Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
12.12.02
15:31 Uhr
SPD

Lothar Hay zu TOP 27: Minderheiten sind ein aktiver Bestandteil unseres Landes

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 12.12.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 27 – Minderheitenbericht 2002

Lothar Hay:

Minderheiten sind ein aktiver Bestandteil unseres Landes

Zum ersten Mal wird der Minderheitenbericht zur Mitte der Legislaturperiode vorgelegt und diskutiert. Das beinhaltet die Chance, die Anregungen und Schlussfolgerungen des Berichts als Leitfaden und konkrete Anregung für die Arbeit der kommenden zwei Jahre aufzugreifen. Die neue Struktur ermöglicht erstmals auch den Minderheiten selbst im Bericht Stellung zu nehmen, auf Schwachstellen in der Politik hinzuweisen, Wünsche zu äußeren und Perspektiven aufzuzeigen.

Ein Problem ist immer noch, dass die Minderheiten und damit auch der Bericht fast ausschließlich im nördlichen Teil unseres Landes wahrgenommen werden. Je weiter man nach Süden kommt, desto geringer wird das Wissen und das Engagement für die Minderheiten. Ich möchte in diese Kritik auch ausdrücklich die Politik einbeziehen. Minderheitenpolitik ist aber eine Sache des ganzen Landes und nicht nur einer Region. Die Schleswig-Holsteiner müssen sich mit ihren Minderheiten identifizieren, denn sie sind ein außerordentlich aktiver Bestandteil unseres Landes.

Gleiches gilt auch für die nationale Ebene. Seit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von1955 hat sich auf Bundesebene nicht viel getan. Eine erste Bewegung gab es durch die Vereinigung Deutschlands, als eine weitere Minderheit, die Sorben, hinzu- kamen. Aber es dauerte auch wieder zwölf Jahre, bis sich die Bundesregierung ent- schloss, einen Minderheitenbeauftragten im Innenministerium anzusiedeln. Es handelt Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



sich um den SPD- Bundestagsabgeordneten Jochen Welt aus Recklinghausen, der bisher Beauftragter für Aussiedlerfragen war. Dieses Amt wird er auch weiter inne ha- ben, die nationalen Minderheiten kommen neu hinzu. Ich begrüße es, dass durch den Vorsitzenden des Europa- Ausschusses und den SSW eine Einladung nach Schles- wig-Holstein an Jochen Welt erfolgt ist, damit er sich vor Ort über unsere Minderhei- tenpolitik und die Situation im Grenzland informieren kann.

In Berlin soll aber noch eine weitere Einrichtung geschaffen werden. Im Bundestag werden zur Zeit Überlegungen angestellt, ein Minderheitengremium einzurichten. Al- lerdings entsprechen die Pläne nicht unseren Vorstellungen und auch nicht denen der Minderheiten. Geplant ist, eine Kommission zu bilden, der jeweils ein Vertreter der Fraktionen angehören soll. Diese Kommission soll dann der Ansprechpartner für die Dänen, Friesen, Sorben sowie für Sinti und Roma sein.

In der Politik wird häufig das Wort „Partizipation“ gebraucht. Wenn man diesen Begriff ernst nimmt, dann wird der Mangel der geplanten Kommission deutlich. Unsere Politik in Schleswig-Holstein ist seit langem: Mit den Minderheiten reden, mit ihnen gemein- sam Lösungen erarbeiten und neue Gedanken verwirklichen. Miteinander handeln ist das Credo, das unsere Minderheitenpolitik bestimmt. Ein Gremium, an das man sich wie ein Bittsteller wendet, ist in einer offenen Demokratie nicht angebracht und nicht zeitgemäß. Wir fordern mit den Minderheiten in diesem Lande daher, ein Gremium zu schaffen, in dem alle gleichberechtigt an einem Tisch sitzen.

