Kayenburg und Kerssenbrock: Was hat die Regierung zu ver-tuschen? Die Landesregierung behindert den Untersuchung-sauschuss!
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 361/02 vom 10. September 2002 Untersuchungsausschuss Kayenburg und Kerssenbrock: Was hat die Regierung zu vertuschen? Die Landesregierung behindert den Untersuchungsauschuss! „Das Verhalten der Regierung im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gleicht dem eines ertappten Sünders: Schweigen, vergessen, übersehen, hinhalten und nur das zugeben, was angesichts der Beweislage vollkommen unvermeidlich geworden ist. So verhält sich nur jemand, der etwas zu vertuschen hat. Damit wird die Ministerpräsidentin und ihre Regierung auf Dauer aber nicht durchkommen.“ Dies erklärten der CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Kayenburg und der Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss Dr. Trutz Graf Kerssenbrock am Dienstag vor der Presse zum Stand des Verfahrens.Die beiden CDU-Politiker verwiesen darauf, dass 1. die Vorlage der vom Ausschuss angeforderten Akten von der Regierung offenbar über die Sommerpause systematisch verschleppt worden sei, so dass die Ausschussmitglieder die Sommerpause nicht nutzen konnten, sich in die umfangreichen Akten einzuarbeiten. Dies bedeutet Verzögerungen in der Ausschussarbeit, weil manche Zeugen nochmals geladen werden müssen. 2. die Regierung einen vom früheren Chef der Staatskanzlei, Pelny, im Jahre 1993 verfügten Erlass über die direkte Aktenherausgabe von der Staatsanwaltschaft an Untersuchungsausschüsse dahingehend einkassiert habe, dass die Herausgabe nunmehr über das Justizministerium, dieses dann an die Staatskanzlei und von dort an den Untersuchungsausschuss zu erfolgen habe. Die Staatskanzlei überprüfe dann offenbar vor der Herausgabe nochmals den Inhalt vor dem Ausschuss, obwohl sie sonst nur Anspruch auf Übermittlung der Bestra-Vermerke habe. Dies sei unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit der Justiz äußerst bedenklich. 3. die Herausgabe der Terminkalender der Ministerpräsidentin sogar in lückenhafter Form erst vier Monate nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses unter der Drohung der Beschlagnahme erfolgt sei. Zuvor hätte intensive Korrespondenz und sogar ein Gespräch des Ausschussvorsitzenden Landtagsvizepräsident Thomas Stritzl nichts an der Hinhaltetaktik der Regierung ändern können. So sei es jetzt wenigstens gelungen, die Terminkalender der Ministerpräsidentin wenige Tage vor der ersten Vernehmung der Ministerpräsidentin im Ausschuss sichten zu können. Die ebenfalls angeforderten Terminkalender etwa des früheren Chefs der Staatskanzlei oder Minister Möllers lägen bis heute nicht vor. Eine ordnungsgemäße Vorbereitung aber sei so nicht möglich. 4. die Staatskanzlei in den dem Ausschuss zugeleiteten Akten zahlreiche Entheftungen vorgenommen habe unter Berufung darauf, dass diese Teile zum Kernbestand exekutiver Eigenverantwortung gehörten und deshalb nicht von der Aktenvorlagepflicht erfasst würden. Da es sich hier aber um abgeschlossene Vorgänge handele, sei diese Auffassung der Staatskanzlei rechtlich in hohem Grade zweifelhaft. Wenn die Regierung bei ihrer Auffassung bleibe, müsse auch hier – wie bei der Suche nach dem „35- Millionen-Loch“ im Bildungsministerium - über rechtliche Maßnahmen zur Erzwingung vollständiger Akteneinsicht nachgedacht werden.- Das unwürdige Gezerre um die vollständige Aktenvorlage,- die seltsame Unaufmerksamkeit nun inzwischen zahlreicher Zeugen hinsichtlich der tatsächlich unübersehbaren Doppelrolle Pröhls und seiner Mitgliedschaft im Vorstand bei B & B- die angebliche jeweilige „kommunikative Stille“ zwischen Staatskanzlei und Finanzministerium, zwischen GMSH und Staatskanzlei, teilweise zwischen GMSH und Finanzministerium etc., die nunmehr von mehreren Zeugen, die an einer eventuellen Doppelrolle Pröhls von Amts wegen größtes Interesse haben mussten, bekundet worden ist, obwohl sämtliche dieser Zeugen sich in höchst verantwortungsvollen Positionen befunden haben, und dennoch ohne jede Sanktion noch befinden,- der vollkommen sachwidrige Umgang mit Pröhls Antrag auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigungseien eine derartige Häufung nicht plausibler Geschehnisse, dass daraus nur der Schluss gezogen werden könne, „hier ist etwas faul“, hier solle etwas vertuscht werden, nachdem schon zu viele Peinlichkeiten das Tageslicht erblickt hätten. In einer solchen Situation sei Mauer- und Verkleisterungstaktik wenig erfolgversprechend. „Wir fordern die Landesregierung auf, endlich das Versteckspiel um die vollständige Aktenherausgabe zu beenden und sich dem Untersuchungsauftrag des Parlaments ohne Wenn und Aber zu stellen“, so Kayenburg und Kerssenbrock abschließend.