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11.10.02
15:42 Uhr
Landtag

Altenparlament: Referat Hanne Schweitzer

D E R L A N D T A G A SCHLESWIG - HOLSTEIN a 140/2002 Kiel, 12. Oktober 2002

Sperrfrist: 12. Oktober 2002, 10:15 Uhr (Redebeginn) Es gilt das gesprochene Wort!
Altersdiskriminierung in unserer Gesellschaft – Referat vor dem 14. Altenparlament von Hanne Schweitzer
KIEL (SHL) – Für ein Referat vor dem 14. Altenparlament des Schles- wig-Holsteinischen Landtags konnte vom Büro gegen Altersdiskrimi- nierung e.V., Köln (www.altersdiskriminierung.de) Frau Hanne Schweitzer gewonnen werden. Sie sagte unter anderem:
1. Was ist Altersdiskriminierung? Diskriminierung, was bedeutet dieser Zungenbrecher? Was heißt das, Al- tersdiskriminierung? Diskriminieren, das bedeutet “Herabsetzen, herab- würdigen”. Das Verb wurde im 19. Jahrhundert aus dem lateinischen discriminare “Trennen, absondern”, entlehnt. Es bedeutet: “Jemanden von anderen absondern, ihn ungleich behandeln”.
Lebensalter ist eine biologische Eigenschaft. Lebensalter ist aber auch ein soziales Merkmal. Zunehmend entscheidet die Anzahl der Lebens- jahre über die Möglichkeiten zur Teilhabe an der Gesellschaft.
Einige Beispiele für offizielle oder inoffizielle Altersgrenzen: Höchstalter für den Beginn eines Volontariats beim Westdeutschen Rundfunk: 30 Jahre. Mindestalter für das Amt des Bundespräsidenten: 40 Jahre. Ende der Wehrpflicht: 28 Jahre. Erschwerte Kündbarkeit im Beruf: 45 Jahre (noch muss man sagen. Die Vorschläge der Hartz-Kommission sehen vor, den Kündigungsschutz für alle über 50Jährigen aufzuheben). Ende der Hebammentätigkeit: 70 Jahre. Nicht mehr zur Adoption eines Kindes geeignet: 45 Jahre. 2

Mindestalter für eine psychoanalytische Ausbildung: 28 Jahre. Verlust der Kassenzulassung für Ärzte: 68 Jahre.
Jede Ungleichbehandlung wegen des Lebensalters verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung!
Nun suggeriert das Wort Altersdiskriminierung fälschlicherweise, dass nur alte Menschen davon betroffen sind. Das ist nicht so. Wie die ge- nannten Beispiele zeigen, stehen schon 30Jährige vor Altersgrenzen, die mit dem Gleichheitsgebot nicht zu vereinbaren sind.
2. Blick über die Grenzen In anderen Ländern sind die BürgerInnen besser vor Diskriminierungen wegen ihres Lebensalters geschützt als bei uns. In der Schweiz und in Finnland hat das Verbot von Altersdiskriminierung ausdrücklich Verfas- sungsrang. Auch in Großbritannien und den Niederlanden ist man schon weiter, als bei uns. In den USA gibt es bereits seit 1967 Gesetze gegen Altersdiskriminierung. Sie schützen alle über 40Jährigen vor Altersdis- kriminierung im Berufsleben. Außerdem wurde in den USA schon 1987 der Zwangsruhestand abgeschafft. Seitdem können Amerikaner selbst entscheiden, in welchem Alter sie in Rente gehen wollen.
Auf europäischer Ebene wurde 1997 der Amsterdamer Vertrag verab- schiedet. Das ist ein Nachfolgevertrag des Maastrichter Einigungsvertra- ges. In Artikel 13 kommt zum ersten Mal in einem europäischen Ver- tragswerk der Begriff “Alter” vor.
Drei Jahre später, im November 2000 hat der Rat der EU zwei Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierungen verabschiedet. Sie müssen in allen Mitgliedsländern bis zum Dezember 2003 nationales Recht umge- setzt worden sein.
Die Richtlinie 78 bezieht sich auf Diskriminierungen im Bereich von “Be- ruf und Beschäftigung”. Die Richtlinie 43 betrifft Diskriminierungen wegen der “Rasse oder der ethnischen Herkunft”.
In der Richtlinie 78 wird zwischen direkter und indirekter Diskriminierung wegen des Lebensalters unterschieden. Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn jemand wegen des Lebensalters eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person. Beispiel: 30Jährige gelten beim Westdeutschen Rundfunk als zu alt, um ein Volontariat anzufan- gen. 29Jährige nicht. 3

