Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
13.12.02
12:57 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Die Verfassung wird der Beliebigkeit preisgege ben."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Nr. 372/2002 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Kiel, Freitag, den 13.12.2002 Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Es gilt das gesprochene Wort!
Diäten/Verkleinerung des Landtages



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: „Die Verfassung wird der Beliebigkeit preisgegeben.“ In seinem Redebeitrag zu TOP 7 und 11 (Änderung des Abgeordneten- gesetzes/Änderung des Wahlgesetzes erklärte der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Die Verfassung eines Staates ist die Gesamtheit der geschriebenen oder ungeschriebenen Rechtsnormen, welche die Grundordnung des Staates festlegen. Dieser Bedeutung unserer Verfassung wird unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass zu ihrer Änderung eine Zwei-Drittel- Mehrheit erforderlich ist.
Um diese Mehrheit zu erreichen, muss also eine große Überzeugungs- leistung erbracht werden, weil es um die Änderung der Grundordnung des Staates geht. Davon waren zumindest die Verfassungsväter einst ausgegangen.
In Schleswig-Holstein bei der CDU und der SPD scheint dies nicht so zu sein. Anders ist das stillose Verhalten der beiden großen Fraktionen in diesem Hause nicht zu erklären. Eine Verfassungsänderung durch einen Entschließungsantrag ohne vorherige Ankündigung auf den Weg zu bringen und dessen endgültige Fassung wir erst seit gestern kennen, ist ein einmaliger peinlicher Vorgang in der Parlamentsgeschichte.
Es unterschreitet das absolute Mindestmaß an Gemeinsamkeiten im Hinblick auf die verfassungsmäßige Ordnung und parlamentarische Arbeit.
Von den handwerklichen Mängeln der schwarz-roten Entschließung ganz zu schweigen.
Nach dem Antrag von CDU und SPD soll in die Verfassung aufgenommen werden, dass statt bisher 75 Abgeordneten in Zukunft 69 Parlamentarier in diesem Hause sitzen sollen. CDU uns SPD räumen aber selbst ein, dass nach ihrem Entwurf heute 77 Abgeordnete in diesem Hause sitzen würden. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Das sind zwei mehr als aktuell von der Verfassung vorgesehen und acht über ihrem eigenen Soll.
Ehrlich wäre es gewesen, sie hätten in den Antrag „hoffentlich 69 Abgeordnete“ hineingeschrieben.
Von den weiteren handwerklichen Mängeln bezüglich der Änderung des Wahlgesetzes ganz zu schweigen. So fordern CDU und SPD die Änderung von § 1 Abs.1 Landeswahlgesetz mit der Maßgabe, dass nur noch 40 Abgeordnete in den Wahlkreisen durch Mehrheitswahl gewählt werden sollen.
In § 1 Abs.1 LWahlG ist aber auch die Anzahl von 75 zu wählenden Abgeordneten festgeschrieben. Das soll aber anscheinend nicht geändert werden.
Außerdem - Wenn Sie schon die zu ändernden Normen des Landeswahlgesetzes nennen, hätte auch der § 16 LWahlG genannt werden müssen. Dort steht sonst nämlich weiterhin, dass das Land in 45 Wahlkreise eingeteilt wird, obwohl sie nur 40 wollen.
So viel zur Qualität dieses Antrages.
Ich erkenne aber an, dass CDU und SPD lernfähig waren. Immerhin geht nun aus dem Antrag hervor, dass Ihre Regelung erst nicht zur Landtagswahl 2005 in Kraft treten, sondern bereits angewandt werden soll. Auf diesen Mangel ihres Ursprungsentwurfes hatten wir sie ja noch hingewiesen.
Trotzdem möchte ich gerade der SPD meine Anerkennung aussprechen. Sie hat die CDU in dieser Frage klassisch über den Tisch gezogen und vorgeführt. Wie mir durch einige Abgeordnete der SPD bestätigt wurde, hatten sie selbst nicht damit gerechnet, dass die CDU - in Panik von neuen Mehrheiten getrieben - sich in die Arme der SPD flüchten würde.
Bis zum Mittwoch letzter Woche gab es nämlich zum Wahlgesetz eine klare Position der Christdemokraten, die nicht der Position der SPD entsprach.
Insbesondere der Oppositionsführer, Herr Kayenburg – heute mal Koalitionär - kündigte noch in den Lübecker Nachrichten vom 08. Oktober eine eigene Gesetzesinitiative für die heutige Sitzung an. Ich zitiere:
„.....Deshalb müsse das Parlament schon 2005 verkleinert werden. 75 Sitze und 38 Wahlkreise, das sei praktikabel. Die CDU-Fraktion werde spätestens im Dezember einen Antrag im Landtag vorlegen.........“
Und weiter heißt es:
„Wir sind bereit, diesen Weg mitzugehen auch, wenn es Opfer kostet. Wir können nicht Verantwortung dafür übernehmen, dass weiter verschleppt wird.“
Herr Kayenburg, liebe CDU, es liegt ein Gesetzentwurf heute zur Abstimmung vor, der genau diesen von Ihnen geäußerten Vorstellungen entspricht. Wenn Sie nicht zustimmen, werden Sie genau die Verantwortung zu übernehmen haben, die Sie angeblich nicht übernehmen können. Sie verschleppen dann nämlich das weitere Verfahren.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Entscheiden Sie sich!
