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13.12.02
17:19 Uhr
FDP

Veronika Kolb: "Antwort der Landesregierung belegt Handlungsbedarf beim Thema Lärm"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 376/2002 Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, den 13.12.2002 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL
Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Umwelt/Lärm
Veronika Kolb: „Antwort der Landesregierung belegt



www.fdp-sh.de Handlungsbedarf beim Thema Lärm“ In ihrem Redebeitrag zum TOP 15 (Lärmentwicklung in Schleswig- Holstein) erklärte die FDP-Landtagsabgeordnete, Veronika Kolb:
„Beim Thema Lärmentwicklung geht es nicht um die persönliche Bewertung neumodischer Musikrichtungen. Es geht um eine „der“ Zivilisationsbelastungen also um eine der Nebenwirkungen, die mit gewünschtem Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätzen und Expansionen von Infrastrukturmaßnahmen einhergehen.
Kiel Holtenau ist dabei das beste Beispiel. Die dortige Bürgerinitiative richtet sich nicht gegen eine bessere Fluganbindung der Landeshaupstadt Kiel und seinem Hinterland an sich. Sie richtet sich gegen die durch eine höhere Flugfrequenz entstehende zusätzliche Lärmbelastung.
Es ist also ein ernstes Thema, dass jedesmal Beachtung findet bzw. finden muss, wenn durch Ausbau- oder Umbaumaßnahmen von Straßen oder Ansiedlung von Gewerbegebieten zusätzliche erhebliche Lärmemissionen für Anwohner entstehen können.
Dabei ist es unsere Aufgabe als Parlamentarier, Regelungen zu schaffen, die einen vernünftigen Ausgleich schaffen, zwischen der wichtigen Bereitstellung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen für eine wirtschaftliche Expansion mit mehr Arbeitsplätzen und einem weitestgehenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gesundheiitlichen Nachteilen durch eine höhere Beschallung.
Es sind fast zehn Jahre seit der letzten großen Anfrage zum Thema Lärmentwicklung vergangen. Es war also mal wieder an der Zeit eine solche Anfrage zu stellen und in diesem Sinne geht auch der Dank meiner Fraktion an die CDU-Fraktion, die sich der Problematik angenommen hat. So liegt uns heute ein umfangreiches Werk vor, dass uns als Voraussetzung für weiteres Handeln dienen sollte.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ In der Antwort der Landesregierung wurde ihre Auffassung deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Viele Erkenntnisse zu schädlichen Lärmemissionen haben sich in den letzten Jahren ergeben und noch keinen Eingang in die gesetzlichen Regelwerke gefunden.
Diese Auffassung ist durchaus vertretbar, wenn man sich die in der Antwort aufgeführten Feststellungen einmal näher betrachtet.
Da ist das Problem der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung. Die Lärmvorsorge bezieht sich auf die einzuhaltenden Emissionswerte bei neu zu bauenden Strassen, während sich die Lärmsanierung auf Lärmschutzmaßnahmen bei bereits bestehenden Strassen bezieht.
Bei neu zu errichtenden Strassen – also der Lärmvorsorge - liegen die zulässigen Dezibelwerte vor Lärmschutzmaßnahmen bei Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen am Tag bei 57 db(A). Wenn die Strasse aber nun schon existiert, liegen die zulässigen Werte vor einer Sanierung gegen Lärmemissionen bei 70 db(A). Das leuchtet so nicht ein. Zulässige Höchstwerte dürfen sich nicht nach dem Alter der Strasse richten, sondern nach der gesundheitsschädlichen Wirkung von Lärm für die Menschen. Insofern verwundert es schon, dass unterschiedliche Werte bei Lärmvorsorge und –sanierung gelten.
Eine weitere bedenkliche Feststellung in der Antwort bezieht sich auf den Zustand vieler Schulen in Schleswig-Holstein. Auf Seite acht wird vorgetragen, dass viele Klassenräume lange Nachhallzeiten durch ungünstige Raumstrukturen aufweisen, die die selbstverursachte Lautstärke der Schülerinnen und Schüler noch erhöhen. Hierdurch kann der Lärmpegel letztlich so hoch sein, dass die Dauerbelastung über jenem Lärmpegel liegt, der für industrielle Arbeitsplätze verboten ist.
Leider bleibt die Antwort der Landesregierung bei dieser Feststellung stehen und nennt keine eigenen Vorschläge für die Lösung dieses Problems. Außerdem hätten wir gerne gewußt bei welchen Schulen diese Lärmbelastung konkret festgestellt wurde. Uns eins noch: Wenn die Landesregierung selbst feststellt, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer teilweise höheren Lärmbelastungen ausgesetzt sind, als Industriearbeiter, dann sollte auch einige Mitglieder der Landesregierung einmal nachdenken, bevor sie hinter vorgehaltener Hand die vielen Frühpensionierungen im Lehrkörper beklagen und eine gewisse „Bequemlichkeit“ unterstellen.
Im Bereich Fluglärm fand ich eine Zahl noch erwähnenswert. Die Zahl der Starts und Landungen ist in Schleswig-Holstein von knapp 180.000 in 1991 auf knapp 115.000 in 2000 zurückgegangen. Die Lage ist hier also entspannter als vielfach öffentlich dargestellt.
Wir werden die weitere Würdigung der Antwort auch in Hinblick auf die Kommunalisierung von Aufgaben, insbesondere von den zu schließenden Staatlichen Umweltämtern im Ausschuss weiter zu beraten haben.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/