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12.12.02
17:04 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Wir sollten den Sparkassen die gleichen Möglichkeiten geben, die private Geschäftsbanken haben

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 368/2002 Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 12. Dezember 2002 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL
Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Wolfgang Kubicki: Wir sollten den Sparkassen die gleichen Möglichkeiten geben, die private Geschäftsbanken haben



www.fdp-sh.de In seinem Debattenbeitrag zu TOP 8 (Änderung des Sparkassengesetzes) sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Nach dem die FDP-Fraktion vor über zwei Jahren den Anstoß zur Reform des schleswig-holsteinischen Sparkassenwesens gab, stehen heute zwei Entwürfe zur Änderung des Sparkassengesetzes zur Abstimmung—und den Entwurf des nächsten Entwurfes zur Änderung des Gesetzes hat das Finanzministerium auch schon vorgelegt.
Unsere Sparkassen und die Landesbank stehen vor zwei Herausforderungen:
• Erstens müssen ihre rechtlichen Rahmenbedingungen dem EU-Recht angepasst werden.
• Zweitens müssen sie sich in dem immer stärkeren Wettbewerb mit privaten Banken bewähren.
Beides hängt selbstverständlich eng zusammen, kann aber gesetzestechnisch unabhängig voneinander begleitet werden. Zunächst zum einfacheren Thema: der Anpassung des Sparkassenrechts an das europäische Recht.
Den Sparkassen und der Landesbank werden Subventionen gestrichen: die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung. Beides bewirkt, dass Sparkassen und Landesbanken niemals pleite gehen können, weil die Steuerzahler unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der öffentlichen Banken einstehen müssen.
Unternehmen, die niemals pleite gehen können, sind gern gesehene Geschäftspartner, deshalb haben Sparkassen und Landesbanken Vorteile gegenüber privaten Banken—ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ • Vorteile, weil sie ihre Geschäfte zu niedrigeren Kosten finanzieren können als Private: Sie müssen für ihre Kredite keine Risikoprämie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit entrichten.
• Ungerechtfertigt, weil Sparkassen und Landesbanken genau das Gleiche machen wie private Geschäftsbanken: Sie vermitteln Ersparnisse an Kreditnehmer.
Die Risikoprämie für die eventuelle Pleite der öffentlichen Banken ist selbstverständlich nicht verschwunden—wir sind ja nicht im Wunderland— nein, sie wurde den Steuerzahlern aufgebrummt.
Diese Wettbewerbsverzerrung wird nun endlich beendet, denn sie führt zu einer ineffizienten Zuordnung und Verteilung des Kapitals im Bankensektor und ist deshalb einer der wesentlichen Gründe für die Ertragsschwäche der deutschen Geschäftsbanken im internationalen Vergleich.
Damit zur zweiten Herausforderung der Sparkassen: dem wachsenden Wettbewerb im Bankensektor. Dieser Aspekt wird im Gesetzentwurf der Landesregierung vollkommen außer Acht gelassen.
Sparkassen machen das Gleiche wie private Geschäftsbanken—Einlagen sammeln und weiterverleihen—sie sind den gleichen Regeln des Kreditwesens unterworfen, und sie stehen auch unter dem gleichen Kostendruck wie private Banken.
Deshalb entwickelt sich die Sparkassenlandschaft auch ähnlich wie die private Bankenlandschaft:
• Erstens schließen sich Sparkassen zu größeren Einheiten zusammen, um die Gemeinkosten zu senken und größere Kreditvolumina schultern zu können—die neuesten Beispiele sind die Nord-Ostsee-Sparkasse und die Sparkasse Südholstein.
• Zweitens verkleinern die Sparkassen ihr Filialnetz, weil es in der bisherigen Dichte zu teuer ist, um auf dem Markt bestehen zu können.
• Drittens werden die Sparkassen ihre Dienstleistungen mit weniger Personal erbringen, um ihre Erträge steigern und auch hier mit den privaten Banken mithalten zu können.
Diese Entwicklungen vollziehen sich schneller, als viele—auch hier im Hause—sich es vorstellen und vor allen Dingen wünschen. Wer glaubt, diese Entwicklungen aufhalten zu können oder verlangsamen zu müssen, verschlechtert nur die Erfolgschancen der Sparkassen.
Von daher sind die im Innen- und Rechtsausschuss eingebrachten Änderungsanträge der Grünen und des SSW abwegige Vorschläge—jenseits der wirtschaftlichen Wirklichkeit:
• Der SSW will die Sparkassen zwingen, ein dichteres Filialnetz aufrecht zu erhalten, als es sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten rechnen könnte und den Sparkassen damit Kosten aufbürden, die nicht durch Erträge gedeckt werden.
• Die Grünen wollen eine neue Tür für den staatlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Sparkassen öffnen und damit die Anpassungsfähigkeit der Sparkassen im Wettbewerb einschränken. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Dies widerspräche im Übrigen auch dem im Gesetzentwurf angestrebten neuen Auftrag der Sparkassen: Sie sollen nach §2 des Entwurfes ihren Beitrag leisten, um die Geld- und Kreditversorgung sicherzustellen—Punkt. Alles andere ist nur noch verbales Beiwerk. Es bleibt also schon von Gesetzes wegen gar kein Raum für eventuelle staatliche Weisungen, die sich nicht auf die Geld- und Kreditversorgung beziehen.