Noch 1994 haben wir mit der CDU gemeinsam einen Antrag zur Änderung des Wahlgesetzes eingebracht, der bei 75 Abgeordneten nur 37 Wahlkreise vorsah. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Wir haben dann im Mai 2000 einen erneuten Vorstoß mit 37 Wahlkreisen gemacht. Als die CDU dann 38 Wahlkreise wollte, sind wir auf sie zugegangen und haben unseren Gesetzentwurf entsprechend geändert.
Die Grünen haben ebenfalls frühzeitig Zustimmung zu diesem Modell geäußert, trotz der Forderung aus ihrem Landtagswahlprogramm von 35 Wahlkreisen.
Der CDU war durch die Stellungnahmen und Ausarbeitungen des Landeswahlleiters lange bekannt, dass dem strukturellen Problem von Überhang- und Ausgleichsmandaten nur durch eine Angleichung der Anzahl der Wahlkreise mit den Listenabgeordneten zu erreichen ist. Auf der Basis von 38 Wahlkreisen wären bei den vergangenen Wahlen nie Überhang- und Ausgleichsmandate entstanden.
Das einzige, was sich also seit letzten späten Dienstag abend geändert hat, war die Tatsache, dass die Grünen die Freigabe der Abstimmung in der Koalition erreicht haben.
Statt nun aber die Gelegenheit beim Schopfe zu ergreifen, versagt die CDU und verzichtet auf die Durchsetzung ihrer politischen Vorstellungen trotz parlamentarischer Mehrheit. Dieses Verhalten ist beispiellos und ich hoffe es bleibt in Zukunft auch ohne Nachahmer.
An der Sachlage hat sich immer noch nichts geändert. Zumindest hat die CDU nie erklärt, was sich eigentlich für sie geändert hat, außer der Tatsache, dass sie für ihre Vorstellungen nun eine parlamentarische Mehrheit hat.
Und wenn Herr Schlie im Innen- und Rechtsausschuss am Mittwoch auf diese Frage erklärt, dass 69 Abgeordnete weniger als 75 sind, wird auch er bei wenig Anstrengung seines intellektuellen Vermögens feststellen müssen, dass ihm diese mathematische Spitzfindigkeit eigentlich schon bekannt war.
So bleibt die Frage nach dem sachlichen Begründungselement für 69 Abgeordnete? An dem Verhältnis Abgeordneter zur Bevölkerung kann es nicht liegen. Die Bevölkerungszahl ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Der Mieterbund Schleswig-Holstein hat noch im April dieses Jahres veröffentlicht, dass wir in Schleswig-Holstein aufgrund von Wanderungsgewinnen ca. 9000 zusätzliche Neubürger jährlich in Schleswig- Holstein begrüßen können.
Welches ist also Ihr Maßstab, wenn nicht Beliebigkeit? Ich mag mir gar nicht vorstellen, dass es die von Ihnen geplante Erhöhung der Diäten ab Mitte nächsten Jahres war.
Da sind wir dann auch beim Thema „schwarz-rote Rosinenpickerei“:
Es war mit Sicherheit nicht schwierig, die Abgeordneten der großen Fraktionen davon zu überzeugen, dass sie ein halbes Jahr eine Nullrunde machen, wenn ab Jahresmitte eine satte Erhöhung der Bezüge winkt.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 SPD und CDU behaupten zwar, die Diätenanpassung zum Jahreswechsel sei vom Tisch. Statt dessen haben sie vereinbart, zum 01.06.2003 „die sofort umsetzbaren Teile“ der Diätenreform in Kraft treten zu lassen.
Hieraus folgt dann, dass die Abgeordnetenentschädigung im Einzelfall ab dem 01. Juni 2003 bis zu 40 Prozent höher liegt, während die Regelung der Altersversorgung auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird.
Im Übrigen zahlen bereits heute eine Vielzahl von Abgeordneten ihre Krankenversicherung privat.
Wir haben mit Grünen und SSW eine Resolution eingebracht, dass der auf Grundlage der Benda-Kommission eingebrachte Gesetzentwurf überarbeitet wird und die Ergebnisse erst zur nächsten Legislaturperiode wirksam werden.
Wir wollen nicht, dass wir in dieser Legislaturperiode als Parlament in den Verdacht geraten, uns noch selbst zu bedienen.
Mir ist bekannt, dass es bei Sozialdemokraten und Christdemokraten einige Abgeordnete gibt, die in dieser Frage genauso denken wie wir. Ich hoffe, diese haben später in der Abstimmung den Mut, auch zu dieser Überzeugung zu stehen.
Abschließend möchte ich noch kurz auf die gestrige Erklärung des Oppositionsführers eingehen.
Lieber Kollege Kayenburg, manchmal habe ich das Gefühl, Sie lesen gar nicht, was da als Ihre Aussage veröffentlicht wird. Meinen Sie ernsthaft, unsere Initiative zur Parlamentsverkleinerung begründete sich darauf, eigene Pfründe zu sichern?
Falls Sie es noch nicht wissen. Auch wir verlören nach unserem Gesetzentwurf einen Abgeordneten. Wir verzichten nach unserem Entwurf zum Landeswahlgesetz auf 14 Prozent unserer Fraktionsstärke auf der Basis des Wahlergebnisses des Jahres 2000. Sie gewähren mit ihrem Entwurf zum Abgeordnetengesetz ihren Abgeordneten zum Teil 40 Prozent mehr Diäten. So sieht’s aus.
Es bleibt dabei, die Union will für ein Linsengericht die Verfassung verkaufen. Ich bin mir sicher, CDU und SPD werden damit noch erhebliche Verdauungsschwierigkeiten bekommen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/