Eine indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person durch Vor- schriften, Verfahren oder Kriterien benachteiligt wird, die nicht durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt sind. Beispiele hierfür finden sich in Hülle und Fülle im Öffentlichen Dienst, der ja sogar die Entlohnung vom Alter und weniger von der Leistung abhän- gig macht. So darf, wer in das Beamtenverhältnis auf Probe übernom- men werden will, nicht älter als 30 sein. Im gehobenen Dienst, das sind z.B. RichterInnen oder LehrerInnen, darf man nicht älter als 35 sein. Beim Auswärtigen Amt gilt dagegen eine Altersgrenze von 32 Jahren.
Wie Sie wissen, hat das Justizministerium im vergangenen Jahr den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivil- recht vorgelegt. Mit diesem Entwurf sollte die Richtlinie 43 in nationales Recht umgesetzt werden.
Sie fragen sich jetzt mit Recht, was Rasse oder ethnische Herkunft mit Altersdiskriminierung zu tun hat. Ganz einfach. Die Richtlinien der EU sind Mindestanforderungen. Das bedeutet: Jeder Mitgliedsstaat hat die Freiheit, Gesetze zu beschließen, die viel weitgehender sind, als die Richtlinien. Man mag es kaum glauben, aber genau das hat man im Bundesjustizministerium getan. Der Gesetzentwurf beschränkte sich nicht auf “Rasse oder ethnische Herkunft”, sondern er bezog alle in Arti- kel 13 des Amsterdamer Vertrags genannten Diskriminierungsgründe mit ein. Also auch das Lebensalter.
Wenn Sie Gelegenheit hatten, die äußerst magere Berichterstattung über diesen Gesetzentwurf zu verfolgen, werden Sie wissen, was mit diesem bürgerfreundlichen Entwurf geschehen ist: Der Präsident des Arbeitge- berverbandes Dieter Hundt protestierte. Ein solches Gesetz könne die Wirtschaft “strangulieren”, meinte er in einem Interview mit der Zeitung Welt. Wenige Tage später verschwand der Gesetzentwurf sang- und klanglos von der politischen Bühne.
3. Der erste bundesweite Beschwerdetag zum Thema Altersdiskri- minierung Um festzustellen, in welchen gesellschaftlichen Bereichen Altersdiskrimi- nierung vorkommt, hat das Büro gegen Altersdiskriminierung aus Köln im vergangenen November den ersten bundesweiten Beschwerdetag durchgeführt. Wir haben dieses Projekt ehrenamtlich mit der Unterstüt- zung von 61 Organisationen aus West- und Ostdeutschland realisiert. Wir haben mehr als 3.000 Stunden unbezahlter Arbeit darin investiert. 4

Bei der Auswertung und Dokumentation des Beschwerdetags, mit der wir gerade befasst sind, werden wir dankenswerterweise vom Bundesfamili- enministerium und vom Ökofond Bündnis 90Die Grünen NRW, sowie Privatpersonen und Vereinen finanziell unterstützt. Dieser Beschwerde- tag, den wir uns bei den Niederländern abgeschaut haben, dieser Be- schwerdetag war – so viel kann ich jetzt schon sagen, leider ein Erfolg.
Mehr als 4.000 Menschen haben am 21.11.2001 versucht, die Hotline zu erreichen. Die Altersspanne der Anrufenden reichte von 20 bis 95 Jahre. Daran lässt sich ablesen, dass Ungleichbehandlungen wegen des Le- bensalters wirklich nicht am “hohen” Alter festzumachen sind. Insgesamt haben wir 1.598 Beschwerden ausgewertet. Und zwar getrennt nach Männern und Frauen. Ohne der Veröffentlichung vorzugreifen – die wir für den nächsten Monat geplant haben, kann ich heute schon folgendes sagen:
Mit Abstand am häufigsten wurde Altersdiskriminierung im Bereich von “Arbeit/Weiterbildung/Beförderung/Arbeitsamt” beschrieben. Jedes Jahr zum 1. Mai analysiert das Büro gegen Altersdiskriminierung die Stellenanzeigen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Wir listen die Al- tersangaben und die Firmen hintereinander auf und veröffentlichen das.
An zweiter Stelle standen am Beschwerdetag Beispiele für Altersdiskri- minierung im Bereich “Image”. Dazu gehören vor allem Klagen über die Medien und die Werbung. Der Antrag 14/7 beschäftigt sich ja auch mit diesem Thema. Ich habe Ihnen mal ein Kölner Beispiel für Altersdiskrimi- nierung durch das Werbeplakat einer Kölner Bank mitgebracht.
Ein weiteres, aktuelles Beispiel aus der Fernsehwerbung will ich Ihnen nicht vorenthalten. Die Firma Pfanni sendete diesen Sommer folgenden Werbespot: Ein Mann und eine Frau sitzen beim Abendbrot. Plötzlich fla- ckert die Lampe über dem Tisch. Die Frau steht auf, sie nimmt einen Tel- ler vom Tisch, auf dem Bratkartoffeln liegen. Schnitt. Die Frau steht in ei- nem Stall. Mit dem Teller in der Hand geht sie auf einen alten Mann zu. Der sitzt auf einem Fahrrad und tritt in die Pedale. Sie steckt dem Mann eine Bratkartoffel in den Mund. Daraufhin beginnt der alte Mann wie wild zu treten. Schnitt: Das Licht über dem Abendbrot flackert nicht mehr. Es brennt helle und ausdauernd. Was soll uns das sagen? Alte Männer, die ab und an mit einer Bratkartoffel gefüttert werden, eignen sich gut als Stromerzeuger?
Rangfolge drei nahmen Beschwerden über Altersdiskriminierung durch “Krankenkassen und Ärzte” ein. Auch zu diesem Thema liegen Ihnen 5

