sind. Mit Ablauf der Geltungsdauer, spätestens fünf bis zehn Jahre nach Inkrafttreten, sollen die Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren. Hiermit soll erreicht werden, dass jeweils wegen eines bevorstehenden Fristablaufes die weitere Notwendigkeit der Verordnung hinterfragt wird,“ erklärt Kayenburg.„Der Entschließungsantrag zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit listet die Fehlentwicklungen auf Bundes- und Landesebene der Kommunalpolitik im Detail auf“, erläutert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klaus Schlie.So versage die Regierung Schröder bei der Lösung der Finanzkrise auf der ganzen Linie.1998 hat Rot-Grün im Bund eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen angekündigt. Erst im Mai 2002 wurde sie konstituiert. Die Kommission hat zwei Arbeitsgruppen geschaffen: eine zur Reform von „Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe“ und eine zur Reform der „Kommunalsteuern“.„Wichtige Themen allerdings wie • Fragen der Neuverteilung von Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die über die beiden Kernaufgaben der Kommission hinausgehen, Fragen des Abbaus nicht mehr leistbarer Aufgaben und nicht mehr finanzierbarer Standards, • die Erörterung von Mechanismen zur Einschränkung der Aufgaben und Kostenverlagerung auf die Kommunen (Konnexitätsprinzip, Konsultationsmechanismus), eine Erörterung der Verschiebung der relativen Finanzkraft zwischen den Ebenen, Bund, Länder und Kommunen,sind ausgeschlossen“, kritisiert Klaus Schlie. Seriöse Ergebnisse der Kommission seien kurzfristig nicht zu erwarten.Die inakzeptable Verzögerung der Arbeit der Kommission zwinge die Union so wie die kommunalen Spitzenverbände Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Gemeinden, Städte und Kreise zu fordern.„Deshalb fordern wir die sofortige Absenkung der Gewerbesteuerumlage auf ihr früheres Niveau. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die CDU / CSU- Bundestagsfraktion im November in den Bundestag eingebracht. Am 13. Februar 2003 soll er in 2. und 3. Lesung beraten werden, wobei bereits heute feststeht, dass der Entwurf abgelehnt wird. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses liegt bereits vor. Würde der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen, hätten die Kommunen 2,3 Mrd. Euro weniger Sorgen,“ so Klaus Schlie.Außerdem bedürfe es sofortiger Investitionszuweisungen an die Kommunen zum Stop des Verfalls der Infrastruktur und zur Stärkung der örtlichen Wirtschaft, weil den Kommunen dringend benötigte Finanzmittel für Investitionen, zum Erhalt und zur Verbesserung der Infrastruktur sowie zur Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben fehlten.Nach dem Antrag sei ebenfalls eine umfassende Reform der Aufgaben- und Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vorgesehen. Der ständige Willküreingriff des Landes in die Kassen der Kommunen widerspreche in eklatanter Weise dem Gebot der Landesverfassung nach einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung. Deshalb solle ein Regulierungsmechanismus im Finanzausgleichssystem eingeführt werden, der vorsieht, dass der Grundsatz der Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen erhalten bleibe. Bei erheblichen Einnahmeausfällen der Kommunen müsse entweder das Land den Kommunen bei gleichbleibender Aufgabendefinition mehr Geld geben oder aber Aufgabenbereiche benennen, die von den Kommunen nicht mehr erfüllt werden sollen.Weiterhin werde die konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips gefordert, d.h. der Grundsatz „Wer bestellt, soll auch bezahlen“, nachdem er auf Initiative der CDU in die Landesverfassung gekommen ist, nun auch im Grundgesetz verankert werden. Bis zum Inkrafttreten einer solchen Regelung müsse sich die Landesregierung im Rahmen einer Eigenbindung zum gemeindefreundlichen Verhalten im Bundesrat verpflichten.“Die grundsätzliche Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einem Konsultationsmechanismus hat die CDU-Landtagsfraktion übernommen. Ziel eines solchen Mechanismus soll eine Verbesserung der Instrumente zur Berechnung und Darstellung der Folgekosten sein, damit das rechtssetzende Organ von den Folgen seiner Entscheidung Kenntnis nehmen muss, womit auch positive Effekte für die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung ausgelöst werden sollen,“ erklärt Klaus Schlie.Den Kommunalen Finanzausgleich sowie das Quotale System wolle die CDU auf den Prüfstand stellen, mit dem Ziel eine einfachere und transparentere Gestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs zu erreichen und die Kostenbeteiligungsquote seitens des Landes beim Quotalen System zugunsten der Kommunen zu verändern. Deutlich spreche sich die CDU-Landtagsfraktion gegen eine Kommunalisierung der Schulen in Bezug auf Lehrkräfte aus, da Folge einer Kommunalisierung erhebliche Unterschiede in der personellen und sächlichen Ausstattung der Schulen sein dürften und so den Kindern die Chancengerechtigkeit genommen werde.Schließlich sei es notwendig zu deregulieren, dazu gelte es, alle Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Landesregierung zu überprüfen, um die Regelungsdichte in Schleswig-Holstein zu reduzieren. Bereits 1996 fordere die CDU- Landtagsfraktion in der Broschüre „Weniger Staat“ eine zeitlich gestaffelte Überprüfung der Notwendigkeit der Landesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften durchzuführen. Leider seien diese Vorschläge von Rot-Grün nur halbherzig aufgegriffen worden und hätten keine nachhaltige Deregulierung bewirkt.„Es ist nun an der Zeit, diese Überprüfung zu beginnen, denn auch eine Deregulierung, wird sich befreiend auf unsere Kommunen auswirken. Der Zustand der Kommunen ist so katastrophal, dass keine Verzögerungen mehr erlaubt sind. Bund und Land müssen endlich handeln und sie sind mit unseren Vorschlägen gut beraten“, erklären Martin Kayenburg und Klaus Schlie abschließend.