Wir unterstützen ausdrücklich, dass die Minderheiten in Deutschland einen Verband, in welcher Struktur und Organisationsform auch immer, gründen wollen, um als eine Art Lobby in Berlin zu agieren. Dies ist unabhängig von den Bemühungen, ein Minderhei- tengremium beim Präsidenten des Bundestages einzurichten.

Es ist an der Zeit, Minderheitenpolitik nicht mehr regional oder national zu betrachten; sie hat längst eine europäische Dimension. Minderheiten in Grenzregionen haben be- sondere Mittlerrollen. Sie sind Ausdruck des friedlichen Zusammenlebens von Men- -3-



schen mit verschiedenen Sprachen, Gewohnheiten und Kulturen. Durch sie erfährt die „Mehrheitsbevölkerung“, wie die Menschen auf der anderen Seite der Grenze leben. In einem größer werdenden Europa ist dies von großer Wichtigkeit, denn ein Zusammen- leben kann nur durch den Respekt gegenüber der anderen Kultur erfolgen, und dazu gehört auch das Wissen über die Minderheiten. Ich habe eingangs erwähnt, dass dies noch nicht einmal in unserem kleinen Bundesland so ist, als ich das „Nord-Süd- Gefälle“ ansprach.

Wir sollten in Europa aber nicht nur nach Osten blicken; in den EU-Stammländern gibt es auch Minderheiten. Die Regelungen, wie sie behandelt werden, sind nicht identisch, und es gibt immer noch Staaten in der EU, die schlicht ignorieren, Minderheiten im Lande zu haben.

Unsere Minderheitenbeauftragte, Renate Schnack, hat gerade auf der „Parlamentari- schen Konferenz über nationale Minderheitenfragen in einer erweiterten Europäischen Union“, die in Kopenhagen stattfand, festgestellt, dass sie als Minderheitenbeauftragte „einmalig“ ist. Schleswig-Holstein ist mit seiner Konstruktion einer Minderheitenbeauf- tragten mithin Vorreiter für viele andere. An dieser Stelle sei Renate Schnack für ihr Engagement und ihre Beharrlichkeit gedankt. Sie führt dabei eine gute Tradition von Kurt Hamer und Kurt Schulz fort, besonders, was die Beharrlichkeit betrifft. In ihr ha- ben die drei Minderheiten im Lande und die deutschen Nordschleswiger eine hervor- ragende Anwältin.

Die Minderheitenbeauftragte nannte auf einer Veranstaltung des Grenzfriedensbundes im November des vergangenen Jahres vier Eckpunkte der Politik, die auch für „neue“ Minderheiten im Lande gelten sollten: • Das Land erkennt den Wert aller seiner Minderheiten an. • Es steht in ständigem Dialog mit ihnen und bietet ein Netzwerk an Personen und Institutionen dafür an. • Es gewährt und gewährleistet Schutz und Förderung. -4-



• Und es legt über die Lage der Minderheiten regelmäßig Rechenschaft ab.

Schleswig-Holstein hat den Gedanken des Minderheitenschutzes und der Partizi- pation rund um die Ostsee bekannt gemacht. Landtagspräsident Heinz-Werner A- rens ist es zu verdanken, dass die FUEV (Föderalistische Union europäischer Volksgruppen) einen offiziellen Beobachterstatus bei der Ostseeparlamentarierkon- ferenz erhalten hat. Sie war dort erstmals im September 2002 in St. Petersburg vertreten.

Zu Recht beklagen die europäischen Minderheiten, dass sie bei den Europäischen Organisationen nicht vertreten sind und ihr Wissen sowie ihre Erfahrung nicht ein- bringen können. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich den interfrak- tionellen Antrag „Minderheitenschutz in einer europäischen Verfassungsordnung“, den wir in dieser Landtagssitzung beraten.

