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23.01.03
12:45 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Dringlichkeitsantrag zum 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP – Dringlichkeitsantrag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zweiter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt der Obmann Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 020.03 / 23.01.2003


CDU-Antrag: Wichtige Fragen noch offen
Wie die Kollegin Heinold in ihrem Beitrag zur Diskussion der Dringlichkeit bereits gesagt: Wir kommen den Wünschen der Opposition entgegen, den Antrag zügig zu behandeln.
Die Verzögerung der Untersuchungsarbeit ist allein von der Opposition zu verantworten, die hier versucht, mit dem vorgelegten Antrag den vermutlich rechtsfehlerhaften ur- sprünglichen Antrag zu heilen.
Wenn ich davon rede, dass die Opposition den Untersuchungsfortgang verzögert, dann wiegt das umso schwerer, weil auf die Rechtsmängel von den Koalitionsparteien schon vor der Einsetzung des Ausschusses deutlich hingewiesen wurde. Diese Vermutung der Rechtsfehlerhaftigkeit wurde durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes bes- tätigt und spätestens an dieser Stelle hätte die CDU ihren Antrag korrigieren müssen.
Nun gibt es ja das Sprichwort: „besser spät als nie!“. Fehler haben ja auch die Funktion, dass wir aus ihnen lernen.
Völlig absurd und widersprüchlich erscheint mir jedoch die Erklärung des Kollegen Dr. Kerssenbrock, dass er und die CDU-Fraktion den Untersuchungsauftrag nicht für rechts- fehlerhaft halten. Da stellt sich doch die Frage: Warum stellen sie dann einen Verbesse- rungsantrag? Vielleicht aus Nettigkeit oder anderen altruistischen Erwägungen? So ken- nen wir Sie noch gar nicht. Haben wir uns also auf ein neues Verständnis von Oppositi- onspolitik bei Ihnen einzustellen? Sie haben sich mit Ihrer juristischen Stümperei trotz aller Warnungen auf einen gefährli- chen Weg begeben, der nur solange gut gehen konnte, wie alle Beteiligten Ihr Spiel mit- spielen. Das ging überraschend lange gut, bis einer der Betroffenen durch seinen Anwalt Bedenken wegen der Rechtlichkeit des Untersuchungsauftrages anmeldete und auf die Möglichkeit von Schadenersatzpflichten hinwies.
Dass die Staatskanzlei dann im Lichte dieser nunmehr geltend gemachten Rechtsargu- mente ihrerseits Konsequenzen zog, erscheint mir spätestens zu diesem Zeitpunkt aus ihrer – also der Staatskanzlei – Sicht zwingend. Die Chefin der Staatskanzlei hatte ja be- reits im Vorfeld in mehreren Schreiben auf mögliche rechtsfehlerhafte Grundlagen hin- gewiesen und um Präzisierung gebeten.
Auch wenn sie behaupten, der ursprüngliche Untersuchungsauftrag sei korrekt, haben sie keine Sekunde gezögert mit dem Versuch, Ihren eigenen Antrag zu heilen mit dem gestern vorgelegten sogenannten Ergänzungsantrag. Sie haben im Ausschuss die Frage der Anwendung von Rechtsmitteln gegen den Beschluss der Staatskanzlei nicht einmal zur Diskussion gestellt. Dieses Handeln macht doch vollkommen offensichtlich, dass sie der Bestandskraft ihres eigenen Antrages nichts zugetraut haben. Nicht an ihrem Reden, an ihrem Handeln möge man sie erkennen!
Nun zu dem vorliegenden sogenannten Konkretisierungsvorschlag: Der Kollege Neuge- bauer hat ja schon auf verschiedene aufzuwerfende Fragen richtigerweise hingewiesen. Das will ich an dieser Stelle auch tun:
• Kann aus Art. 18 Landesverfassung eine nachträgliche Einschränkung abgeleitet wer- den?
• Darf der ursprüngliche Untersuchungsauftrag in wesentlichen Punkten eingeschränkt bzw. aufgehoben werden?
• Hat der ursprüngliche Auftrag dann noch Bestand?
• Wird durch den vorgelegten Text der ursprüngliche Text in toto ersetzt?
• Was passiert, wenn ein Betroffenenvertreter auf einer Überprüfung der Rechtmäßig- keit der ursprünglichen Formulierung besteht? Was wäre dann?
• Heilt der vorgelegte Antrag, wenn er denn heilt, rückwirkend?
• Bestand hinsichtlich der bisher erhobenen Informationen im Falle der Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Beweiserhebungs- bzw. besteht ein Beweisverwertungsverbot?
Mir scheint, dass wir dabei sind, ein Stück Rechtsgeschichte zu schreiben. Es stellt sich natürlich jenseits der beschriebenen Probleme die Frage der Tauglichkeit ihres heute vorgelegten Antrages an sich. Zum Beispiel haben sie den Passus „sowie sonstigen Aktivitäten“ gestrichen, um dem Paragraf 3 Untersuchungsausschussgesetz zu genügen, der da im Satz 1 lautet:
Der Gegenstand der Untersuchung ist im Antrag und im Beschluss über die Einsetzung hinreichend bestimmt festzulegen.
Sie streichen wegen dieses Bestimmtheitsgebotes den Begriff „sonstige Aktivitäten“ belassen aber den Begriff „sonstiges Fehlverhalten“ an anderer Stelle. Ich vermag als Laie einen gravierenden Unterschied nicht zu erkennen, das mögen JuristInnen vielleicht anders sehen.
Ich glaube, die Probleme und Fragen, die ich hier angerissen habe, machen deutlich, dass wir den von ihnen erarbeiteten neuen Antrag mit großer Sorgfalt behandeln sollten. Dazu gehört zunächst einmal eine Überweisung in das normale parlamentarische Ver- fahren, das heißt konkret Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.
Es ist ja so, dass wir Sie an einer Fehlerwiederholung nicht hindern können, weil das Minderheitenrecht gilt. Artikel 18 der Landesverfassung schreibt vor: Der Landtag hat das Recht und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder die Pflicht, ... , einen Untersu- chungsausschuss einzusetzen.
Sie haben also wiederum das Recht, Ihren Antrag hier im Hause durchzusetzen. Ich hof- fe, dass Sie sich den in der Beratung erarbeiteten Argumenten nicht verschließen.
Ich erkläre für meine Fraktion an dieser Stelle nochmals ausdrücklich: Auch wir sind an der Aufklärung interessiert und wollen keinesfalls - insbesondere auch aus prinzipiellen demokratischen Gründen - das Recht der Opposition schmälern oder die Arbeit erschwe- ren. Aber es muss auch gerade jetzt im zweiten Anlauf gelten: Sorgfalt geht vor Schnel- ligkeit.
Gestatten sie mir als Nachrücker und Neuling im Zweiten PUA, abschließend folgenden Wunsch zu äußern: Lassen sie Vorwürfe alla Kerssenbrock, Rot-Grün wolle wichtige Un- terlagen vorenthalten oder die Aufklärungsarbeit behindern, lassen sie Fragen alla Kubi- cki, welche Brisanz wohl in den weiteren Sitzungen stecken möge, wenn die Regierung zu solchen Mitteln greife.
Das mag geeignet sein, gegenüber Öffentlichkeit und JournalistInnen die Spannung auf- recht zu erhalten, nutzt sich aber nach einer gewissen Zeit ab - mit fadem Nachge- schmack. Es nützt nichts, die Suppe nur am Kochen zu halten, irgendwann muss man sie auch auslöffeln.
Ich empfehle für die zukünftige Zusammenarbeit das Motto: Fakten, Fakten, Fakten!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. ***