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22.01.03
12:12 Uhr
FDP

Ekkehard Klug zum Ausbildungszentrumsgesetz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 015/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 22. Januar 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL

In seinem Redebeitrag zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur



www.fdp-sh.de Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über das Ausbildungszentrum für Verwaltung (Ausbildungszentrumsgesetz – AZG) und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften) sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Moderne Verwaltung braucht qualifiziertes Personal. An dieser Erkenntnis kommt in einer Zeit, die durch gravierende Änderungen in unserer Gesellschaft und den gestiegenen Anforderungen an eine Verwaltung geprägt ist, keiner vorbei.
Modernes Verwaltungshandeln bedeutet für den Bürger Dienstleistung des Staates. Der Bürger begreift sich heutzutage nicht mehr in einem „Über- und Unterordnungsverhältnis“, so wie Verwaltung nach alter preußischer Tradition verstanden wurde. Vielmehr sieht er in seinem Ansprechpartner in Kommune, Steuerverwaltung oder bei der Polizei einen kompetenten Ansprechpartner, der ihn in den immer komplizierter werdenden rechtlichen Fragstellungen hilfreich zur Seite steht.
Um so wichtiger ist es, dass die Ausbildung der Nachwuchskräfte für den gehobenen nicht-technischen Dienst entsprechend den neuen Anforderungen praxisnah und auf dem entsprechenden Niveau erfolgt.
Derzeit sind Verwaltungsfachhochschule und Verwaltungsschule in Schleswig-Holstein für die Ausbildung und Fortbildung von Nachwuchskräften im gehobenen Dienst des Landes, der Kommunen und von 8 Rentenversicherungsträgern zuständig.
Entsprechend des Anspruchs an eine moderne Verwaltung wurde dieser Gesetzesentwurf konzipiert.
Die Verwaltungsschule wird zur Verwaltungsakademie umbenannt. Die Verwaltungsfachhochschule versteht sich als Dienstleister auch an Dritte. Träger bleibt das bisherige Ausbildungszentrum für Verwaltung, welches wiederum durch das Land Schleswig-Holstein, dem Schulverein (Verein zur Unterhaltung der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeverwaltungs-
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ schule e.V.) und dem Verein BZR (Verein Deutsche Rentenversicherung Bildungszentrum Reinfeld e.V.) getragen wird.
Somit setzt der vorliegende Gesetzentwurf die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates des Ausbildungszentrums um und schafft damit die strukturellen Voraussetzungen für ein Fachhochschulstudium, das den Anforderungen modernen Verwaltungshandelns entsprechen soll.
Ziel des Gesetzes ist, durch eine engere Verzahnung von Theorie und Praxis und zur Optimierung der Ausbildung im Wege einer Studien- und Strukturreform die Verwaltungsfachhochschule hochschulangemessene Strukturen und Studieninhalte zu erhalten. Insoweit wird die Verwaltungsfachhochschule den staatlichen Fachhochschulen angeglichen.
Das was die Verwaltungsfachhochschule von den staatlichen Fachhochschulen aber unterscheiden soll, ist, dass sie eine nicht- staatliche Fachhochschule bleibt. Zwar werden beide Institutionen in selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt, doch sollen die im Ausbildungszentrum für Verwaltung vertretenen Arbeitgeber und Dienstherren weiterhin ihren Einfluss auf die Ausbildung beibehalten können.
Der Gesetzentwurf verspricht eine strukturelle Verbesserung in der Ausbildung.
Dennoch bleibt hier die Frage offen, inwieweit die Freiheit von Forschung und Lehre an der Verwaltungsfachhochschule durch die Einflussnahme der Arbeitgeber und Dienstherren tatsächlich gewährleistet wird.
Der freundliche Verweis auf das Grundgesetz in der Begründung des vorliegenden Entwurfes scheint den sich anbahnenden Widerspruch nicht ganz aufzuheben:
Einerseits wählen Arbeitgeber und Dienstherren ihre Studierenden gezielt aus und bezahlen die entsprechenden Studiengebühren. Andererseits wollen sinnvoller Weise diese auch einen maßgeblichen Einfluss auf die Lernziele ausüben. Der Sprung dahin, dass es nicht bei den Lernzielen bleiben, sondern auch entsprechender Einfluss auf die Lerninhalte ausgeübt werden soll, ist dann nicht weit – verträgt sich aber nicht mit dem Anspruch sich an staatliche Fachhochschulen angleichen zu wollen.
Hier wäre eine eingehende Erläuterung des Gesetzentwurfes sinnvoll gewesen.
Warum darüber hinaus in einer modernen akademische Selbstverwaltung ausweislich der Gesetzesbegründung die Frauenbeauftragte durch zwei Frauen vertreten werden soll, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/