Allein die effiziente Erfüllung dieses Auftrages ist der Beitrag der Sparkassen zur Unterstützung der Kommunen in wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich.
Beides würde die Sparkassen im Wettbewerb schwächen, und beides steht damit im Gegensatz zum übergeordneten Zweck der Reform des Sparkassenwesens. Unser Ziel sollte es jedoch sein, die Sparkassen zu stärken.
Damit die Sparkassen ihren neuen Auftrag auch mittel- und langfristig effizient erfüllen können, brauchen sie preiswerteren Zugang zu Eigenkapital. Und genau hier setzt unser Gesetzentwurf an.
Wir wollen den Sparkassen diesen Zugang zum Kapitalmarkt öffnen. Hierzu soll den Eigentümern der Sparkassen die Möglichkeit gegeben werden, die Sparkassen in Aktiengesellschaften umzuwandeln und private Minderheitsbeteiligungen zuzulassen.
Hierzu drei Bemerkungen:
• Erstens wird die Frage des Eigentums an den Sparkassen im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zweifelsfrei geklärt: Die Träger der Sparkassen sind die Eigentümer—die Kommunen oder kommunale Zweckverbände.
• Zweitens wollen wir keine Kommune und keinen Zweckverband zwingen, ihre Sparkasse in eine AG umzuwandeln: Wir wollen nur die Möglichkeiten erweitern und so die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen stärken—damit sie ihren neuen Auftrag besser erfüllen können.
• Drittens gäbe die Entscheidung für diese Möglichkeit unseren schleswig-holsteinischen Sparkassen einen Vorteil gegenüber anderen: Sie wären schneller und könnten den Trend für das deutsche Sparkassenwesen vorgeben—und auf den Finanzmärkten ist derjenige im Vorteil, der den Trend setzt, und nicht der, der dem Trend hinterherläuft.
Deshalb ist auch der Gesetzentwurf der CDU wenig hilfreich: Es hilft unseren Sparkassen nichts, wenn wir den verbesserten Zugang zum Kapitalmarkt als gut gemeinte Absicht in die Präambel des Gesetzes schreiben—mit dem ausdrücklichen Hinweis, auf bundeseinheitliche Regelungen warten zu wollen und die Handelbarkeit von Sparkassenaktien erheblich beschränken zu wollen.
Es würde den Sparkassen genauso viel helfen, die Möglichkeit der Umwandlung in Aktiengesellschaften auf den Wunschzettel an den Weihnachtsmann zu schreiben.
Wenn wir auf bundeseinheitliche Regelungen warten, nehmen wir unseren schleswig-holsteinischen Sparkassen den Vorteil der Schnelligkeit.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wenn wir die Handelbarkeit der Sparkassenaktien einschränken, in dem wir sie nur Kunden oder Mitarbeitern zugänglich machen und zusätzlich jeder Handel durch den Vorstand der Sparkasse abgesegnet werden muss, dann geht der Vorteil der preiswerteren Kapitalbeschaffung mindestens teilweise verloren: Denn jede Einschränkung der Handelbarkeit erhöht das Risiko des Aktieninhabers, senkt dadurch die zu erwartenden Erträge. Folglich sinkt die Nachfrage und damit letztlich der Aktienpreis.
Die FDP will die Sparkassen als Geschäftsbanken stärken, damit sie ihren Auftrag besser erfüllen können. Wir wollen seit zwei Jahren für die Sparkassen die gleichen Möglichkeiten, die die Landesregierung jetzt der Landesbank einräumen will.
Fast ein Jahrzehnt lang hat die Landesregierung sich mit Händen und Füßen gegen den Vorschlag der FDP gewehrt, die Landesbank in eine AG umzuwandeln. Jetzt ist dieser Vorschlag der FDP in Regierungskreisen der letzte Schrei—weil nur so die Wettbewerbsfähigkeit der fusionierten Landesbank erhalten werden kann.
Aus welchem Grund soll den Kommunen und ihren Sparkassen der gleiche Weg verwehrt werden?
Wer gegen unseren Gesetzentwurf stimmt, muss auch gegen die Fusion der Landesbanken und die Umwandlung der fusionierten Bank in die LB AG stimmen. Denn die Landesbank und die Sparkassen haben in Zukunft nur noch einen Auftrag: Sie sollen sich verhalten wie private Geschäftsbanken.
Dann sollten wir auch den Sparkassen die gleichen Möglichkeiten geben, die private Geschäftsbanken haben.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist immer noch im Geiste des hergebrachten und aussterbenden öffentlichen Bankenwesens verfasst. Die Landesregierung will für die Sparkassen gerade mal die Vorgaben des EU-Rechts umsetzen, ohne unseren Kommunen und ihren Sparkassen bessere Wettbewerbschancen zu eröffnen.
Diesem Entwurf der verpassten Chancen stimmen wir nicht zu—wir enthalten uns, um die Umsetzung des verbindlichen EU-Rechts nicht zu blockieren.
Wir stimmen unserem Gesetzentwurf zu, und ich bitte Sie alle, dies zum Wohle unserer Kommunen und ihrer Sparkassen auch zu tun.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/