Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
12.09.02
12:21 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan in der Debatte zur Hochwasserkatastrophe

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 260/2002 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 12. September 2002 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Hochwasserkatastrophe/Resolution



www.fdp-sh.de Christel Happach-Kasan in der Debatte zur Hochwasserkatastrophe In der Landtagsdebatte zur Hochwasserkatastrophe (TOP 2, 20, 27,31) sagte die stellvertretende Vorsitzende und umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Die Landesregierung hat den Südbalkon des Landes entdeckt. Spät, fast zu spät, aber immerhin. Auf dem Lauenburger Elbdeich gaben sich die Ministerpräsidentin, die Ministerin für Ländliche Räume und der Innenminister die Hand. Wir hoffen, dass diese spät entdeckte Liebe zum Herzogtum zumindest so lange andauert, bis der marode Lauenburger Elbdeich erneuert ist.
Für all diejenigen, die den Klimaschutz bislang nicht auf der Tagesordnung sahen, mag das Elbehochwasser ein böses Erwachen bedeutet haben. Doch unabhängig vom Elbhochwasser, das ja gerade nicht den Vorhersagen der gängigen Klimamodelle entspricht, denn diese sagen Hochwasser im Frühjahr und Trockenheit im Sommer vorher, darf die Diskussion um den globalen Klimaschutz nicht den Blick auf lokal erforderliche Maßnahmen verstellen.
Und deshalb ist der Lauenburger Elbdeich hier ein wichtiges Thema. Der Deich schützt ein Industriegebiet, in dem 23 Betriebe ansässig sind, die etwa 1000 Arbeitnehmer beschäftigen. Man mag die Entscheidung des Landes, dieses Industriegebiet zu genehmigen, bedauern, jetzt erfordern die privaten wie auch öffentlichen Investitionen in dieses Gebiet, es dauerhaft zu schützen.
Der Lauenburger Elbdeich wurde gehalten, weil genügend Zeit war, sich auf das Hochwasser vorzubereiten. Eine 6 m breite Deichverteidigungsstraße wurde gebaut, denn die alte lag am Außendeich und war längst überflutet, 2 Mio. Sandsäcke haben den Elbdeich stabilisiert, 68 000 Tonnen Sand wurden in 2 Tagen verbaut, 2000 Arbeitskräfte waren im Einsatz.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Helferinnen und Helfer aus der Region sowie aus allen Teilen des Landes, zivile Kräfte wie auch Soldaten der Bundeswehr, Beamte des BGS, der Polizei, Kräfte des THW, der Feuerwehren, DLRG, DRK, ASB, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte Lauenburg und Geesthacht, der Kreisverwaltung und von Landesbehörden haben durch ihren Einsatz den Deich gerettet. Es besteht kein Zweifel, dass ohne ihren Einsatz der Deich aufgeweicht und gebrochen wäre. Diesen Menschen gilt unser Dank. Sie haben bewiesen, dass das Bild von der Ellbogengesellschaft nicht stimmt. Das Gegenteil ist der Fall. Bei echten Notlagen stehen die Menschen zusammen. Sie helfen oder sie spenden. Einige tun sogar beides.
Mit unserer Resolution wollen wir den Menschen, die sich engagiert haben, unseren Dank sagen und ihnen Anerkennung für ihre Arbeit aussprechen.
Darüber hinaus muss aber noch etwas passieren. Mit der Frage der Finanzierung der Flutschäden und der Aussetzung der nächsten Stufe der Steuerreform hat sich mein Kollege Kubicki bereits befasst. Wir müssen aus den schwerwiegenden Versäumnissen der Vergangenheit lernen.
Bereits 1997 hat der zuständige Gewässer- und Landschaftsverband den Neubau des Deiches beantragt. 1997 hat die Oderflut die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Sicherheit der Hochwasserschutzdeiche gelenkt. Nur das Land Schleswig-Holstein fühlte sich nicht angesprochen. Das Land Niedersachsen verstärkte und erhöhte 1998 den Elbdeich gegenüber Lauenburg, das Land Schleswig-Holstein wusch weiter seine Hände in Unschuld und führte in Beantwortung meiner Kleinen Anfrage aus: „Bei extremen Wasserständen käme es zuerst zur Überflutung dieses Deiches.“
Zwei Sachverhalte haben die erkennbar notwendige Erneuerung des Deiches verzögert:
Erstens: Der Naturschutz meinte, die Erneuerung des Deiches für eine Rückverlagerung des Deiches nutzen zu können. Von Anfang an sprach jedoch die Lage des Klärwerks direkt hinter dem Deich dagegen. Eine Notwendigkeit, das Klärwerk zu verlagern, war nie gegeben. Es hat während der gesamten Dauer des Hochwassers funktioniert, musste zu keiner Zeit abgeschaltet werden. Die Verweigerungshaltung des Naturschutzes hat nun zu verantworten, dass die Natur durch die Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Deiches sehr viel mehr belastet wurde, als es durch die rechtzeitige Erneuerung des Deiches geschehen wäre. Z. B. ist der Standort der Brenndolde, der die Erweiterung des Industriegebiets verhindert hat, vernichtet. Es stellt sich weiter die Frage, ob es sinnvoll ist, dass die mit Landesmitteln angesiedelten Betriebe daran gehindert werden, sich zu erweitern, weil mit Landesmitteln die angrenzenden Flächen für die Stiftung Naturschutz aufgekauft werden.
