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13.11.02
12:27 Uhr
SPD

Astrid Höfs zu TOP 18: Bei Kita-Förderung auch Qualität berücksichtigen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 13.11.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 18 – Landesförderung für Kinderbetreuung gerecht und transparent gestalten


Astrid Höfs:

Bei Kita-Förderung auch Qualität berücksichtigen

Die Kinderbetreuung ist eine bedeutende Aufgabe und Herausforderung für alle Betei- ligten. Das Land Schleswig-Holstein stellt für die Kosten der Kinderbetreuung jährlich einen erheblichen Zuschuss zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, was die Bedeutung, die wir der Betreuung und Förderung von Kindern bei- messen, unterstreicht. In diesem laufenden Haushaltsjahr sind es deutlich über 50 Mio. Euro. Und auch zukünftig werden wir erhebliche Mittel für die Zuschüsse der Betreuung in Kindertagesstätten bereitstellen.

In der Aufbauphase der flächendeckenden Angebote war die Orientierung der Landes- förderung an den Personalkosten sinnvoll. Inzwischen führt die bisherige Förderpraxis zu ungleicher Behandlung der verschiedenen Kreise. Darüber hi naus ist das bisherige System zu schwerfällig. Nachforderungen für Zuschüsse kommen noch Jahre später aus den Kommunen. Dieses System bietet keine genauen Vergleichsmöglichkeiten, insbesondere, was die Qualität der Angebote betrifft.

Eine Finanzierung, die gerecht und transparent für alle beteiligten Träger, Gemeinden und Kreise sowie für die Eltern ist, ist in jedem Falle von Vorteil. Verbindliche Anforde- rungen an die Qualität des Angebots der Kindertagesstätten müssen auch eine ver- gleichbare Förderung innerhalb des Landes Schleswig-Holstein zur Folge haben. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Das Finanzierungssystem muss entsprechend den sich entwickelnden Anforderungen überarbeitet werden. Sinnvoll ist es auch, inhaltliche Aspekte in die Neuordnung der Finanzierung einfließen zu lassen. In der vorgesehenen platzbezogenen Förderung müssen die unterschiedlichen Öffnungszeiten Berücksichtigung finden, genau so wie die unterschiedlichen Betreuungsarten.

Ein Platz in einer Krippe oder in einer kindergartenähnlichen Einrichtung wird anders zu bezuschussen sein als ein Platz in einem Regelkindergarten, besondere Förderbe- darfe, z. B. im Bereich der Sprachentwicklung, sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Das Fachministerium hat seine Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Landesförde- rung für die Kindertagesstätten erarbeitet und den Fraktionen zugeleitet. Nicht nur die Fraktionen haben sich inzwischen mit diesen Eckpunkten beschäftigt. Parallel dazu haben auch die Wohlfahrtsverbände und kommunalen Spitze nverbände die Modalitä- ten dieses transparenten Finanzierungssystems diskutieren können.

Bedauerlicherweise ist es bisher zu keiner gemeinsamen Lösung gekommen. Ich halte es jedoch für gut, wenn die Träger und Kostenträger, Wohlfahrtsverbände und Spit- zenverbände sehr bald zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Denn die Landesfö r- derung muss zeitgemäß und transparent an den tatsächlichen Leistungen orientiert gewährt werden.

Auch angesichts der finanziellen Situation des Landes ist es gut, wenn wir über ein transparentes Finanzierungssystem verfügen. Deshalb fordern wir auch die Landesre- gierung auf, die intensiven Verhandlungen mit den Verbänden fortzusetzen, damit möglichst schon zum Kindergartenjahr 2003/2004 die neue Regelung in Kraft treten kann. Auch die Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Spitzenverbände sind aufge- fordert, sich konstruktiv und zielführend an der Entwicklung der neuen Fördergrund- sätze zu beteiligen.