ja heute Anträge vor. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Fol- gende hinweisen. Wie Sie sich erinnern, wurde die Rentenreform mit dem demografischen Wandel begründet. Also damit, das immer mehr Menschen immer älter werden. Da konnte man von “Alterslast” und “Ren- tenlast” und ähnlichen Diffamierungen in der Zeitung lesen.
Es steht zu befürchten, dass bei der sogenannten Gesundheitsreform auch wieder den “Alten” der Schwarze Peter in die Schuhe geschoben werden soll. Es liegen diesem Parlament ja nicht von ungefähr einige An- träge zum Thema Gesundheitsreform vor.
Bitte weisen Sie den Schwarzen Peter vehement zurück. Wer hat denn 40 oder 50 Jahren in die Krankenversicherung eingezahlt? Das waren doch Sie. Und wenn Sie so lange leben, wie es in der Vergangenheit nur wenigen vergönnt war, haben Sie auch das Gute Recht, die Leistungen der Kasse auch zu nutzen. Und zwar ohne dafür extra bezahlen zu müs- sen!
Das Gesundheitswesen ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Rund 260 Milliarden Euro pro Jahr beträgt das Umsatzvolumen. 260 Milliarden Eu- ro. So groß ist der Kuchen in keinem anderen Land. Und da soll man nicht sparen können?
Das Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Innungskassen, Gernot Kiefer, schätzt den durch Lug und Trug von Ärzten, Apothekern, Techni- kern und Chemikern verursachten Schaden auf zwei Milliarden Euro – jedes Jahr. Weitere zwei Milliarden werden jährlich für die Ausbildung von Altenpflegern und Krankenpflegern ausgegeben. Warum müssen das die Krankenkassen bezahlen? Warum wird dieses Geld nicht aus dem Steuertopf genommen?
Außerdem: Zwei Wissenschaftler der Kölner Universität haben im Auftrag der Friedrich Ebert-Stifung ein Gutachten zum Thema Gesundheitsre- form angefertigt. Wie andere Untersuchungen, die kaum in den Medien zitiert werden, kommt auch dieses Gutachten zu dem Schluss, dass die Gesundheitsversorgung nicht einen Penny teurer werden muss.
Zurück zum Beschwerdetag. Beschwerden über den “Öffentlichen Raum” nahmen den vierten Rang ein. Der Antrag 14/2 über die Schlie- ßung der Postfilialen hat ja auch den Öffentlichen Raum zum Thema. Am Beschwerdetag kamen die meisten Klagen über fehlende Sitzgelegen- heiten in Geschäften und Parks, über zu kurze Ampelphasen für Fuß- gänger, oder über zu hohe Trittbretter bei Bahnen und Bussen. Diese er- 6

