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17.01.03
13:14 Uhr
SPD

Günter Neugebauer: CDU lenkt vom eigenen Versagen im Untersuchungsausschuss

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 17.01.2003, Nr.: 009/2003


Günter Neugebauer:

CDU lenkt vom eigenen Versagen im Untersuchungsausschuss ab!

- Arbeit im Untersuchungsausschuss muss bis zur Klärung von Verfassungsfra- gen ausgesetzt werden. -

Zur aktuellen Lage im Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der SPD-Fraktion, Günter Neugebauer:

„Die CDU-Fraktion versucht, vom eigenen Versagen im Untersuchungsausschuss ab- zulenken. Klar ist doch: Nicht die Landesregierung behindert das Parlament und sei- nen Untersuchungsausschuss, sondern die parlamentarische Opposition hat die Auf- klärung selbst gefährdet.“

Nach der schleswig-holsteinischen Landesverfassung kann die Opposition im Landtag verlangen, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsauftrag eingesetzt wird, deren Untersuchungsauftrag sie selbst festlegt. Die Parlamentsmehrheit darf den Untersu- chungsauftrag nicht gegen den Willen der Opposition einschränken, selbst wenn sie Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit hat (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfas- sung). Die Mehrheit darf einen solchen Antrag nicht ablehnen (Art. 18 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung).

„Die Verfassung verleiht der Opposition nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten,“ mahnt Neugebauer, „nämlich die Pflicht, einen juristisch einwandfreien Untersu- chungsauftrag festzulegen, auf dessen Grundlage der Untersuchungsausschuss ohne rechtliche Makel arbeiten kann. Wir haben die Minderheitenrechte der CDU-Fraktion Schleswig- stets respektiert und uns der Einsetzung des Untersuchungsausschuss nicht verwei- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



gert. Weder können wir etwas für die Mangelhaftigkeit des Einsetzungsantrages der CDU-Fraktion noch hätten wir diese Mangelhaftigkeit beseitigen können, da die CDU- Fraktion ja auf der Rechtmäßigkeit ihres Antrages beharrte.“

Als Optionen bleiben jetzt - die Ergänzung des Untersuchungsauftrages auf Antrag der CDU-Fraktion, die vom Landtag beschlossen werden muss, - eine Klage der CDU-Fraktion gegen die Landesregierung auf Herausgabe der Akten und Erteilung von Aussagegenehmigungen, die nach den bisher bekun- deten Rechtsansichten scheitern wird, oder - die ergebnislose Auflösung des Untersuchungsausschusses durch den Land- tag.

Neugebauer fordert: „Die CDU-Fraktion muss sich entscheiden, und zwar bald! Der Untersuchungsausschuss kann nicht einfach zur Tagesordnung zurückkehren. Al- len bisherigen und allen künftigen Beweisen, die durch Zeugenvernehmung und Ak- teneinsicht erhoben wurden bzw. noch werden, droht die Unverwertbarkeit für den Ab- schlussbericht. Wenn der Untersuchungsauftrag durch die CDU-Fraktion ergänzt wer- den soll, können weitere Zeugen nicht auf der Grundlage des „alten“ Untersuchungs- auftrages vernommen werden. Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion werden da- her beantragen, bis zur Klärung über das weitere Verfahren alle Vernehmungen aus- zusetzen.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsaus- schusses am Montag, den 20. Januar 2003, werden die Ausschussmitglieder der SPD- Fraktion u.a. folgende Fragen ansprechen: - Wirkt sich die Verfassungswidrigkeit eines Teil des Untersuchungsauftrages auf den ganzen Auftrag aus? Immerhin bezieht sich sowohl der als verfassungswid- rig eingestufte „Pröhl“-Komplex wie auch der bisher unbeanstandete „SAP/debis“-Komplex auf den ehemaligen Finanzstaatssekretär Dr. Lohmann. Wäre auch dieser Teil des Untersuchungsauftrages verfassungswidrig, dann -3-



muss der Zweite Parlamentarische Untersuchungsausschuss aufgelöst und ein Dritter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss – diesmal unter Vorsitz des Ausschussmitgliedes der FDP-Fraktion – eingesetzt werden. - Inwieweit können die bisherigen Aussagen der Zeugen und Anhörungen der Betroffenen noch für den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses verwendet werden, wenn der Untersuchungsauftrag neu gefasst wird? Wird man jede an einen Zeugen gerichtete Frage auf die Vereinbarkeit mit dem „neuen“ Untersuchungsauftrag prüfen müssen? Das wäre bei mehreren Hun- dert Seiten aus den Vernehmungsprotokollen eine Arbeit, die den Untersu- chungsausschuss bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode beschäftigte. An eine zügige Aufklärung wäre nicht zu denken. - Inwieweit sind die Ausschussmitglieder zur Herausgabe der bisher zu ihren Händen übersandten Regierungsakten verpflichtet, wenn kein verfassungsge- mäßer Untersuchungsauftrag besteht?