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09.10.02
15:44 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Instrument der Volksabstimmung muss handhabbar sein

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 414/02 vom 09. Oktober 2002

Innenpolitik TOP 7 Klaus Schlie: Instrument der Volksabstimmung muss handhabbar sein
Vielen Dank an die Kollegen Puls und Hentschel, Sie haben die Vorschläge und Anregungen der CDU-Landtagsfraktion aufgegriffen und – jedenfalls teilweise unserer Initiative entsprechend – in einen Artikel-Gesetzentwurf einfließen lassen.
Es besteht Handlungsbedarf in vielen Frist- und Formfragen, die auch den Antragstellern einer Volksinitiative entgegenkommen und für sie hilfreich sind.
Kern des Artikel-Gesetzes ist eine Neuregelung darüber, wann und mit welchem Quorum ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz vom Landtag geändert werden kann.
Der vorliegende Vorschlag ist aus unserer Sicht diskussionswürdig. Die Notwendigkeit zur Neuregelung ergab sich zwingend aus dem Umgang des Landtages mit dem Volksentscheid zur Rechtschreibreform
Neben dieser Änderung der Landesverfassung schlagen Sie eine Vielzahl von Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes vor, die sicher zum großen Teil sinnvoll sind.
Leider haben Sie 4 Jahre gebraucht, um unsere CDU-Initiative zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes zu beraten. Die CDU-Fraktion hat am 28. 10. 1998 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes eingebracht, um die damals gesammelten Erfahrungen aus der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ der Aktion „Mündige Schule e. V.“ in das Gesetz einfließen zu lassen.
Sie erinnern sich – die Volksinitiative hatte 20.000 Stimmen gesammelt und der Landtag hatte aufgrund der geltenden Verfahrensvorschriften feststellen müssen, dass die Initiative nicht rechtmäßig war. Leider ist es aufgrund der Verzögerungstaktik von SPD und Grünen nie zur zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfes gekommen, der dann am Ende der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist.

Wir freuen uns, dass die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun nach 4 Jahren interner – und sicher auch intensiver Beratung – einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Wir werden uns an einer konstruktiven Debatte im Innen- und Rechtsausschuss beteiligen.
Wir als Union sehen nach wie vor das Instrument der Volksabstimmung als gleichberechtigte Möglichkeit, landespolitische Entscheidungen zu treffen, neben unserer Landtagszuständigkeit. Deshalb muss dieses Instrumentarium für die Bürgerinnen und Bürger auch handhabbar sein. Jeder Vorschlag zur Vereinfachung und Entbürokratisierung zeigt in die richtige Richtung.