Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
07.02.03
09:26 Uhr
Landtag

Beer und Frenz einig: "Zuwanderungsgesetz nicht verschärfen"

16/2003 Kiel, 07.02.2003


Beer und Frenz einig: „Zuwanderungsgesetz nicht verschärfen“ Gespräch zwischen dem Flüchtlingsbeauftragten des Landes und der Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kiel (SHL) - Bei einem Gespräch mit der Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Angelika Beer am gestrigen Donnerstag hat der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein Helmut Frenz darauf gedrungen, bei den anstehenden weiteren Beratungen zu dem Zuwanderungsgesetz keine Kompromisse mit der CDU/CSU-Opposition einzugehen. „Das ohnehin unbefriedigende Zuwanderungsgesetz darf nicht weiter verschlechtert werden“, betonte Frenz.
Helmut Frenz wies gegenüber der Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf hin, dass schon der aktuelle Entwurf des Zuwanderungsgesetzes, bei weitem nicht die an ein modernes Ausländergesetz geknüpften Erwartungen erfüllt.
Frenz stellte fest: „Der Regierungsentwurf des Zuwanderungsgesetzes bedeutet für viele Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge eine Verschlechterung im Vergleich zur jetzigen Gesetzeslage.“ Insbesondere für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sieht selbst dieser Koalitionsentwurf bereits Verschlechterungen vor. Frenz nannte als Beispiele die erneute Überprüfung der Flüchtlingseigenschaft nach drei Jahren, die erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, Nachfluchtaktivitäten in ein Asylverfahren einzubringen, oder die Möglichkeit lang andauernder Entscheidungsstopps für Asylverfahren.
Im Bereich der Zuwanderung kritisierte Helmut Frenz unter anderem die Reduzierung des Nachzugsalters für Kinder von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen, die Verschärfung der Voraussetzungen zum Erhalt eines Daueraufenthaltsrechtes, sowie die Tatsache, dass es weiterhin eine Rotation von Arbeitsmigranten geben soll. -2- 2


Trotz der erheblichen Kritik sieht der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen an dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts auch einige positive Aspekte. Dazu gehören die Anerkennung von geschlechtsspezifischer oder nichtstaatlicher Verfolgung, wie auch die so genannte Härtefallregelung. Frenz befürchtet, „dass diese wenigen positiven Aspekte bei den Verhandlungen mit der oppositionellen CDU/CSU geopfert werden, nur um überhaupt ein Zuwanderungsgesetz verabschieden zu können.“ Dies hätte dann eine erhebliche Verschlechterung zur jetzigen Rechtssituation zur Folge.

Angelika Beer unterstrich, dass die von der CSU neu eingebrachten 121 Änderungsanträge ein Rückfall in eine reaktionäre Ausländerpolitik bedeuten. „Die zwischen der Regierungskoalition aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der CDU gefundenen Kompromisse im humanitären Bereich dürfen nicht zur Disposition gestellt werden.“