schweren das Ein- und Aussteigen für ältere Menschen, aber auch Eltern mit kleinen Kindern.
Als nächstes folgten Beschwerden aus dem Bereich der “ambulanten und stationären Pflege”. Das wird Sie nicht wundern. Dem heutigen Al- tenparlament liegen allein vier Anträge zu diesem Thema vor. Nur so viel: In keinem anderen Zusammenhang ist das Wort “menschenunwür- dig” so häufig notiert worden, wie beim Thema “Pflege”.
Unerwartet war für uns die hohe Zahl Beschwerden über Altersdiskrimi- nierung im Bereich “Finanzen”. Hypotheken werden nicht mehr gewährt, Dispositionskredite werden gekündigt, alles wegen des Alters. Ein Mann erzählte gar den Fall, daß seine Bank einen Kredit verweigert habe, den er zur Vorfinanzierung einer schriftlich zugesagten Leistung seiner Kom- mune beantragt hatte. Mit Abstand die meisten Beschwerden wurden aber über die Rente vorgetragen. Wegfall von Ausbildungszeiten, Nicht- anrechnung von Studienzeiten, nachträgliche Rentenkürzungen durch die Hintertür – anders als bei Ihrem Antrag 14/10 waren es keine Be- schwerden über die sogenannte Riesterrente, die uns vorgetragen wur- den, sondern sie bezogen sich auf die gesetzliche Rentenversicherung.
Ungleiche Behandlung wegen des Alters im Bereich von “Weiterbildung und Unterricht” war als Thema ebenso präsent, wie Beschwerden über Altersdiskriminierung im Bereich “Wohnen”. Junge Leute bekommen keine Wohnung, weil sie zu jung sind, alte Leute bekommen keine Woh- nung, weil sie zu alt sind. Vor allem gab aber das sogenannte “Betreute Wohnen”, Anlaß zur Klage. Das Betreute Wohnen kommt in Ihren Anträ- gen ja auch vor. Moniert wurde am Beschwerdetag z.B. die schlechte Kündbarkeit einmal abgeschlossener Verträge.
Als nächstes folgten Beschwerden über “Versicherungen”, die nichts mit dem Gesundheitswesen zu tun haben. Wegen des Lebensalters wer- den z.B. Verträge gekündigt, oder können nicht mehr abgeschlossen werden, oder die Leistungen sind niedriger als bei Personen anderer Jahrgänge. Last but not least muss ich noch den Bereich des “Ehren- amts” nennen. Auch hier waren ungerechtfertigte Altersgrenzen Anlass für zahlreiche Beschwerden.
4. Welche Gegenmaßnahmen sind möglich? Bevor ich zu den Gegenmaßnahmen komme, noch ein Wort zum Thema Gewalt gegen Ältere. An der Expertentagung der Uni Gießen zum The- ma “Gewalt gegen Ältere” habe ich als Referentin teilgenommen. Daher 7

weiß ich, dass “Gewalt gegen Ältere” vor allem ein Frauenproblem ist. Die Dunkelziffer ist enorm, auch im privaten Bereich. Alte Menschen werden geschlagen, gekniffen und gestoßen, sie werden gefesselt oder mit Medikamenten ruhig gestellt. Sie bekommen nichts zu Essen oder zu trinken, sie werden um ihre Ersparnisse oder Immobilien gebracht. Auch beim Beschwerdetag wurde “Gewalt” thematisiert. 12 Prozent der Be- schwerden im Bereich “Pflege” entfielen auf “Gewalt durch MitarbeiterIn- nen in ambulanten oder stationären Einrichtungen”.
Sexualität im Alter scheint immer noch ein Tabuthema zu sein. Be- schwerden sind dazu erstaunlicherweise jedenfalls nicht notiert worden. Aber auch dazu gibt es einiges zu sagen. Warum z.B. sind sogenannte Seniorenbetten stets schmal wie ein Handtuch? Warum können unver- heiratete Paare noch längst nicht in allen Anlagen des Betreuten Woh- nens eine gemeinsame Wohnung beziehen? Das ist doch kaum zu glau- ben!
Gegenmaßnahmen sind dringend nötig. Wir brauchen keine Politiker o- der Journalisten, die Alte und Junge gegeneinander aufhetzen. Wir brau- chen keine Politiker oder Journalisten, die gebetsmühlenartig wiederho- len, dass an (fast) allen Problemen hierzulande der “demografische Wan- del” schuld sei. Demografischer Wandel ereignet sich nie über Nacht, sondern er läßt sich mindestens ½ Jahrhundert vorher absehen. Es ist nicht die Schuld der BürgerInnen wenn Politiker und Wissenschaftler nicht hingeschaut haben! Wir brauchen ein vernünftiges Altenhilfestrukturgesetz, wie es in einem Ihrer Anträge gefordert wird. Wir brauchen eine Regierung, die Renten- kassen und Krankenkassen nicht länger als cash-Kuh der Nation be- trachtet, sondern sie von versicherungsfremden Leistungen befreit. Wir brauchen ein abschreckendes und wirkungsvolles Antidiskriminierungs- gesetz. Wir brauchen die Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz, um das Lebensalter. Damit allein kommen wir gegen die altersfeindliche Stim- mung hierzulande aber nicht an. Wir brauchen vor allem sehr viel mehr Selbstbewusstsein.


Herausgeber: Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postf. 7121, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988- Durchwahl -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax: (0431) 988-1119 V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Annette Wiese-Krukowska, E-Mail: Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de Internet: www.sh-landtag.de – Presseinformationen per E-Mail abonnieren unter www.parlanet.de/presseticker