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25.11.02
15:25 Uhr
SPD

Günter Neugebauer: Keine böswillige Vorverurteilung, Herr Kerssenbrock!

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 25.11.2002, Nr.: 162/2002



Günter Neugebauer:

Keine böswillige Vorverurteilung, Herr Kerssenbrock!

Zu der heutigen Pressemitteilung der CDU zum Zweiten Parlamentarischen Untersu- chungsausschuss erklärt der Obmann der SPD-Landtagsfraktion, Günter Neugebauer:

Die Äußerungen der Ministerpräsidentin, die sie vor dem Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss über den Zeitpunkt der Entscheidung über die Veräußerung des Expo-Wikinger-Schiffes an die Stadt Kappeln gemacht hat, sind anscheinend un- terschiedlich interpretierbar. Das gibt dem CDU-Obmann Kerssenbrock nicht das Recht zu einer böswilligen Vorverurteilung. Aus ihrer Schilderung des Gesprächs vom 4. Juli 2001 kann ich keinen konkreten Zusammenhang mit dem späteren Verkauf an die Stadt Kappeln herstellen. Die Ministerpräsidentin hat sich nachhaltig dafür einge- setzt, dass das Schiff verkauft und im öffentlichen Raum ausgestellt wird. Deshalb se- he ich auch keinen Widerspruch, geschweige denn eine Lüge. Ich bitte Heide Simonis, zur Vermeidung weiterer politisch motivierter Fehldeutungen ihre Aussage in diesem Detail zu präzisieren. (SIB)



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD