Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
11.09.02
17:58 Uhr
SPD

Henning Höppner zu TOP 9: Änderung des Schulgeseetzes

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 11.09.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 9 – Änderung des Schulgesetzes
Henning Höppner:


Während der Wartezeit sollen Privatschulen ihre Finanzkraft nach- weisen

Das Land Schleswig-Holstein zahlt an 30 allgemeinbildende und 16 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft Zuschüsse von 33 Millionen Euro und für die Privatschu- len in Hamburg rund 3 ,8 Millionen Euro. Wir wissen um die Leistungsfähigkeit der pri- vaten Schulen in unserem Lande, und es gibt selbstverständlich auch in meiner Frakti- on ein klares und offenes Verhältnis zu den freien Trägern, die die Schullandschaft un- seres Landes außerordentlich bereichern.

Der Landeszuschuss fließt bei den Privatschulen vier Jahre nach der ersten Genehmi- gung. Der Antrag der CDU sieht eine Verkürzung der Wartezeit auf generell zwei Jah- re vor. Vier Jahre Wartezeit sind zugegebener Maßen eine harte Hürde, die zu neh- men ist. Sie ist im Vergleich zu anderen Bundesländern sicher länger, dafür ist aber die anschließende Förderung durch das Land Schleswig-Holstein komfortabler als a n- derswo.

Ein solches Verfahren einer ausreichenden Wartezeit ist nach unserer Auffassung auch notwendig. Private Schulträger müssen ausreichend Finanzkraft nachweisen, um ihren Bildungsauftrag auch längerfristig erfüllen zu können. Insbesondere Schüler und Eltern brauchen die Sicherheit, damit die Schülerinnen und Schüler das eingegangene Schulverhältnis auch mit dem angestrebten Schulabschluss abschließen können und Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



nicht auf halbem Wege wieder von einer öffentlichen Schule aufgenommen werden



Alle in unserem Lande gegründeten Privatschulen haben dieses Verfahren durchste- hen müssen. Das zeigt uns, dass das Verfahren und die Wartefristen bei der Grün- dung einer anerkannten privaten Ersatzschule auch zumutbar waren.

Die CDU-Fraktion möchte die Wartefristen halbieren. Ich bin mir nicht im Klaren dar- über, für welchen möglichen Privatschulträger Sie dieses Verfahren vorbereitend ein- bringen wollen. Es würde letztendlich für alle Privatschulträger zukünftig gelten, auch für solche, die uns heute als Bildungsträger vielleicht gar nicht so recht wären. Er- lauben sie mir noch einige Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf der CDU.

Seit fast einem Jahrzehnt werden im Rahmen der Regelungen des Schullastenaus- gleiches die Wohnsitzgemeinden mit einem 80%igen Schulkostenbeitrag zur Finanzie- rung der Privatschulen herangezogen. Das heißt, dass die Gemeinden des Landes für die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Gemeinde mit an der Finanzierung von Privat- schulen beteiligt sind. Im Bereich der Sonderschulen und der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft werden die Kreise mit veranlagt. Somit hat die Errichtung und Ge- nehmigung einer Privatschule durchaus finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde- haushalte.

Einerseits sind diese als Schulträger verpflichtet, eigene öffentliche Schulen vorzuha l- ten und zu unterhalten. Das bedeutet, dass jeder Schüler, der nicht auf die vorhande- ne gemeindliche Schule geht, zu einer neuen Kostenstelle wird. Da auch private Schu- len in der Regel einen regionalen Einzugsbereich haben, kann das vor Ort schon zu erheblichen Verwerfungen in den Gemeindehaushalten führen. Es ist nach unserer Auffassung daher ausgesprochen wichtig, die kommunale Ebene in diese Diskussion einzubeziehen, denn immerhin sind die Gemeinden des Landes mit gut 7 Millionen E u- ro an der Privatschulfinanzierung beteiligt. -3-



Einen in Ihrem Entwurf angesprochenen Aspekt kann ich allerdings ganz gut nachvoll- ziehen, das ist die Frage der Verkürzung der Wartezeit bei bestehe nden und vom Land geförderten Ersatzschulen, wenn diese aus ihrem Schulbetrieb heraus oder auf Grund des pädagogischen Bedarfes etwa Förderklassen oder Fachklassen einrichten wollen.

Mit Freude, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, stelle ich fest, dass Sie die Schulentwicklungsplanung als notwendiges Instrument der Bildungsplanung einstufen. Ich darf sie nur an Ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Verfassungsrechtes, Drucksache 15/657, Seite 44 unter Artikel 8 erinnern, da ist folgendes nachzulesen: „Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Schulentwicklungsplanung ist ... abzuschaffen.“ Glückwunsch zur wieder gewonnenen Erkenntnis über die Notwendigkeit der Schulentwicklungsplanung!

Ich beantrage für meine Fraktion Überweisung des CDU-Entwurfes in den Bildungs- ausschuss.