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13.09.02
12:27 Uhr
CDU

Roswitha Strauß: Perfides Spiel mit Bauwirtschaft und Kommunen

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 382/02 vom 13. September 2002

Wirtschaftspolitik TOP 14 Roswitha Strauß: Perfides Spiel mit Bauwirtschaft und Kommunen Das Thema „Tariftreue“ bzw. „Lohn der Baustelle“ haben wir wie kaum ein anderes Thema sowohl in diesem Hause als auch im Wirtschaftsausschuss erörtert. Und dies insbesondere auch unter verfassungs- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten.
Die vorliegenden Erkenntnisse und Fakten sind:
Der Bundesgerichtshof hat das Berliner Vergabegesetz unter anderem deshalb für verfassungswidrig gehalten und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil es tarifrechtliche Regelungen enthält.
Das Tarifrecht zählt zur konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hat mit der Verabschiedung des Tarifvertragsgesetzes von seiner konkurrierenden Zuständigkeit Gebrauch gemacht, so dass einem Bundesland keine Gesetzgebungskompetenz zusteht. So die Stellungnahmen des wissenschaftlichen Dienstes und des Innenministers.
Der Wirtschaftsminister erklärte hierzu am 5. Dez. 2001 im Wirtschaftsausschuss. Ich zitiere: „Jedes Landesvergabegesetz, das kommen werde, werde vermutlich beklagt werden.“
In der großen Anfrage zum ÖPNV beantwortet die Landesregierung die Frage zur Tariftreue, ich zitiere: „....dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung für den ÖPNV – nicht vorgegriffen werden sollte.“
Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Sache noch nicht entschieden.
Alle Wirtschaftsexperten haben einem Tariftreuegesetz wegen seiner wirtschafts- und wettbewerbsschädigenden Wirkung und der weiteren Bürokratisierung eine klare Absage erteilt. Rot-Grün und SSW legen dem Parlament damit wissentlich einen Gesetzentwurf vor, der verfassungswidrig und in hohem Maße wettbewerbs- und wirtschaftsschädigend ist. Und offensichtlich wollen Sie auch noch die Tarifautonomie aus den Angeln heben. Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass sich die Tarifpartner der Bauwirtschaft nach monatelangem Tarifkonflikt auf einen Mindestlohn für ganz Deutschland, gestaffelt nach Ost und West, geeinigt haben.
Und das mit aktiver Unterstützung der Landesregierung.
Der Wirtschaftsminister macht gegen die eigene Erkenntnis den Handlanger und liefert den Entwurf, und der Innenminister nickt ab, so als hätte diese Landesregierung nicht schon genug vernichtende Verfassungsgerichtsurteile einkassiert.
Rot-Grün und SSW geben vor, mit diesem Gesetzentwurf insbesondere der angeschlagenen Baubranche helfen zu wollen.
Was Sie unter diesem Deckmantel auf den Tisch des Hauses gelegt haben, ist das Gegenteil. Schlimmer noch, es ist ein übles Täuschungsmanöver und perfides Spiel mit der Bauwirtschaft und den Kommunen.
Der Anwendungsbereich § 2 dieses Gesetzes gilt für die Baubranche nur auf Landesebene. Die Kommunen fallen nicht darunter. 2/3 der öffentlichen Bauaufträge entfallen auf die Kommunen, der Rest verteilt sich auf Land und Bund.
Ein Blick in den Landeshaushalt genügt, um festzustellen, dass vom Land nichts zu holen ist, was der Bauwirtschaft Auftrieb geben könnte. Von Verstetigung der Baunachfrage kann keine Rede sein. Was sich verstetigt hat, ist der Abwärtstrend.
Anders verhält es sich beim Anwendungsbereich für den ÖPNV.
Der ÖPNV wird auf kommunaler Ebene bestellt und finanziert.
Der SPNV, der vom Land bestellt wird, fällt nicht darunter. Wiedersinn und Verlogenheit dieses Gesetzes zeigen sich auch daran, dass der Wirtschaftsminister Einsparungserfolge im SPNV nur über den freien Wettbewerb erzielt hat.
Die Teuerungswelle , die mit diesem Gesetz ausgelöst wird, geht ausschließlich zu Lasten der kommunalen Familie. Damit wird den Kommunen noch mehr Geld für dringend notwendige Investitionen entzogen, Wettbewerbshemmnisse in den Weg gestellt und noch mehr Bürokratie aufgebürdet.
Und das bedeutet für die Bauwirtschaft, hier schließt sich dann der Teufelskreis, noch weniger Aufträge, noch mehr Druck, noch mehr Insolvenzen.
Aber jedem ist nach Vorlage dieses Gesetzentwurfes klar, um den Bau geht es auch gar nicht. Es geht ausschließlich um gewerkschaftliche Interessen. Die bedrängte Bauwirtschaft war dabei nur ein willkommenes Vehikel zur Durchsetzung dieser Interessen. Das wird nicht zuletzt auch daran deutlich, dass von drängenden Problemen im Bereich ÖPNV nie die Rede war, und es gibt sie auch nicht.
Nachzulesen in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur „Zukunft des ÖPNV in Schleswig-Holstein“.
Mit diesem Gesetz zollt Rot-Grün Tribut an die Gewerkschaften für die Unterstützung im Bundestagswahlkampf und nimmt dabei billigend weitere Schädigungen des Arbeitsmarktes in Kauf.
Die diskriminierenden Äußerungen durch Vertreter der Gewerkschaft Ver.di nach der Vergabe von Teilen der Kieler Müllabfuhr an einen mittelständischen Unternehmer geben einen deutlichen Vorgeschmack darauf, was den mittelständischen Unternehmen, den Bürgern und den Kommunen im Bereich ÖPNV mit diesem Gesetz ins Haus steht.
Der Bau braucht Aufträge, keinen weiteren Mittelentzug und keine weitere Bürokratie.
Wir haben in Schleswig-Holstein kein Regelungsdefizit, wir haben ein Umsetzungsdefizit. Was wir brauchen ist eine Regierung, die für die Einhaltung von Gesetzen sorgt, und sie auch selber einhält. Dass das Land seine Vorbildfunktion hier mit Füßen tritt, ist nicht zuletzt auch Gegenstand des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
Mehr Sicherheit und Transparenz bei der Auftragsvergabe ist notwendig. Deshalb will die CDU die Informationspflicht nach § 13 der Bundesvergabeverordnung (VgV) auch unterhalb der Schwellenwerte im Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz verankern. Was sich für Großaufträge oberhalb der Schwellenwerte bewährt hat, muss auch für kleinere Aufträge unterhalb der Schwellenwerte gelten.