Wie europäisch Minderheiten sein können, wird nicht nur durch die Basken in Spa- nien und Frankreich deutlich. Wir haben ein Beispiel direkt vor der Haustür, unsere Friesen: Nordfriesen in Schleswig-Holstein, die Saterfriesen in Niedersachsen und die Westfriesen in den Niederlanden bilden eine wahrhaft grenzüberschreitende Minderheit. In ihrer traditionellen Zusammenarbeit ist der Begriff „Nordseekoopera- tion“ auf den verschiedensten Ebenen Programm. Die Friesen verbindet nicht nur Sprache und Kultur, obwohl das mit den vielen Dialekten manchmal schwierig sein mag, sie verbindet vor allem die unmittelbare Nachbarschaft der Nordsee. Nachdem wir in Schleswig-Holstein die Ostseekooperation – ich möchte sagen: – erfunden haben, sollten wir unsere Blickrichtung in Zukunft auch in Richtung Nordsee wenden. Unsere Friesen werden uns sicherlich mit ihrer Erfahrung dabei helfen.

Ich habe vorhin den Begriff „neue Minderheiten“ gebraucht. Wir müssen die Dis- kussion führen, ob die bei uns lebenden Türken eine Minderheit darstellen. Nach der Definition der Europäischen Menschenrechtskonvention einer „nationalen Min- -5-



derheit“, die über den allgemeinen Minderheitenbegriff hinausgeht, zählt als natio- nale Minderheit eine Gruppe von Personen in einem Staat, die • im Hoheitsgebiet dieses Staates ansässig und dessen Staatsbürger sind, • langjährige, feste und dauerhafte Verbindungen zu diesem Staat aufrecht erhalten, • besondere ethnische, religiöse und sprachliche Merkmale aufweisen, • ausreichend repräsentativ sind, obwohl ihre Zahl geringer ist als die der üb- rigen Bevölkerung dieses Staates oder einer Region des Staates, • von dem Wunsch beseelt sind, die für ihre Identität charakteristischen Merkmale, insbesondere ihre Kultur, ihre Tradition, ihre Religion oder ihre Sprache gemeinsam zu erhalten. Eine ganze Anzahl der bei uns lebenden türkischen Mitbürger empfindet sich inzwischen als eine nationale Minderheit, obwohl die Diskussion in dieser gro- ßen Gruppe noch längst nicht abgeschlossen ist. Wir werden uns in Zukunft a- ber mit diesem Thema auseinandersetzen müssen, das Gespräch suchen und genau zuhören müssen. Wenn ein entsprechender Wunsch an uns herangetra- gen wird, dürfen wir uns diesem nicht verschließen.

Im kommenden Jahr werden wir hier im Landtag den Bericht zur Europäischen Sprachencharta hören. Wir erleben in unserem Land, dass Sprache Vielfalt ist. Fünf Sprachen werden gesprochen; nimmt man das Türkische hinzu, sind es sechs. Über die Sprache identifiziert sich nicht nur die jeweilige Gruppe, sie drückt auch regionale oder lokale Verbundenheit aus. In einem größer werden- den Europa wird künftig die Identifikation seiner Bürger immer weniger über die Nationalstaaten erfolgen, sondern sehr viel stärker über die Regionen, über die gemeinsame Sprache und Kultur. Daher ist unser gemeinsames Ziel der Erhalt und die Weitergabe der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Deutschland und einem geeinten Europa. -6-



Grundsätzlich aber gilt: Das Ziel von Minderheitenpolitik kann nicht die Assimila- tion der Gruppe sein. Das Nebeneinader ist kein Widerspruch zum Miteinander. Wir müssen den Wunsch respektieren, eine andere Kultur zu leben. Wir müssen uns aber auch bemühen, mehr über diese Kultur zu erfahren, damit wir die Menschen verstehen können. Dies kann sich nicht auf einen Bericht beschrän- ken, der einmal in der Legislaturperiode gegeben wird. Wir müssen aus dem Bericht konkretes Handeln ableiten und den Gedanken des Schutzes und der Förderung der Minderheiten in die Köpfe unserer Bürger bringen.