Zweitens das Hickhack um die Finanzierung der Maßnahme zu nennen.
Andere Länder, andere Deiche lautet eine Zwischenüberschrift in einem Beitrag der ZEIT. Der Blick von der Elbbrücke bei Lauenburg zeigte die Wahrheit dieser Aussage: auf dem niedersächsischen Elbdeich grasten Schafe, während der Lauenburger Elbdeich aussah, wie von Christo verpackt.
Warum ist es in Niedersachsen gelungen, die Deiche zu erneuern und bei uns nicht. Ein Blick ins Gesetz zeigt die Lösung: In Niedersachsen gibt es im Deichgesetz eine glasklare Regelung zur Finanzierung der Deiche. Bei den Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 dortigen Hochwasserdeichen – und dazu gehören eben auch die Elbdeiche – trägt die Kosten das Land, wenn es einem Ausbau in Absprache mit dem örtlichen Träger zugestimmt hat. Dabei müssen die Hochwasserdeiche so bemessen sein, dass sie dem höchsten zu erwartenden Hochwasser standhalten. In den Fällen, wo die Höhe der Deiche nicht entsprechend ausgelegt ist, muss das Land einer Deicherhöhung zustimmen, hat insoweit kein Ermessen und kommt dann auch für die Kosten auf.
In Niedersachsen wird nicht gefragt, ob der Deich tideabhängig ist, wird nicht gefragt, ob der Deich die Verbesserung der Agrarstruktur bewirkt. Es gibt keine Schlupflöcher, mit denen sich das Land aus der Finanzierung einer notwendigen Maßnahme herausreden kann, so wie dies in Schleswig- Holstein geschehen ist.
Bei uns hingegen kann das Land dem Träger einen Zuschuss gewähren. Ich zitiere hierzu aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Schlie aus dem Jahr 1999: “Sofern die Maßnahme in den Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ‘Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ fällt, kann im Rahmen der geltenden Richtlinien ein Zuschuss von bis zu 70 % der förderungsfähigen Kosten gewährt werden.”
Unserer Auffassung nach reicht dies nicht aus. Der Ausbau der Deiche in Lauenburg dient dem Schutz der Bevölkerung vor der latenten Gefahr des Elbehochwassers. Hier kann sich das Land nicht hinter Verhandlungen mit dem Träger verstecken, sondern muss klar sagen, dass es zuständig ist, dieser Gefahr Einhalt zu bieten. Niedersachsen handelt so. Wir sollten uns ein Beispiel daran nehmen.
Wir haben Ihnen als FDP-Fraktion einen Entschließungsantrag zum Landeswassergesetz vorgelegt. Wir folgen dem Beispiel Niedersachsens. Wir wollen klar geregelt wissen, dass auch in Schleswig-Holstein das Land Deichbaumaßnahmen finanziert, die erforderlich sind. Wir wollen nicht, dass die Verantwortung für den Schutz der dort lebenden Menschen auf die Wasser- und Bodenverbände abgewälzt wird. Die Praxis zeigt: Die klaren gesetzlichen Regelungen des niedersächsischen Deichgesetzes sind unseren komplizierten Bestimmungen überlegen.
Aus dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung haben die beiden betroffenen Städte Lauenburg und Geesthacht je 500 000 Euro erhalten, um durch die Elbeflut entstandenen Schäden zu beseitigen. Das ist gut. Der Kreis hat für den Katastrophenschutz 1,5 Mio. Euro aufgewendet. Er sollte mit diesen Kosten nicht allein gelassen werden.
Die Resolution der Regierungsfraktionen ist keine angemessene Reaktion auf das Elbhochwasser. Der Landesregierung zu danken, dass sie am 20. August, drei Tage bevor der Scheitel des Elbhochwassers den Lauenburger Elbdeich erreichte, die Finanzierungszusage zum Neubau des Deiches gegeben hat, zeigt, dass sie die Sorgen der Lauenburger nicht ernst nehmen. Das weitere Eigenlob ist schlicht überflüssig.
Dem Antrag der CDU können wir in wesentlichen Punkten zustimmen, allerdings Punkt II. 5. lehnen wir in dieser Form ab. Diese Konfrontationshaltung mit den Anliegen des Naturschutzes ist keine Lösung für die anstehenden Probleme.
Es wäre wünschenswert, wenn der Landtag zu einer gemeinsamen Bewertung kommen könnte. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/